2.45.2 (cun1p): 2) Kohlensteuer.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Kohlensteuer.

Reichsminister der Finanzen Dr. Hermes teilt mit, daß die Erhebung der Kohlensteuer nach Münster verlegt worden sei6. Wenn auch dort keine absolute Sicherheit, wird es weiter verlegt werden. Voreilige Aufhebung der Kohlensteuer zu widerraten7. Eine absolute Sicherheit für Ergreifung der Kohlensteuer[149] und Belastung der Kohle ist überhaupt nicht zu schaffen. Im übrigen wird Steuerproblem im Finanzministerium abschließend besprochen. Hieran wird auf Vorschlag des Reichskanzlers auch das Preußische Finanzministerium beteiligt werden.

6

Über die genauen Modalitäten bei der Erhebung der Kohlensteuer vgl. Spethmann a.a.O., S. 85.

7

Am 15. 1. hatte der Reichskohlenkommissar seine Vorschläge zur Sicherung der Kohlensteuer dem RK unterbreitet und dabei die Höhe der Kohlensteuer für 1 Monat nach dem Preisstand vom 12. 1. auf 86,1 Mrd. M beziffert, von denen 15,7 Mrd. M auf Reparationslieferungen entfallen. „Diese Einnahme bildet nicht nur das wichtigste Stück der deutschen Finanzen, sondern zugleich auch das Kernstück des ganzen französischen Gewaltaktes. Der Ertrag der Kohlen- und Umsatzsteuer aus dem Kohlenbergbau [letztere auf 6,2 Mrd. M monatlich beziffert] ist höher als der Wert der gesamten Reparationskohlenlieferungen, die Deutschland nach dem Höchstprogramm der Entente an Frankreich, Belgien und Luxemburg zu leisten hat. Dieser Wert ist auf 68,8 Mrd. M monatlich zu veranschlagen.“ (R 43 I /203 , Bl. 254-269).

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