2.110.1 (ma31p): Arbeitszeitgesetzgebung.

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Text

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Arbeitszeitgesetzgebung1.

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Gegenstand dieser Besprechung war der vom RArbM vorgelegte Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes; siehe dazu Dok. Nr. 105, bes. Anm. 1. Die Besprechung war auf Wunsch der Vereinigung der Dt. Arbeitgeber-Verbände anberaumt worden (Vermerk Stockhausens vom 3.11.26 in R 43 I /2019 , Bl. 213).

1.) Es gewann nach eingehender Aussprache den Anschein, daß die Vertreter der Arbeitgeber dafür Verständnis zeigten, wenn die Regierung zur Vermeidung des starren 8-Stundentagessystems den Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes dem Vorläufigen Reichswirtschaftsrat und dann den gesetzgebenden Körperschaften vorlegt. Die Arbeitgeber werden sich voraussichtlich nicht darauf beschränken, den Entwurf zu bekämpfen, sondern durch Einflußnahme auf den Reichswirtschaftsrat und die gesetzgebenden Körperschaften versuchen, ihn soweit irgend möglich den Bedürfnissen der Wirtschaft anzupassen. Dies wird insbesondere von der Zahl der Überstunden gelten, die nach dem Entwurf von 600 auf 250, höchstens auf 360 Stunden, festgesetzt werden sollen2. Sie werden bemüht sein, die Zahl möglichst hoch zu halten.

2

Gemeint ist: Während die geltende Arbeitszeit-VO vom 21.12.23 jährlich bis zu 600 Stunden Mehrarbeit über den Achtstundentag hinaus zuläßt, soll nach § 14 des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes die Zahl der Mehrarbeitsstunden auf höchstens 250 bzw. 360 im Jahr beschränkt werden; siehe Dok. Nr. 105, Anm. 1.

2.) Im einzelnen wurden folgende Erklärungen abgegeben:

GehR v. Borsig wies darauf hin, daß noch immer ein Tiefstand der Wirtschaftslage[306] bestehe, der sich zwar dem Vorjahr gegenüber gebessert habe, der aber keineswegs deswegen verkannt werden könne, weil die Börse die Hoffnung auf günstige Zukunftsentwicklung in starken Kurssteigerungen vorwegnehme3 und weil einzelne Industrien, insbesondere Kohle und Eisen, aus dem englischen Streik4 Nutzen zögen. Eine Steigerung der Lasten durch Einschränkung der Arbeitszeit könnte neben der bestehenden Belastung mit Steuern und Reparationsabgaben die Leistungsfähigkeit der Wirtschaft übersteigen. Die Arbeiterschaft sei mit Mehrarbeit einverstanden. Es sei zu befürchten, daß die strikte Durchführung des 8-Stunden-Tages wegen der damit verbundenen Ermäßigung der Einkommen zu Unzufriedenheit führen werde. Die Industrie sei in ihren sozialpolitischen Maßnahmen und in den Löhnen so weit gegangen wie möglich.

3

Vgl. Statistisches Jahrbuch 1927, S. 372 f.

4

Engl. Bergarbeiterstreik vom Mai bis zum Nov. 1926; vgl. Egelhaaf 1926, S. 294 ff.

Auch GehR Duisberg hielt die wirtschaftliche Lage für zwar gebessert, aber immer noch sehr unsicher. Ob sich die Besserung fortsetze, wenn der Streik in England beendet und seine Wirkungen wieder beseitigt sind, sei fraglich. Die verarbeitenden Industrien könnten keineswegs Besserung ihrer Lage feststellen. Die chemische Industrie sehe hoffnungsvoll in die Zukunft, sie habe den Weltmarktpreis des Stickstoffes um 30% unterboten – der dritte Teil der Chile-Salpeterindustrie habe den Betrieb einstellen müssen –, die Verflüssigung der Kohle hätte gute Zukunftsaussichten, die sich aber erst in etwa 10 Jahren verwirklichen könnten. Dagegen werde in den anorganischen Abteilungen wenig verdient. Die Abteilungen der Zwischenprodukte und Farben leisteten nur etwa 20% der Friedenserzeugung.

Die Rationalisierung der chemischen Industrie habe zu einer vermehrten Arbeitereinstellung Anlaß gegeben. So sei allgemein zwar zunächst durch Rationalisierungsmaßnahmen eine Einschränkung der Arbeiterzahl, später aber vermehrte Arbeitsgelegenheit zu erwarten.

Das Ausland verlange von Deutschland Steigerung der Arbeit zur Abdeckung der Reparationsverpflichtungen.

Das Washingtoner Abkommen5 würde nach der Ratifizierung in Deutschland genau durchgeführt werden, bei den anderen Ländern dagegen voraussichtlich nur sehr unvollständig.

5

Siehe Dok. Nr. 105, Anm. 3.

Die Arbeitgeber bäten, bei dem Vorgehen hinsichtlich der Arbeitszeit auf die gefährdete Lage der Wirtschaft Rücksicht zu nehmen. Sie seien im übrigen bereit, die Regierung bei ihren sozialen Maßnahmen zu unterstützen und dort einzugreifen, wo Mißstände auftreten.

GehR Ravené erklärte, der Großhandel habe mit den Gewerkschaften, die für ihn in Frage kommen, bis Dezember 1927 ein Abkommen getroffen, das die 60stündige Arbeitszeit vorsehe. Er sei bereit, alles zu tun, was möglich sei, um Mißstände abzustellen, hielte aber eine Schematisierung der Arbeit bei der stark wechselnden Arbeitsbelastung des Großhandels, insbesondere im Saisongeschäft und aus ähnlichen Gründen, nicht für möglich.

[307] Die Lage des Großhandels sei nach wie vor ungünstig. Deswegen habe er auch gegen den gesetzlichen Schutz der älteren Angestellten erhebliche Bedenken. Die Zahl der Angestellten sei im Großhandel wesentlich größer als bei der Industrie. Die Belastung der Betriebe zum Schaden der aufstrebenden jungen Leute und die Wirkungen einer Sicherstellung der älteren Angestellten auf ihre Arbeitsleistung seien ungünstig.

Auch der Vertreter des Einzelhandels Grünfeld wies auf die Schwierigkeiten hin, die durch den Schutz der älteren Angestellten entstehen. Im Einzelhandel seien 98% der Arbeitnehmer Angestellte und nur 2% Arbeiter. Die Modernisierung der Betriebe würde gehindert.

Der Kleinhandel könne ebenfalls eine Schematisierung der Arbeitszeit nicht vertragen; sie würde zu Preissteigerungen unmittelbar Anlaß geben. Die Lage des Einzelhandels sei im allgemeinen noch ungünstig, nur am Rhein und an der Ruhr habe sie sich gebessert, da die Kaufkraft der Massen gestiegen sei.

Dr. Mosler führte gegen die Schematisierung der Arbeitszeit im Bankgewerbe die Eigenart des Bankbetriebes an. Die Arbeitsbelastung lasse sich nie voraussehen. Die Arbeiten müßten pünktlich bis zu bestimmten Stunden, die Korrespondenz am Tage des Eingangs erledigt werden. Durch einen Zwang, die Arbeit abzubrechen, würde Verwirrung in der Wirtschaft entstehen und der Kredit der Banken im Auslande gefährdet.

Die außerordentliche Belebung des Geschäftes in den letzten Wochen habe niemand vorausgesehen; es sei anzunehmen, daß sie wieder abflauen werde. Neueinstellung von Kräften könne deswegen nicht erfolgen, die Angestelltenschaft habe Verständnis dafür und arbeite aus Pflichtgefühl über die tarifmäßig vereinbarte Zeit hinaus. Außer dem Effektenhandel läge das Geschäft der Banken noch darnieder.

Für die Landwirtschaft erklärte Schurig, daß sie zwar nicht unmittelbar von der Regelung der Arbeitszeit berührt werde6, daß sie aber mittelbar unter einer Verteuerung der Maschinen und Düngemittel leiden würde, die bei einer Einschränkung der Arbeitszeit eintreten würde. Dadurch würde die Landwirtschaft in diesem Jahr besonders schwer getroffen, weil die Ernte mindestens 25% unter dem normalen Durchschnittsertrage stehe.

6

Die Landwirtschaft sollte nicht unter das Arbeitsschutzgesetz fallen (§ 1).

Dr. Silverberg glaubte, daß die Einschränkung der Arbeitszeit ein schematischer Versuch zur Linderung der Arbeitslosigkeit sei, der die organische Besserung hinausschieben würde. Nur durch eine Steigerung der Konsumfähigkeit im Inlande und Auslande könne die Produktion für die Dauer erweitert werden. Durch eine Verkürzung der Arbeitszeit und damit des Lohnes würde die Kaufkraft der Massen eingeschränkt. Lohnkämpfe seien zu befürchten.

Die Kohlenlage sei unübersichtlich. Sie könne mit der Englands im Jahre 1923 verglichen werden, als wegen des Ruhreinbruchs die deutschen Kohlenlieferungen aussetzten. Damals habe England wegen der darauf beruhenden Konjunktur die Löhne hinaufgesetzt. Die Unternehmer waren später, als die Konjunktur abflaute, nicht mehr in der Lage, eine entsprechende Ermäßigung der Löhne herbeizuführen. Die Folge sei der Streik in diesem Jahre. Es bestehe[308] die Gefahr, daß Deutschland in ähnlicher Weise im nächsten Jahre von einem Streik betroffen werde.

Wenn England auf dem Weltmarkt wieder mit seinen Kohlenlieferungen konkurriert, wird die Entwicklung der deutschen Kohlenindustrie vermehrt auf Inlandsabsatz angewiesen sein, das Inland aber sei nicht so aufnahmefähig wie es jetzt scheine, denn die gegenwärtige Nachfrage beruhe zum guten Teil auf einer gewissen Nervosität.

Die Gefahr sozialpolitischer Experimente habe sich nach dem Kriegsschluß gezeigt, der Aufstieg und die Stabilisierung seien erst möglich geworden, als die Arbeitszeit verlängert worden sei.

Die Arbeitszeit in den einzelnen Revieren könne nicht schematisch festgesetzt werden; sie hänge von der verschiedenen Struktur der Reviere ab.

Es sei damit zu rechnen, daß England die Arbeitszeit verlängern und die Löhne kürzen werde und daß dann der Preis der deutschen Kohle um 3 Schilling sinken werde. Deutschland würde dann seine ausländischen Verträge nur mit Verlust erfüllen können.

Direktor Poensgen führte aus, daß die Lage der Eisen verarbeitenden Industrie durch Einschränkung des Inlandsabsatzes um etwa 3 Millionen Tonnen, durch schwere Schuldenlasten und die Unmöglichkeit der Kreditaufnahme so gedrückt gewesen sei, daß die Rationalisierung in großem Maßstabe dringend notwendig war. Dadurch seien die Selbstkosten wesentlich verringert worden. Die Vereinigten Stahlwerke hätten zunächst eine große Anzahl von Arbeitern entlassen müssen, hätten aber im Sommer ihre Belegschaften wieder sehr stark vermehrt.

Die Notwendigkeit, die Auslandspreise zu erhöhen, habe zu dem internationalen Zusammenschluß geführt7. Dabei sei die deutsche Quote verhältnismäßig niedrig ausgefallen, weil die Beschäftigung der anderen Länder 100% der Durchschnittsleistung, die der Deutschen nur 65% betragen habe. Gegenwärtig seien die Quoten ausreichend. Bei einer Überschreitung seien für jede Tonne 4 Dollar zu bezahlen.

7

Vertreter der deutschen, französischen, belgischen und luxemburgischen Schwerindustrie hatten am 30.9.26 in Brüssel ein Abkommen über die Bildung einer Internationalen Rohstahlgemeinschaft unterzeichnet. Das Abkommen legt Quoten für die Rohstahlproduktion der beteiligten Länder fest, um den Wettbewerb zu beschränken und das Preisniveau zu stabilisieren. Bei einer Gesamtproduktion von 29 287 000 t entfallen auf Deutschland 43,176%, auf Frankreich 31,181%, auf Belgien 11,560%, auf Luxemburg 8,301% und auf das Saargebiet 5,782%. Übersteigt die Rohstahlerzeugung eines Landes die ihm zustehende Quote, so ist für jede Tonne Mehrproduktion eine Abgabe von vier Dollar in eine Ausgleichskasse zu zahlen. Bleibt die Produktion hinter der Quote zurück, so erhält das betreffende Land aus der Ausgleichskasse eine Vergütung von zwei Dollar für jede weniger erzeugte Tonne. Mit diesem Abkommen über die Begrenzung der Stahlproduktion war ein Abkommen zwischen der französischen, luxemburgischen und deutschen Eisenindustrie über die Kontingentierung der Rohstahleinfuhr nach Deutschland verbunden. Siehe hierzu ADAP, Serie B, Bd. I,2, Dok. Nr. 39, 90, 125.

Wenn der 8-Stunden-Tag eingeführt würde, müßten entweder die Preise erhöht oder die Produktion gesteigert werden. Eine Preiserhöhung im Inlande und auch im Auslande sei nicht mehr möglich; eine Steigerung der Erzeugung würde mit der Abgabe an den internationalen Trust belastet sein und daher so[309] teuer kommen, daß die Kündigung der Vereinbarung in Frage gezogen8 werden müßte. Diese Kündigung aber wäre auch im allgemeinen Interesse unerwünscht.

8

Richtig: in Betracht gezogen.

Dr. Eichberg wies auf die ungünstige Lage der Eisen verarbeitenden Industrie hin. Sie sei mit 30 bis 70% ihrer Leistungsfähigkeit beschäftigt; der Lokomotivbau mit 10%, der Waggonbau nur mit 15%. Bei dieser schwierigen Lage sei eine gewisse Beweglichkeit in der Arbeitszeiteinteilung geboten. Der 8- Stunden-Tag würde eine Erhöhung der Lohnausgabe um 20 bis 25% bedingen.

Die Neigung des Auslandes zur Einführung des 8-Stundentages sei in letzter Zeit wesentlich geringer geworden. Es sei nicht damit zu rechnen, daß er in absehbarer Zeit allgemein eingeführt werde.

Der Reichsarbeitsminister erklärte streng vertraulich folgendes: Der Antrag der Sozialdemokratischen Partei bezwecke den Erlaß eines neuen Notgesetzes9. In der alten Verordnung10 sollten die Ausnahmemöglichkeiten gestrichen werden, so daß der schematische 8-Stundentag zur Einführung kommen würde.

9

Am 4.11.26 veröffentlichte der „Vorwärts“ eine Erklärung der sozialdemokratischen Reichstagsfraktion, in der es heißt: „Die freien, christlichen und Hirsch-Dunckerschen Arbeiter- und Angestelltengewerkschaften Deutschlands verlangen gemeinsam von den gesetzgebenden Körperschaften den sofortigen Erlaß eines Notgesetzes zur Sicherung des achtstündigen Höchstarbeitstages [siehe Dok. Nr. 102]. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion ist in voller Übereinstimmung mit ihrer ganzen bisherigen Haltung bereit, dieses einmütige Verlangen der organisierten Arbeiter und Angestellten aller Richtungen mit allem Nachdruck zu vertreten. Sie hält die baldige Verwirklichung durch die Einbringung eines Initiativgesetzes für unbedingt erforderlich. Die sozialdemokratische Reichstagsfraktion hat wiederholt die gesetzliche Wiedereinführung des Achtstundentages in Verbindung mit der Ratifizierung des Washingtoner Abkommens gefordert. Die Reichsregierung hat infolgedessen die baldige Vorlage eines Gesetzentwurfes zur Neuregelung der Arbeitszeit mehrfach zugesagt. Dieses Versprechen ist bis jetzt nicht erfüllt worden. Die Wiedereinführung des Achtstundentages duldet aber keinen weiteren Aufschub und darf auch nicht bis zur Verabschiedung des Arbeitsschutzgesetzes verzögert werden. Alle Versuche, die Folgen der Wirtschaftskrise, insbesondere die Massenarbeitslosigkeit, durch Ausbau der Erwerbslosenfürsorge zu lindern, werden in ihrer Wirkung beeinträchtigt, wenn nicht endlich durch eine gesetzliche Begrenzung der bis zur Unerträglichkeit gesteigerten Überarbeit Einhalt geboten und vermehrte Arbeitsgelegenheit geschaffen wird.“ (R 43 I /2059 , Bl. 287).

10

Gemeint ist die Arbeitszeit-VO vom 21.12.23 (RGBl. I, S. 1249 ).

Er persönlich halte diese Maßnahme für nicht durchführbar, und er glaube, daß die Reichsregierung sich ihr mit Nachdruck werde widersetzen müssen.

Der Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes solle den 8-Stunden-Tag nicht schematisch einführen, er sehe weitgehende Ausnahmemöglichkeiten vor. Die um 25% erhöhte Entlohnung der Überstunden komme nicht bei einer Umgruppierung der Arbeitszeit in Frage. Für den Einzelhandel und gewisse Industriegruppen seien allgemeine Ausnahmen vorgesehen. Die gesamte Lohnberechnung werde sich klären müssen, sobald eine Änderung in der Arbeitszeit eintrete. Es sei Sache der Arbeitgeber, auf die gesetzgebenden Körperschaften wegen einer möglichst günstigen Abfassung des Entwurfs einzuwirken.

Das Ausland habe gegen Deutschland schwere Vorwürfe wegen sozialen Dumpings erhoben, als die Arbeitszeitverordnung vom Jahre 1923 erging. Es habe daraufhin seine Zoll- und Handelspolitik zum Nachteil Deutschlands geändert.[310] Er halte es für klüger, sich auf den Boden des Washingtoner Abkommens zu stellen, aber dabei alles zu tun, um den 8-Stundentag so beweglich wie möglich zu gestalten. Eine Ratifizierung des Abkommens könne nur erfolgen, wenn die anderen wesentlichsten Wettbewerbsländer das gleiche täten.

Bei der Behandlung der Arbeitszeitfrage müsse taktisch richtig verfahren werden. Die Negation sei unmöglich. Das Verlangen müsse in erträgliche Bahnen gelenkt werden. Die Arbeitgeberschaft lasse manchmal das Verständnis für den richtigen Augenblick des Nachgebens vermissen. Anfang Oktober beispielsweise hätte die Rheinschiffahrt mit einer Erhöhung der Löhne um 4% die Arbeiterschaft zufriedengestellt. Die Ablehnung der Forderung habe dazu geführt, daß sie auf 10% erhöht wurde und daß der Schiedsspruch auf 6½% lautete. Die Arbeitszeitverordnung von 1923 sei ein Notgesetz, das nicht auf die Dauer bestehen bleiben könne. Im übrigen wolle er sich mit den Ausführungen der Vorredner im einzelnen nicht in allen Punkten einverstanden erklären. Auswüchse, beispielsweise 16stündige Schichten, müßten vermieden werden. Die Entlassung älterer Angestellter hätte den Eindruck erweckt, daß Leute über 40 Jahre keine Arbeit mehr bekämen.

Im übrigen müsse die Reichsregierung erklären, daß sie alles tun werde, um die Vorlage des Arbeitsschutzgesetzes so schnell wie möglich den gesetzgebenden Körperschaften zu unterbreiten. Die Reichsregierung dürfe nicht der Vorwurf treffen, daß sie die Regelung verschleppe.

Herr Reichskanzler erklärte, daß sich die Reichsregierung, soweit es sich übersehen lasse, gegen das von der Sozialdemokratie gewünschte Notgesetz wenden werde. Die Vorlage des Arbeitszeitgesetzes11 müsse aber eingebracht werden.

11

Richtig: des Arbeitsschutzgesetzes.

Frowein führte aus, daß die Arbeiterschaft12 nicht grundsätzlich gegen das Arbeitszeitgesetz Einspruch erhebe, wohl aber dagegen, daß der 8-Stunden-Tag wegen der Arbeitslosigkeit eingeführt werde. Er könne gegen Arbeitslosigkeit nicht Abhilfe schaffen. Eine übertriebene Anwendung von Überstunden stellte er in Abrede, einzelnen Klagen würde nachgegangen werden. Plötzlich einsetzender Bedarf nach Arbeitseinschränkung mache Überstunden erforderlich, zumal in der Textilindustrie, wo der Konkurrenz durch Frankreich und Italien nur durch kurze Lieferfristen begegnet werden könne.

12

Statt „Arbeiterschaft“ muß es sinngemäß „Arbeitgeberschaft“ heißen.

Minister a. D. Hamm wandte sich ebenfalls gegen jede schematische Lösung der Arbeitszeitfrage und die Theorie von der Besserung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitszeitverkürzung. Die Wirtschaft habe Verständnis für die Zwangslage der Regierung. Das Arbeitszeitgesetz müsse kommen, aber für die endgültige Lösung sei die wirtschaftliche Lage noch nicht reif. Ob Deutschland das Washingtoner Abkommen durchführen könne, sei noch fraglich. Die anderen Wirtschaftsländer müßten es gleichzeitig annehmen. Die Gefahr bestände, daß der Entwurf im Reichstag verschlechtert würde.

Auf seine Frage nach der Berechtigung der Vorwürfe, die wegen der Überschichten besonders dem Ruhrbergbau gemacht würden, führte Bergassessor[311] Dr. Hueck aus, daß der Ruhrbergbau tatsächlich eine erhebliche Zahl von Neueinstellungen vorgenommen habe, um die Überschichten herabzumindern. Weitere Einstellungen könnten erst erfolgen, wenn die Kohlengewinnungspunkte vermehrt würden. Dies sei geschehen und werde auch weiter erfolgen. Nur eine ganz geringe Zahl von arbeitsfähigen Kohlenhauern sei erwerbslos; das läge daran, daß die für sie in Frage kommenden Arbeitsstellen von ihrem Wohnort sehr weit entfernt wären, und daß eine Umsiedlung wegen der Wohnungsschwierigkeiten zunächst nicht möglich sei. Die Überschichtenfrage sei im Ruhrbergbau keineswegs über[…]13.

13

Der zweite Teil dieses Wortes ist hschr. korrigiert; die Korrektur konnte nicht entziffert werden.

GehR v. Borsig sicherte zu, daß Mißstände von der Arbeitgeberschaft selbst abgestellt werden sollten und sprach sich gegen jede übermäßige Überschichtenarbeit aus. Das Washingtoner Abkommen könne in Deutschland erst durchgeführt werden, wenn auch die Verein. Staaten sich ihm anschlössen, weil diese die gefährlichsten Konkurrenten seien. Diese dächten aber nicht daran. Die Ergebnisse der Wirtschaftsenquete sollten für den Entwurf abgewartet und nutzbar gemacht werden14.

14

Siehe hierzu Dok. Nr. 105, Anm. 12 und 13.

Der Reichswirtschaftsminister faßte das Ergebnis der Aussprache folgendermaßen zusammen:

Die Wirtschaftslage sei labil, mit einer fortschreitenden Besserung sei nicht zu rechnen. Der Entwicklung nach sei Überwindung der englischen Streikfolgen fraglich. Die Regierung plane keine unmittelbar bevorstehenden Eingriffe in die Arbeitszeitregelung und werde die Vorlage nicht durchpeitschen. Sie beabsichtige: keine mechanische Regelung der Arbeitszeitfrage, Bekämpfung der Arbeitslosigkeit durch Arbeitsbeschaffung, Exportförderung, Beruhigung der Erwerbslosen durch die Verhandlung über die Erhöhung ihrer Bezüge, Umwandlung der Arbeitslosenunterstützung in Arbeitslosenversicherung.

Erhebungen über Überstunden und Mehrarbeit durch die Gewerbeaufsichtsbeamten finden statt und sollen bis 1. Dezember abgeschlossen sein.

Die Ratifizierung des Washingtoner Abkommens sei zugesagt, Voraussetzung sei die Durchführung auch in den anderen Ländern.

Die Vorlage eines Arbeitsschutzgesetzes sei in Aussicht gestellt. Das Kabinett werde darüber noch endgültig entscheiden15. Falls es die Vorlage beschließt, wird sie zunächst dem Reichswirtschaftsrat zugehen. Dort wird sie unter Berücksichtigung der Ergebnisse geprüft werden, die über die Frage in den einzelnen Werken angestellt [sic] worden sind. Dann wird die Vorlage dem Reichsrat zugehen. Es ist kaum anzunehmen, daß sie vor Frühjahr 1927 an den Reichstag gelangt.

15

Zur Beratung des Entwurfs eines Arbeitsschutzgesetzes im Kabinett siehe Dok. Nr. 125, P. 3.

MinDir. Sitzler hielt es für wahrscheinlich, daß die Vorlage erst im Frühjahr an den Reichsrat gelangen wird.

Der Reichswirtschaftsminister wies erneut auf die Vertraulichkeit der Mitteilungen hin. Der Entwurf soll das Washingtoner Abkommen möglichst weitgehend[312] interpretieren, ohne auf die Ratifizierung Rücksicht zu nehmen, so, wie es die deutschen Bedürfnisse erfordern.

Die Arbeitnehmer16 seien bereit, das Kabinett bei diesen Maßnahmen zu unterstützen und auch gegen eine Taktik des Reichstags Stellung zu nehmen, durch die die Regierung in der Arbeitszeitfrage lahmgelegt werden könne.

16

Es muß wohl heißen: Die Arbeitgeber.

Der Reichskanzler nahm an, daß die Arbeitgebervertreter, besonders auch wegen des Tempos der Behandlung der Arbeitszeitfrage, bis zu einem gewissen Grade beruhigt sein würden. Was im Parlament kommen werde, wisse allerdings niemand. Die Reichsregierung müsse den ernstlichen Willen haben, den Entwurf dem Reichstag zu unterbreiten, da andernfalls der Wunsch nach dem Notgesetz übermächtig werde, zumal auch die Christlichsozialen sich in dieser Hinsicht auf den Standpunkt der S.P.D. gestellt hätten. Die Gewerkschaften würden ebenfalls in der Frage angehört werden17.

17

Siehe Dok. Nr. 117.

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