2.17.2 (ma31p): b) Fürstenauseinandersetzung.

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b) Fürstenauseinandersetzung.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor und betonte, daß nach seiner Auffassung der Gesetzentwurf der Regierung am besten noch vor dem 20. Juni vom Reichstag in allen drei Lesungen angenommen werde3. Er verlas ferner die Präambel zu dem Gesetzentwurf4 und machte im Anschluß hieran Ausführungen über die Möglichkeit, das so gestaltete Gesetz mit einfacher Mehrheit im Reichstag zu verabschieden. Die Präambel müsse von den Regierungsparteien im Rechtsausschuß beantragt werden.

3

Vgl. hierzu Dok. Nr. 16, P. 1.

4

Siehe Dok. Nr. 16, Anm. 4.

Die Abgeordneten v. Guérard und Dr. Scholz erklärten, daß sie zur Frage der Präambel sich erst dann äußern könnten, wenn sie mit ihren Fraktionen Fühlung genommen hätten5.

5

Äußerungen der Fraktionen hierzu in den Akten der Rkei nicht zu ermitteln. Bei den folgenden Reichstagsverhandlungen über den Regierungsentwurf eines Gesetzes betr. „die vermögensrechtliche Auseinandersetzung zwischen den deutschen Ländern und den vormals regierenden Fürstenhäusern“ wurden weder von seiten der RReg. noch von seiten der Parteien Anträge gestellt, die darauf abzielten, den GesEntw. – etwa durch Einfügung einer entsprechenden Präambel – so umzugestalten, daß er mit einfacher Mehrheit angenommen werden konnte; vielmehr blieb der verfassungsändernde Charakter des Entwurfs erhalten.

Am 16.6.26 meldete WTB: Auf einer Vorstandssitzung des Wahlkreises Westfalen-Süd der DVP in Hagen sei Stresemann u. a. auf die Frage der Fürstenentschädigung eingegangen und habe dabei die in einer Zentrumsversammlung in Höchst a. M. aufgestellte Behauptung zurückgewiesen, „wonach die Deutsche Volkspartei in den letzten Besprechungen mit dem Reichskanzler habe erkennen lassen, daß sie für ein Kompromiß, welches nicht verfassungsändernd ist, nicht zu haben sei und somit jede Aussicht auf eine zufriedenstellende Lösung durch Reichstagsbeschluß mit einfacher Mehrheit entfalle. Demgegenüber stellte Dr. Stresemann zugleich in ausdrücklichem Einverständnis mit dem Fraktionsvorsitzenden Dr. Scholz mit Nachdruck fest, daß gerade die Deutsche Volkspartei für eine Regelung eingetreten ist, durch welche eine befriedigende Lösung durch Reichstagsbeschluß mit einfacher Mehrheit gewährleistet würde.“ (nach DAZ Nr. 276/277 vom 18. 6.). Siehe hierzu das Schreiben des Reichsgeneralsekretariats der Zentrumspartei an die Zentrumspartei in Höchst vom 16. 6., auszugsweise wiedergegeben in: Stehkämper, Der Nachlaß des Reichskanzlers Wilhelm Marx, Teil III, S. 21.

Die Abgeordneten v. Guérard und Koch erklärten es für dringend erforderlich, daß die Regierung nochmals in einer unzweideutigen Erklärung gegen den[40] sozialdemokratisch-kommunistischen Gesetzentwurf betreffend Fürstenenteignung6 Stellung nehme.

6

Dok. Nr. 16, Anm. 2.

Der Reichskanzler erklärte, daß diese Anregung sehr beachtlich sei und daß ihr entsprochen werden solle. Das Reichskabinett werde sich noch weiter mit der Frage befassen7.

7

Vgl. die Erklärung des RK in der RT-Sitzung vom 10. 6. (Dok. Nr. 20 Anm. 1).

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