2.174.4 (ma31p): 2. Bericht über Anleiheverhandlungen.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Bericht über Anleiheverhandlungen.

Der Reichsminister der Finanzen bat um Ermächtigung, die im Gange befindlichen Verhandlungen über eine 5%ige Reichsanleihe in Höhe von 500 Millionen Reichsmark weiterzuführen. 300 Millionen der geplanten Anleihe sollten zum Kurse von 92% zur Zeichnung durch das Publikum vorgesehen werden. Die gegenwärtige Lage des Geldmarkts lasse es geboten erscheinen, diese Verhandlungen bald zum Abschluß zu bringen, bevor eine Verminderung der Geldflüssigkeit eintrete.

Der Reichswirtschaftsminister befürwortete dringend eine rasche Abwicklung der Anleiheverhandlungen, da jederzeit ein Umschwung in der Lage des Geldmarktes eintreten könne.

Ebenso befürwortete der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die Emission einer 5%igen Anleihe, die auch für die Landwirtschaft eine fühlbare Herabsetzung des Zinsfußes bringen könnte.

[510] Auf eine Anfrage des Reichswirtschaftsministers erklärte der Reichsminister der Finanzen daß Besorgnisse vor übergroßem Eingange von Barmitteln aus den Reichseinnahmen für das gegenwärtige und das nächste Etatsjahr bei ihm nicht beständen.

Der Reichskanzler stellte fest, daß der Reichsminister der Finanzen auch als Mitglied eines geschäftsführenden Kabinetts nach geltender Willensmeinung der Reichsregierung zur Weiterführung der Anleiheverhandlungen befugt sei7.

7

Die Anleihe – es war die erste innere Reichsanleihe seit der Währungsstabilisierung – wurde Anfang Februar 1927 aufgelegt. Von dem nominalen Gesamtbetrag von 500 Mio RM wurden 200 Mio von öffentlichen und halböffentlichen Institutionen wie der RB-Gesellschaft und der RP übernommen, während die restlichen 300 Mio RM von einem Bankenkonsortium dem Publikum zum Kauf angeboten wurden. Die Verzinsung betrug 5%, der Ausgabekurs 92%.

In den Monaten nach Begebung der Anleihe trat ein verhältnismäßig starker und anhaltender Rückgang des Anleihekurses ein, so daß sich der RFM am 13.8.27 entschloß, zur Stützung des Kurses den Zinsfuß der Anleihe von 5 auf 6% hinaufzusetzen (siehe die „Anleihedenkschrift 1927“, RT-Bd. 431 , Drucks. Nr. 372 ). Im Haushaltsausschuß des RT wurde beanstandet, daß die Zinserhöhung, die eine zusätzliche Belastung des Reichshaushalts darstellte, ohne Mitwirkung der parlamentarischen Körperschaften erfolgt war; außerdem übte der Haushaltsausschuß Kritik daran, daß das Kabinett Marx III die Auflegung der Reichsanleihe zu einem Zeitpunkt beschlossen hatte, als es nur noch geschäftsführend im Amt war (Protokolle der Sitzungen des Haushaltsausschusses vom 28.3.27, 11.1.28, 24.3.28). Auf Antrag des Haushaltsausschusses nahm der RT am 28.3.28 folgende Entschließung an: „1 a) Eine Auflegung von Reichsanleihen soll durch geschäftsführende Regierungen nicht erfolgen; b) die Hinaufsetzung der Zinssätze einer Reichsanleihe kann nur durch Gesetz erfolgen“ (RT-Bd. 422 , Drucks. Nr. 4158 ; RT-Bd. 395, S. 13861 ). Zur Kritik des Reparationsagenten an der Reichsanleihe von 1927 siehe den „Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen“ vom 10.6.27, S. 81 ff.  Vgl. auch die Ausführungen des RbkPräs. Schacht über die Anleihe in seiner Berichterstattung vor der RReg. am 7.3.27: Dok. Nr. 195.

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