2.51.2 (cun1p): 2) Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung des Bankgesetzes und der Gesetze betreffend die Metallreserven der Privatnotenbanken.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Entwurf eines Gesetzes betreffend Änderung des Bankgesetzes und der Gesetze betreffend die Metallreserven der Privatnotenbanken.

Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf zu2.

2

Der Gesetzentwurf war am 11.1.23 vom RWiM vorgelegt worden. Entsprechend den Anträgen der Bayer., Sächs., Bad. und Württ. Notenbanken paßt er die Bestimmungen über Metalldeckung und Höhe des Notenumlaufs der fortgeschrittenen Geldentwertung an (R 43 I /632 , Bl. 6-8). Im RR werden die vorgesehenen Beträge für den Notenumlauf in den §§ 1 und 2 noch rund um das Vierfache erhöht. In dieser Form wird der Gesetzentwurf vom RT gebilligt und unter dem 2.2.23 als Gesetz erlassen (RGBl. II, S. 43 ).

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