2.41.2 (feh1p): 2. Fremde Militärtransportzüge durch Deutschland.

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2. Fremde6 Militärtransportzüge durch Deutschland.

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Im Protokoll hieß es zunächst „feindliche Militärtransportzüge“; das Wort „feindliche“ wurde durch den Protokollführer, MinR Wever, gestrichen und durch „fremde“ ersetzt.

Der Reichsverkehrsminister machte davon Mitteilung, daß französische Transporte wiederholt auf den deutschen Strecken von den Eisenbahnarbeitern angehalten worden seien, weil die Züge angeblich Kriegsgerät und Truppen für Polen beförderten7. Er machte auf die bedenklichen Folgen aufmerksam und regte an, Vorsorge zu treffen, daß unliebsame Vorfälle unterblieben.

7

Hier handelte es sich u. a. um einen aus Koblenz kommenden Zug, der am 25. 7. in Marburg angehalten worden war und von dem man vermutete, daß er Kriegsmaterial für Polen enthalte. Dies stellte sich am 26. 7. als richtig heraus, und der Zug wurde nach Koblenz zurückgeleitet (RAM Simons im RT am 26. 7. und 27.7.1920, RT-Bd. 344, S. 263  u. 284; Vorwärts Nr. 372 v. 27.7.1920).

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß zwei Arten von Zügen in Frage kämen: 1. die sogenannten Poloniazüge8, die jetzt mit Rücksicht auf die Neutralitätserklärung sistiert werden müßten9, und 2. die tschechoslowakischen Züge, die auf Grund früherer Abkommen durchgelassen werden müßten; sie enthielten zurückkehrende tschechoslowakische Kriegsgefangene, außerdem Material10. Er empfahl gleichfalls, Vorsorge zu treffen und gegebenenfalls[101] mit den Transportarbeitern eine Verständigung herbeizuführen. Mit Rücksicht auf die von anderer Seite gemachten Bedenken gegen eine Zuziehung von Organisationen im einzelnen wurde schließlich beschlossen, an den Einladebzw. Übernahmestationen Kommissionen unter Führung der Linienkommandanturen und Zuziehung von Arbeiterführern zur Prüfung der Transporte einzusetzen, die den Transportführern im Falle der Zulassung eine Bescheinigung mitgeben sollten11; die einzelnen Wagen sollten mit auffallenden Zetteln des Inhalts beklebt werden, daß die Wagen geprüft wären und passieren könnten. Der Reichsverkehrsminister und der Reichswehrminister werden das Weitere veranlassen; insbesondere wird der Reichswehrminister es übernehmen, die Linienkommandanturen anzuweisen, von beabsichtigten Transporten sofort dem Reichsverkehrsminister Mitteilung zu machen und anzugeben, welche Züge zugelassen sind.

8

Hier handelte es sich um Züge, die auf Grund des dt.-poln. Wirtschaftsabkommens vom 22.10.1919 zum Teil mit Militärgütern, zum Teil mit Gütern für die Zivilbevölkerung durch Dtld. geleitet werden sollten (RAM Simons vor dem RT am 26.7.1920, RT-Bd. 344, S. 263 ).

9

Zur dt. Neutralitätserklärung s. Dok. Nr. 29, P. 1. Weitergehend hatte RAM Simons am 26. 7. im RT erklärt, daß seiner Ansicht nach die Neutralitätserklärung ein staatlicher Hoheitsakt sei, der, soweit es sich um Verletzungen der Neutralität handle, früheren Verträgen vorgehe (RT-Bd. 344, S. 263 ).

10

Dies waren Transporte tschechischer Legionäre, die auf russ. Seite gekämpft hatten und die nun auf dem Wege über Amerika in ihre Heimat zurückbefördert wurden. Diese Transporte waren auf dem Wege von Cuxhaven durch Sachsen in die Tschechoslowakei mehrfach von Arbeitern angehalten worden (RT-Bd. 344, S. 263 ; Vorwärts Nr. 370 v. 25. 7. und Nr. 373 v. 27.7.1920).

Gemäß Anlage A Ziffer 6 des dt.-tschech. Wirtschaftsabkommens vom 29.6.1920 mußten diese Transporte gestattet werden (RGBl. 1920, S. 2258 ).

11

Am 5. 8. berichtete der „Vorwärts“, daß das Eisenbahnbetriebsamt der Eisenbahndirektion Frankfurt auf Verlangen des Dt. Eisenbahnerverbandes Kontrollkommissionen in allen Direktionsbezirken gebildet habe, die darauf achten sollten, daß nur die nach dem Friedensvertrag unbedingt erlaubten Züge Dtld. passieren dürften (Vorwärts Nr. 388 v. 5.8.1920).

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