2.207.2 (ma31p): 2. Arbeitszeitnotverordnung.

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[652]2. Arbeitszeitnotverordnung3.

3

Richtig: Arbeitszeitnotgesetz.

Der Reichsarbeitsminister trägt die Sachlage nach Abschluß der Verhandlungen im Unterausschuß des Interfraktionellen Ausschusses vor4 und bemerkt, daß über gewisse Fragen, über die es bisher zu einer Einigung noch nicht gekommen sei, heute nachmittag 5 Uhr der große Interfraktionelle Ausschuß der Regierungsparteien verhandele mit dem Ziele, eine endgültige Übereinstimmung über die Arbeitszeitnotverordnung herbeizuführen5.

4

Der in der Kabinettssitzung vom 16. 2. (Dok. Nr. 187, P. 1) vorläufig verabschiedete und am 22.2.27 dem RR vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung der Arbeitszeit-VO („Arbeitszeitnotgesetz“) war von einem Unterausschuß des Interfraktionellen Ausschusses der Regierungsparteien in zahlreichen Sitzungen durchberaten worden. In den Akten der Rkei befindet sich lediglich über die Unterausschußsitzung vom 17. 3. eine Aufzeichnung des ORegR v. Stockhausen. Es heißt darin: „Am 17. d. Mts. fand die 11. Sitzung dieses Unterausschusses statt. In mehrstündiger, teilweise sehr erregter Debatte wurde versucht, einen Ausgleich zwischen dem Standpunkt der Arbeitgeber-Abgeordneten und der Arbeitnehmer-Abgeordneten herbeizuführen. Die Gegensätze loderten besonders auf bei der Frage der Ersetzung des § 11,3 [der Arbeitszeit-VO vom 21.12.23] durch Bestimmungen im § 10, die in gewissen Fällen die Mehrarbeit zulassen sollen. Herr Stegerwald hatte am 16. d. Mts. eine Formulierung vorgeschlagen, die nicht weniger wie 8 Voraussetzungen für die Möglichkeit einer Mehrarbeit über die ganz bestimmten, im Gesetz näher festgesetzten Fälle vorsah. Nach dreistündiger Verhandlung unter dem Vorsitz des Abgeordneten Becker [Zentrum] kam man überein, daß die Arbeitgeber-Abgeordneten für heute [18. 3.] fest formulierte Vorschläge, enthaltend ihre Mindestforderungen, dem Herrn Abgeordneten Becker übergeben sollten. Dieser würde alsdann im Rahmen seiner Fraktion Stellung nehmen. Sodann werden wohl die Parteiführer sich mit der Angelegenheit befassen, denn auch die nun zu überreichenden Vorschläge werden von der Arbeitnehmerseite kaum angenommen werden […] Sachlich sind die Differenzpunkte nicht so, daß eine Einigung als ausgeschlossen betrachtet werden müßte. Die größten Schwierigkeiten wurden von der Deutschen Volkspartei gemacht, deren Vertreter, Abgeordneter Pfeffer und v. Raumer, stellenweise recht weitgehende Forderungen stellten, die den Eindruck erweckten, als wollten sie noch über den bisherigen Zustand hinaus Ausnahmen für Mehrarbeit vorsehen. Hier im Schoße der Volkspartei dürften auch die größten Schwierigkeiten gegenüber einer endgültigen Regelung zu suchen sein. Sachlich stehen ja bekanntlich die drei großen Fragen zur Debatte: 1. die Frage der Eingruppierung der Angestellten, 2. die Bezahlung des 25%igen Überstundenzuschlags, 3. die Möglichkeiten der Mehrarbeit. Das Arbeitsministerium hat in allen drei Fragen einen vermittelnden Standpunkt eingenommen. Ich halte daher nicht für ausgeschlossen, daß es bei einer weiteren Vorlage gelingen wird, mit dem Standpunkt des Arbeitsministeriums gegen die Ansichten der Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite durchzudringen. Erleichtert wird dies durch energische und zielsichere Führung der weiteren Verhandlungen durch das Arbeitsministerium“ (R 43 I /2060 , Bl. 70). Vgl. dazu Stürmer, Koalition und Opposition in der Weimarer Republik, S. 205 ff., 304 ff.

5

Das Ergebnis dieser Besprechung teilte der RArbM in der Kabinettssitzung vom 23. 2. mit; siehe Dok. Nr. 208.

Das Kabinett nahm die Mitteilung des Reichsarbeitsministers entgegen.

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