2.141.2 (feh1p): 2. Vorschläge des Reichskommissars für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung.

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2. Vorschläge des Reichskommissars für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung.

Reichskommissar Dr. Carl6 trägt den Inhalt seiner dem Kabinett vorliegenden Anträge eingehend vor7. Bei seinen Überlegungen habe er sich von dem[363] Gedanken leiten lassen, wie die Schaffung neuer Stellen abgestoppt, wie bei neuen Vorlagen auf die Finanzlage Rücksicht genommen und wie in Zukunft eine grundsätzliche Besserung der Finanzwirtschaft erzielt werden könne. Auch ein außenpolitisches Motiv habe hineingespielt, nämlich die drohende Finanzkontrolle der Entente. Vielleicht sei es schon zu spät, diese zu verhindern, aber es müsse versucht werden. Dies sei nur dann möglich, wenn das Reich einen drastischen Beweis für seinen Willen zur Sparsamkeit liefere.

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Zu RKom. Carl s. Dok. Nr. 85, P. 1.

Carl war unter dem Datum des 9.10.1920 vom RPräs. zum RKom. für die Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung ernannt worden.

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Diese Anträge hatte RKom. Carl am 29.11.1920 dem RFM übersandt. Dieser hatte sie mit Anschreiben vom 13. 12. an den StSRkei weitergeleitet und hatte gebeten, die Angelegenheit auf die TO einer der nächsten Kabinettssitzungen zu setzen. Auch die anderen Minister hatten Kenntnis von diesen Anträgen erhalten (R 43 I /1946 , Bl. 37). Die Anträge sahen im einzelnen vor:

1. Auflösung des RWiMin., des RArbMin., des RSchMin., des REMin. und des RMinWiederaufbau zu Beginn oder im Laufe des Haushaltsjahres 1921. Übertragung der Aufgaben dieser Ministerien auf ein neuzubildendes Ministerium für Arbeit und Wirtschaft bzw. Aufteilung auf die verbleibenden Ministerien.

2. Genehmigung einiger bereits vom RKom. ausgearbeiteter Leitsätze, die den Normalaufbau eines Ministeriums festlegen sollten. Ziel dieser Leitsätze war die Vereinfachung und Standardisierung der Reichsverwaltung.

3. Neuordnung der Bezirks- und Lokalbehörden des Reiches. Alle Bezirks- und Lokalbehörden sollten, unbeschadet ihrer haushaltsrechtlichen und sachlichen Unterstellung, ihre verwaltungstechnische Spitze in einheitlichen Reichsbezirksbehörden finden. Diese Aufgabe sollte von den Landesfinanzämtern wahrgenommen werden.

4. Einrichtung von Wirtschaftsgebieten mit weitgehender Selbstverwaltung zur Entlastung der Verwaltung des Reiches und der Länder.

5. Entlastung des Reiches und der Länder bei der Erfüllung kultureller und wissenschaftlicher Aufgaben durch freiwillige Organisationen.

6. Schaffung von gesetzlichen Grundlagen, die es ermöglichen sollten, Beamte, Angestellte und Arbeiter, die im Zuge der Vereinfachung und Vereinheitlichung der Reichsverwaltung beschäftigungslos würden, in den Ruhestand zu versetzen oder zu entlassen.

7. Schaffung eines ausgeglichenen Haushalts 1921.

Der genaue Text dieser Anträge einschließlich der vom RKom. erarbeiteten ausführlichen Begründung findet sich in R 43 I /1946 , Bl. 37–63.

Er könne seine Arbeit nicht fruchtbringend fortsetzen, wenn das Kabinett nicht grundsätzliche Beschlüsse über die Fragen der Reichsministerien und der Lokalverwaltungen fasse. Deshalb bitte er die Reichsregierung, dies möglichst bald zu tun und sofort wenigstens eine kurze Notiz des Inhalts an die Presse zu geben, daß das Kabinett sich mit seinen Anträgen befaßt habe und seine Beschlüsse in einer der nächsten Sitzungen fassen werde. Eine derartige Pressenotiz sei nötig, weil die Öffentlichkeit Taten sehen wolle.

Der Herr Reichskanzler: Die tiefgehenden Vorschläge des Reichskommissars müßten sehr ernst geprüft werden, aber es sei nicht möglich, zu ihnen heute eine endgültige Stellung zu nehmen. Eine eingehende Debatte schiene ihm heute nicht zweckmäßig, da eine Reihe von Ministern nicht anwesend sei, die von den Vorschlägen besonders betroffen würden. Eine Veröffentlichung in der Presse halte er erst dann für wünschenswert, wenn feststehe, daß wirklich etwas zustande komme.

Reichsminister Koch hielt es nicht für angängig, daß das Kabinett nur den einseitigen Vortrag des Reichskommissars höre, und bittet deshalb, in die Debatte einzutreten.

Reichsminister Hermes regt an, dem Kabinett eine Aufstellung über den Behördenaufbau fremder Länder vorzulegen. Ferner sei es erforderlich, daß der Reichskommissar Carl mit den in Frage kommenden Ressortchefs im Ministerium selbst die einschlägigen Fragen durchspreche.

Reichsminister Scholz hält diesen letzten Vorschlag nicht für zweckmäßig. Seines Erachtens müsse sich das Kabinett zunächst darüber schlüssig werden, ob die wichtigsten Vorschläge gebilligt würden. Vielleicht könne ein kleiner Ausschuß des Kabinetts eine Vorprüfung der Anträge 1–4 vornehmen. Die Anträge[364] 5–7 würden zweckmäßig durch den Reichsminister der Finanzen allein geprüft.

Reichsminister Koch hält es für unerläßlich, daß er ein Korreferat erstatte, bevor sich die Minister mit den Anträgen näher befaßten.

Reichsminister Giesberts: Der Reichskommissar müßte seines Erachtens zunächst sagen, welche ihm bisher zustehenden Aufgaben das Reich in Zukunft aufgeben solle.

Staatssekretär Müller tritt dem Vorschlag Hermes bei, wonach der Reichskommissar zunächst mit den Ressortchefs an Ort und Stelle die Fragen durchsprechen solle.

Reichsminister Simons würde es begrüßen, wenn heute bereits ein positives Ziel erreicht würde, das ev[entuell] in Brüssel8 verwertet werden könne.

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Gemeint war die Sachverständigenkonferenz von Brüssel. Die Konferenz war am 18. 12. auf den 20. 12. und später auf den 22. 12. vertagt worden (Schultheß 1920, II, S. 387/88).

Reichskommissar Carl: Die gewünschte Zusammenstellung über den Behördenaufbau im Ausland würde bereits gefertigt. Da aber die in Betracht kommenden Länder volle Einheitsstaaten seien, würde das Ergebnis seine Anträge nicht wesentlich beeinflussen können. Eine Vorbesprechung mit den einzelnen Ministern halte er nicht für zweckmäßig, da sie überlastet seien. Die aus den einzelnen Ministerien ihm seinerzeit zur Verfügung gestellten Herren hätten sich einer starken Zurückhaltung befleißigt. Es könne eben nur so vorgegangen werden, daß das Kabinett zunächst eine feste Marschroute festlege. Dann könne über die Einzelheiten beispielsweise mit einem Gremium von Staatssekretären verhandelt werden.

Reichsminister Wirth behält sich seine Stellung zu den Anträgen vor, aber auch er werde bald ähnliche Anträge stellen. Auch der Minister von Raumer halte eine Einschränkung der Zahl der Ministerien für notwendig. Man solle der politischen Wirkung wegen möglichst bald mit einem positiven Ergebnis nach außen hervortreten.

Der Reichskanzler stellt fest, daß das Kabinett heute nur noch das Korreferat des Ministers Koch hören wolle.

Reichsminister Koch: Die Art, wie die Reichsregierung die Struktur des Beamtenapparats schütze, sei nicht geeignet, nach außen eine starke Wirkung zu üben. Man dürfe nicht übersehen, daß heute eine völlig andere Situation vorliege als vor dem Kriege, materiell sowohl als formell. Eine sehr große Zahl von Beamten in den Ministerien sei mit den großen neuen Aufgaben beschäftigt, die durch den Krieg und den Friedensschluß geschaffen worden seien. Der Friedensvertrag, die Ernährungslage, Oberschlesien, die neuen Fragen im Verkehrswesen9 hätten das Reich vor eine derartige Menge neuer Aufgaben gestellt, daß es gänzlich unmöglich sei, sie mit dem Vorkriegsapparat zu lösen. Ferner würde in der Öffentlichkeit völlig übersehen, daß das Kriegsministerium abgebaut worden und ein großer Teil seiner Aufgaben anderen Ressorts zugefallen sei. Er erinnere nur an das Vermessungswesen und an die Archive. Die Aufgaben seien in erheblich größerem Maße gewachsen als die mit ihrer Lösung betrauten[365] Kräfte. Es müsse weiter beachtet werden, daß der Reichstag unorganisch arbeite, so daß eine große Zahl der Referenten ständig genötigt sei, sich im Reichstag zur Verfügung zu halten. Ähnliches zeige sich neuerdings im Reichswirtschaftsrat. Auch die Aufgaben des Reichsrats hätten einen völlig anderen Umfang als die des früheren Bundesrats, so daß auch hierdurch die Kräfte der Ministerialbeamten stark in Anspruch genommen würden. Endlich habe die Verfassung dem Reiche neue und gewaltige Aufgaben zugewiesen. Es würde seines Erachtens zweckmäßig sein, einmal in eine Prüfung der Frage einzutreten, wieweit infolge der Verschiebung der Aufgabenkreise die Landesregierungen abgebaut werden könnten. Auf der andern Seite wolle er nicht verkennen, daß auf einzelnen Gebieten auch im Reiche ein Abbau möglich sei. Man würde dazu übergehen müssen, die Arbeiten der Reichsbehörden zu dezentralisieren. Wenn man die Zahl der Ministerien verringern wolle, so sei ein derartiges Anwachsen der übrigen Ressorts zu befürchten, daß deren Chefs ihre Ministerien nicht mehr genügend würden übersehen können. Über die Frage der Aufhebung des Reichsschatzministeriums würde sich reden lassen. Beim Arbeits-, Wirtschafts- und Ernährungsministerium dürfte man die politische Wirkung nicht außer Acht lassen, die ihre Auflösung haben würde. Grundsätzlich müsse man sich, bevor man ein Ministerium auflöse, darüber klar werden, wem die Aufgaben des aufzulösenden Ressorts zuzuweisen seien.

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Eisenbahnen und Wasserstraßen waren nach Art. 89 f. und 97 f. der RV Angelegenheiten des Reiches geworden.

Die Hauptaufgabe des Reichskommissars sehe er in der Prüfung, wie und wo dezentralisiert werden könne. Dem Antrag 3 des Reichskommissars stimme er daher zu.

Gleichmäßige Leitsätze für den Aufbau aller Ministerien zu schaffen, sei nicht möglich. Der Gedanke der Wirtschaftsgebiete stecke noch in den Kinderschuhen. Einer etwa beabsichtigten neuen Wirtschaftsgliederung neben der politischen müsse er schon jetzt energisch widersprechen.

Was die Organisation für kulturelle Aufgaben anlange, so sehe er hierin die Grundlagen für Deutschlands Leistungsfähigkeit überhaupt. Das deutsche Volk müsse wissenschaftlich und künstlerisch auf der Höhe sein, um Qualitätsarbeit zu leisten; dies müsse auch in Brüssel betont werden. Seiner Ansicht nach könne sich das Reich eine Beschränkung in seinen kulturellen Aufgaben nicht auferlegen. Man solle doch nicht übersehen, daß es unmöglich sei, den Haushalt plötzlich zu balancieren. Es sei unvermeidlich, daß wir vorläufig mehr hineinsteckten, als wir herausholen könnten.

Er warne dringend vor einem Zuviel auf dem Gebiete des Abbaues. Man müsse den Mut haben zu erklären, daß ein erheblicher Teil der Aufgaben auf dem Reich neu zugewachsenen Aufgaben beruhe.

Staatssekretär Albert schlägt vor, daß die Minister zu den Anträgen des Reichskommissars schriftlich Stellung nehmen sollten. Eine Pressenotiz halte er für nötig. Die Formulierung könne morgen dem Kabinett vorgelegt werden. Das Interesse der Öffentlichkeit an der in Rede stehenden Frage sei so groß, daß man von einer Veröffentlichung nicht werde absehen können. Die Anträge des Kommissars würden durchsickern und in der Presse erörtert werden; dem müsse man durch eine Pressenotiz zuvorkommen. Es sei bereits mehrfach telephonisch angefragt worden, ob die Gerüchte von dem Rücktritt des Reichskommissars[366] Carl den Tatsachen entsprächen. Bei dieser Gelegenheit halte er sich für verpflichtet, seine Ansicht zu der grundsätzlichen Frage des Rücktritts von Beamten dahin zu äußern, daß man zwischen den Ministern auf der einen Seite, die dem Parlament verantwortlich seien, und den anderen Beamten, die nur ihren Ministern verantwortlich seien, unterscheiden müsse. Daß ein dem Minister verantwortlicher Beamter von seinem Amte zurücktrete, um auf diese Weise eine Flucht in die Öffentlichkeit vorzunehmen, halte er mit der ganzen Stellung des deutschen Beamtentums nicht für vereinbar.

Reichsminister Scholz spricht sich für die schriftlichen Voten der Minister, aber gegen eine Pressenotiz aus.

Reichsminister Hermes ist gleichfalls der Ansicht, daß die Minister schriftlich votieren müßten und dem Kabinett die Formulierung einer Pressenotiz vorgelegt werden sollte.

Reichsminister Simons tritt dieser Ansicht bei.

Reichskommissar Carl: Nachdem die Frage seines Rücktritts angeschnitten sei, müsse er erklären, daß er halbe Maßnahmen mit seinem Gewissen nicht verantworten könne. Er halte es daher für möglich, daß er gezwungen sein würde, sein Amt niederzulegen. Er könne versichern, daß er niemals Angriffe gegen eine Regierung gemacht habe und dies auch in Zukunft nicht tun würde. Wenn aber eine Pressekampagne sich entwickle, so würde er unter Umständen genötigt sein, seine Anschauungen und Gründe, selbstverständlich nicht in aggressiver Weise, darzulegen.

Der Herr Reichskanzler stellt die Auffassung des Kabinetts dahin fest, daß der Reichskommissar Dr. Carl seine Vorschläge mit den einzelnen Ministern durchsprechen, daß die Minister mit größter Beschleunigung schriftlich votieren und der Reichskommissar sich seinerseits zu den Voten schriftlich äußern solle. Alsbald nach dem Weihnachtsurlaub der Minister wird das Kabinett seine Entschlüsse fassen10. Die Frage einer publizistischen Veröffentlichung im Falle des Rücktritts des Reichskommissars Dr. Carl könne heute auf sich beruhen bleiben, da die sehr beachtlichen Vorschläge eingehend geprüft würden und auf eine Verständigung gehofft werden könne11.

10

Siehe dazu Dok. Nr. 163, P. 3. In seiner Sitzung vom 21.12.20 stimmte das Kabinett einer Pressenotiz zu, in der die Vorschläge des RKom. Carl und die Einwände des RIM kurz erläutert wurden. Noch am 21. 12. wurde diese Notiz als amtliche Erklärung veröffentlicht. Siehe Dok. Nr. 143, P. 2 und Schultheß 1920, I, S. 321.

11

Über die Pläne des RKom. Carl notierte RIM Koch unter dem Datum des 24. 12. in seinen „Aufzeichnungen“: „Der Finanzdiktator kommt mit schülermäßigen Vorschlägen über die Ersparnispolitik heraus. Mit Wirth hat er überhaupt noch nicht darüber gesprochen, und dieser erklärt, er wolle noch Stellung nehmen. Fehrenbach meint […], man solle erst einmal den Diktator hören und dann nicht diskutieren, aber, wenn es nötig sei, Anfragen an ihn richten. Anfragen der Dilettanten an den Sachverständigen. Ich protestiere und erbiete mich zum Korreferenten. So geschieht es. […] Ich lege Hauptwert auf Dezentralisation. Carl will die Ministerien größtenteils einschlachten, aber behält sich für später (!) Entscheidung vor, ob sie unter Staatssekretär weitergeführt oder Mittelbehörde werden oder einem anderen Ministerium angegliedert werden sollen. Ein Dilettantismus. Als ob die Beseitigung des Ministers die Hauptsache wäre und nicht die Neuorganisation. Aber natürlich wird die Öffentlichkeit ihm recht geben. Und wenn er bei uns nicht recht bekommt, dann tritt er zurück. Er droht schon damit. Und wir haben eine neue Krisis oder wenigstens Niederlage. Wie gut hätte Wirth diesen Carl als seinen Kettenhund benutzen können, den er denjenigen, die ihm fehlzutreten scheinen, in die Beine hätte fahren lassen. Statt dessen wird er ihn selbst ins Bein beißen. Schon heute knurrt er ihn an.“ (Nachlaß Koch-Weser  27, Bl. 349–351).

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