2.11.1 (lut1p): Amnestiefrage.

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Amnestiefrage.

Staatssekretär Dr. Joel: Der Bayerische Justizminister Dr. Gürtner habe bei seinem persönlichen Besuch bei ihm sich grundsätzlich strikt ablehnend gegen jede Amnestie geäußert. Wenn aber der Reichstag sich dennoch auf den Standpunkt der Notwendigkeit einer Amnestie stellen sollte, so wäre ein Eingreifen in die Länderjustiz ganz untragbar. Die Folge wäre zweifellos ein schwerer Verfassungskonflikt zwischen Reich und Bayern. Für diesen Fall, daß[34] der Reichstag unverständlicherweise doch eine Amnestie beschließe1, bestände als ultima ratio schließlich nur die Möglichkeit, daß das Reich für sich und nebenher die Länder für sich gleichmäßig vorgingen2. Was nun die Amnestie im Reich angehe, so lege die Rechte entscheidendes Gewicht auf die Amnestierung der Angelegenheit Lüttwitz3. Die damaligen Vereinbarungen seien allerdings nur dahin gegangen, daß die Parteiführer sich für die Amnestierung im Reichstag einsetzen würden4. Dies hätten sie auch getan, allerdings ohne Erfolg5. Also läge eine rechtliche Verpflichtung streng genommen kaum vor. Diesem Wunsche der Rechten stände der Antrag der Linken gegenüber, sämtliche politischen Delikte zu amnestieren, mit Ausnahme der Tötungs- und Sprengstoffdelikte und des schweren Raubes6. Der Oberreichsanwalt halte aber eine so weitgehende Amnestie nach links für völlig untragbar7, weil gerade ein derartiger Prozeß gegen die kommunistische Zentrale vor dem[35] Staatsgerichtshof unmittelbar bevorstehe8. Dieser Prozeß werde die bis ins einzelne gehenden kommunistischen Vorbereitungen bezüglich eines Umsturzes in einem so grellen Licht erscheinen lassen, daß es für alle staatserhaltend gerichteten Elemente Deutschlands unmöglich erscheinen werde, die Amnestie so weit auszudehnen. Es bleibe daher nur übrig eine zeitliche Begrenzung. Da die letzte Amnestie im Juli 1922 anläßlich des Rathenaumordes ergangen sei9, könne jetzt vielleicht der Januar 1923 in Frage kommen. Der Gewinn dieses halben Jahres würde aber für die Linke zweifellos nicht genügen, um sie für die Amnestierung Lüttwitz bereit zu finden. Vielleicht käme als ein für die Linke tragbarer Termin der Januar 1924 in Betracht. Dann fiele unter die Amnestie namentlich auch der im Jahre 1923 stattgehabte große Hamburger Putsch, der aber seines Erachtens unter keinen Umständen ungesühnt bleiben dürfe10.

1

Der RT hatte am 9.1.25 drei von der KPD, SPD und DNVP (RT-Drucks. Nr. 47 , 113 und 205, Bd. 397) eingebrachte Amnestiegesetzentwürfe nach erster Beratung an den Rechtsausschuß verwiesen (RT-Bd. Nr. 384, S. 51). Dieser lehnt in seiner 3. Sitzung am 15. 2. sämtliche Anträge ab und beschließt, zunächst keine weiteren Beratungen in der Amnestiefrage abzuhalten. Aufzeichnungen und Vermerke Wiensteins über die Sitzungen des Rechtsausschusses vom 3., 6. und 15. 2. in R 43 I /1242 , S. 219-221, 237 f., .

2

Bei einer Unterredung mit Wienstein am 28. 1. hatte Joel die betreffende Äußerung Gürtners wie folgt wiedergegeben: „Nur in allerletzter Linie, falls das Reich unbedingt eine Amnestie einführen wolle, wolle Bayern ein inhaltlich gleichlautendes Gesetz für die Delikte im Landtag durchzubringen suchen, die durch bayerische Gerichte abgeurteilt worden seien.“ (Vermerk Wiensteins in R 43 I /1242 , S. 211 f.).

3

Der betreffende Passus des Amnestiegesetzentwurfs der DNVP vom 8.1.25 lautet: „Es wird Straffreiheit gewährt allen strafrechtlich Verurteilten und Verfolgten, die a) am sogenannten Kapp-Putsch teilgenommen haben, soweit sie nicht schon durch Gesetz vom 4. August 1920 […] amnestiert sind.“ (RT-Drucks. Nr. 205, Bd. 397 ).

4

Zu den Verhandlungen zwischen den Vertretern der Parteien und Lüttwitz am 16. und 17.3.20 in Berlin s. die ausführliche Darstellung des Abg. Hergt (DNVP) während der Amnestiedebatte des RT am 2.8.20 (RT-Bd. Nr. 344, S. 545–548).

5

Der RT hatte am 2.8.20 einen Amnestiegesetzentwurf der DNVP (RT-Drucks. Nr. 330, Bd. 363 ) abgelehnt, in dem Straffreiheit für alle gegen das Reich begangenen politischen Straftaten vorgesehen war (RT-Bd. Nr. 344, S. 553). Angenommen wurde in der gleichen Sitzung ein GesEntw. der Regierungsparteien (Zentrum, DVP, DDP) (RT-Drucks. Nr. 317, Bd. 363 ; RT-Bd. Nr. 344, S. 555). Er gewährte Straffreiheit für Personen, „die an einem hochverräterischen Unternehmen gegen das Reich mitgewirkt haben, sofern sie nicht Urheber oder Führer des Unternehmens gewesen sind.“ (RGBl., S. 1487 ).

6

S. dazu den Amnestiegesetzentwurf der SPD vom 7.1.25 (RT-Drucks. Nr. 113, Bd. 397 ).

7

In einem Bericht an das RJMin. vom 13. 2. äußert sich Oberreichsanwalt Ebermayer zu den Auswirkungen einer politischen Amnestie wie folgt: „Eine erneute Amnestie wäre in den sechs Jahren seit der Staatsumwälzung der sechste Eingriff des Reichs in die Strafrechtspflege und würde damit zum eisernen Inventar jedes Jahres der Justizgesetzgebung gehören. Abgesehen von der Erschütterung des Ernstes der Strafrechtspflege und der öffentlichen Sicherheit würde eine Niederschlagung auf die gesamten Exekutivorgane, auf denen letzten Endes die Sicherheit des Reiches und der Länder beruht, eine geradezu lähmende Wirkung äußern. […] Sodann hat – gerade gegenüber den Tätern der anliegenden Nachweisungen – eine Amnestie nur die verheerendste Wirkung. Nicht wenige Haupttäter der jetzigen Verfahren entpuppen sich als durch die Wohltaten der früheren Amnestien der gerechten Strafe immer wieder entzogene und von dem Reiche selbst auf das Reich und seine Länder stets von neuem losgelassene Rechtsbrecher. Ich kann versichern, daß unter den jetzigen kommunistischen Hochverrätern sich – difficile est, satirum non scribere! – Veteranen fast aller Amnestien und Teilnehmer fast aller hochverräterischen Unternehmungen seit 1918 befinden.“ (Abschrl. vom RJMin. an die Rkei am 23. 2. in R 43 I /1242 , S. 241, 247-259).

8

Gemeint ist wohl der sogenannte Tscheka-Prozeß, der in der Zeit vom 10. 2. bis 22.4.25 vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig stattfindet. Von den sechzehn Angeklagten werden drei zum Tode, dreizehn zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. Aktenmaterial hierzu in R 43 I /2672 .

9

„Gesetz über Straffreiheit für politische Straftaten“ vom 21.7.22 (RGBl. I, S. 595 ).

10

Zur Frage des Stichtages der Amnestie führt der Oberreichsanwalt in seinem Bericht an den RJM (s. Anm. 7) u. a. aus: „Für den Notfall, daß eine Reichsamnestie unter gar keinen Umständen zu verhüten ist, hebe ich hervor, daß im Hinblick auf den mir anvertrauten Strafrechtsschutz des Deutschen Reichs eine Amnestie mit dem Stichtage des 1. Novembers oder gar des 1. Dezembers [1923] völlig untragbar wäre.“ (R 43 I /1242 , S. 247-259, hier: S. 249).

Reichsminister Dr. Schiele: Der Bayerische Justizminister Dr. Gürtner sei auch bei ihm gewesen. Ihm gegenüber habe er sich den von ihm vorgebrachten politischen Gründen durchaus nicht versagt, vielmehr habe er bei einer Zäsur Juli 1923 oder Januar 1924 eine Amnestie für durchaus möglich gehalten. Er habe lediglich die Bedingung gestellt, daß die Beziehungen zwischen Reich und Ländern ängstlich gewahrt bleiben. Nach der politischen Seite hin habe Herr Minister Gürtner ihm gegenüber ein politisches Bedürfnis nach Amnestie zugestanden. Dieses Bedürfnis sei nach seiner (Schieles) Ansicht unbestreitbar. Wenn man die Motive gegeneinander abwäge, könne man einen Kommunistenputsch unmöglich mit dem Kappistenputsch mit gleichem Maß messen, da bei den Kappisten wohl zweifellos edle Motive mitgespielt hätten. Er halte auch auf Grund der bei Abschluß des Kapp-Putsches getroffenen Vereinbarungen eine moralische Verpflichtung unbedingt für vorliegend. Nach dem ihm vorliegenden Protokoll hätten die Parteiführer damals dem General v. Lüttwitz die ausdrückliche Erklärung abgegeben, daß sie sich nicht nur für die Amnestie einsetzen würden, sondern auch deren „Durchsetzung als gesichert“ ansähen. Praktisch scheine ihm die Hauptsache zu sein: Finden wir die Sozialdemokratie bereit? Hat auch sie ein sachliches und persönliches Interesse? Auch die Sozialdemokratie habe zweifellos kein Interesse, die Kommunistenprozesse durch Amnestie zu verhindern. Auf der andern Seite müsse für die Sozialdemokratie etwas herausspringen. Sei das nicht der Fall, dann käme es allerdings zu einem politischen Skandal, der ganz unnötigerweise die beiden Linksparteien zusammenschweiße. Notwendig sei daher eine sorgfältige und vorsichtige Fühlungnahme mit den Sozialdemokraten. Führe sie zu keinem Ergebnis, so sei selbstverständlich ernstliche Erwägung notwendig, ob sich die gedachten Maßnahmen[36] überhaupt lohnten, denn andere Möglichkeiten sehe er nicht. Der Vorschlag, die Urheber des Kapp-Putsches sollten sich stellen und verurteilen lassen und gleichzeitig oder schon vorher solle die Begnadigung beim Herrn Reichspräsidenten vorbereitet werden, könne zu leicht als Komödie erscheinen.

Der Reichskanzler konstatiert eine Einigkeit dahin, daß nur etwas getan werden könne, wenn die Sozialdemokratie mitmache. Ob dies wahrscheinlich sei, sei sehr fraglich. Zum mindesten müsse versucht werden, eine Zäsur zu finden, die nicht willkürlich oder gerade im Hinblick auf einige bestimmte Delikte gesucht erscheine, sondern es müsse ein Termin gefunden werden, der immerhin einen Wendepunkt in der deutschen Geschichte darstelle. Er denke hierbei z. B. an das Ende des passiven Widerstandes oder den Abschluß des Londoner Paktes oder die Einführung der neuen Währung. Aber ganz abgesehen hiervon sei die Behandlung der Frage im gegenwärtigen Augenblick sehr schwierig, da gegenwärtig der Druck der Räumung der Kölner Zone schwer auf uns laste. Wenn auch vielleicht nicht die Räumung der Kölner Zone zu erwarten sei, so könne doch immerhin mit einigem Optimismus die Räumung der Ruhr in absehbarer Zeit erwartet werden. Dieser oder ein ähnlicher Zeitpunkt scheine ihm besser geeignet als der gegenwärtige, die Amnestiefrage zu regeln. Denn die Behandlung der Amnestiefrage dürfe unter keinen Umständen als Folge des Regierungswechsels erscheinen, sondern müsse auch sachlich einen Sinn haben.

Reichsminister der Justiz schließt sich den Gedankengängen des Reichskanzlers an und würde auch die Räumung der Kölner Zone als einen geeigneten Zeitpunkt halten, halte es aber für ausgeschlossen, daß in absehbarer Zeit diese Räumung eintritt. Im übrigen müsse er nach reiflicher Prüfung der ganzen Angelegenheit sagen, daß er wirklich keinen Anlaß zu irgendeiner Amnestie sähe.

Staatssekretär Zweigert hält die Verhandlungen mit den Sozialdemokraten für sehr schwierig. Was die Sozialdemokraten wollten, sei gerade die Amnestie in den Ländern und gerade diese könne das Reich nicht versprechen11. Die Rechte lege aber gerade umgekehrt bei den sie interessierenden Vorkommnissen Wert auf die Anestie des Reichs. Es scheine ihm also schwierig, den Sozialdemokraten einen wirklichen Preis bieten zu können.

11

Zur Frage der Rechtswirksamkeit einer vom Reich angeordneten Amnestie in den Ländern bemerkt der Abg. Rosenfeld (SPD) in der Sitzung des Rechtsausschusses des RT am 3.2.25: „Er würde es nicht verstehen, wenn die Reichsregierung den bisher stets vertretenen Standpunkt aufgeben wollte, daß das Reich zum Erlaß von Amnestie in vollem Umfange zuständig sei. Das Reich würde sich andernfalls unnötig eines wichtigen ihm zustehenden Rechts begeben.“ Der Abg. Landsberg (SPD) nennt in der gleichen Sitzung die von den Ländervertretern erhobenen Bedenken gegen Eingriffe des Reichs in die Justizhoheit der Länder „bedauerliche Äußerungen des Partikularismus.“ (Aufzeichnung Wiensteins vom 3.2.25 in R 43 I /1242 , S. 219-221).

Staatssekretär Joel hält die letzten Bedenken nicht für durchschlagend. Er mache den Vorschlag, es möchte Herr Abg. Lohmann12 den Auftrag erhalten, in vorsichtiger Weise mit den Sozialdemokraten Fühlung aufzunehmen13.

12

RT-Abg. der DNVP.

13

Über das Ergebnis dieser Fühlungnahme in den Akten nichts ermittelt.

[37] Abschließend erklärt der Reichskanzler daß durch die heutige Besprechung die Amnestiefrage hinreichend geklärt und daher die heutige Kabinettssitzung in dieser Angelegenheit abzusetzen sei. Er stelle die Zustimmung der beteiligten Herren nach dieser Richtung hin fest. Mit deren Zustimmung schlägt er ferner vor, trotz der am kommenden Dienstag [3. 2.] stattfindenden Ausschußsitzung über die Amnestieanträge erst nach einigen Wochen über die Amnestiefrage in einer Ministerbesprechung endgültig Beschluß zu fassen14. Es erscheine ihm durchaus nicht ungünstig, wenn in der Sitzung am nächsten Dienstag15 die einschlägigen Fragen von Rechts und Links eingehend erörtert würden und die Verhandlung schließlich mit einer Ablehnung aller Anträge enden würde.

14

S. Dok. Nr. 80, P. 1.

15

Gemeint ist wohl die Sitzung des Rechtsausschusses des RT am 3. 2. (vgl. zuvor Anm. 1).

Die anderen Herren stimmten dieser Auffassung zu.

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