1.17.6 (ma32p): 6. Behandlung des Sperrgesetzes (Fürstenauseinandersetzung).

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[817]6. Behandlung des Sperrgesetzes (Fürstenauseinandersetzung).

Der Reichsminister der Justiz berichtete über die letzte Parteiführerbesprechung7. Er wies darauf hin, daß die Fraktionen noch keinen endgültigen Beschluß gefaßt hätten, daß jedoch eine Beschlußfassung nunmehr dringend erwünscht sei.

7

In der Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien, die am 23.6.27 unter Vorsitz von RJM Hergt stattfand, hatten sich die Vertreter der DNVP (Graf Westarp), der DVP (Scholz) und der BVP (Leicht) gegen eine Verlängerung des Sperrgesetzes ausgesprochen, während die Vertreter des Zentrums (v. Guérard, Schulte) Bedenken gegen eine Nichtverlängerung des Gesetzes geäußert hatten (Niederschrift Wiensteins in R 43 I /2207 , Bl. 311–312).

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß der Vorstand der Fraktion8 kürzlich in der Mehrheit der Auffassung des Abgeordneten Schulte zugestimmt habe, wonach eine Verlängerung des Sperrgesetzes wegen der Fürstenhäuser empfehlenswert sei9. Ein endgültiger Beschluß sei jedoch noch nicht gefaßt worden.

8

Zentrumsfraktion.

9

Siehe das Protokoll der Sitzung des Vorstandes der Zentrumsfraktion vom 24. 6., in: Morsey, Zentrumsprotokolle, Dok. Nr. 186.

Auch jetzt werde wieder die Frage auftauchen, ob für eine Verlängerung des Sperrgesetzes eine ⅔-Mehrheit erforderlich sei. Bei der letzten und vorletzten Beschlußfassung über den Sperrgesetzentwurf sei eine ⅔-Mehrheit vom Reichstag für nötig erklärt worden10.

10

Das sog. Sperrgesetz (Aussetzung von Rechtsstreitigkeiten zwischen den Ländern und den ehemaligen Fürstenhäusern) vom 13.2.26 war ebenso wie die Gesetze zur Verlängerung des Sperrgesetzes vom 9.7.26 und vom 17.12.26 (RGBl. I, S. 101 , 399, 503) als verfassungsändernd bezeichnet und demgemäß vom RT mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit beschlossen worden.

Der Reichsminister des Innern äußerte schwere Bedenken gegen eine gesetzliche Verlängerung des Sperrgesetzes. Er führte aus, daß die Bemühungen des Staatssekretärs Zweigert um vergleichsweise Regelung noch offenstehender Streitfälle zwischen den ehemaligen Fürstenhäusern und den Länderregierungen aufs äußerste gefährdet werden müßten, wenn der Reichstag eine gesetzliche Verlängerung des Sperrgesetzes beschließen sollte.

Das Reichskabinett beschloß, die Frage der Verlängerung des Sperrgesetzes sowie die Frage der Renten der Standesherren mit den Parteiführern am 28. Juni 1927 nachm. 3.30 Uhr zu erörtern11.

11

In der Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien am 28.6.27, 15.30 Uhr, führte der RK aus, „daß nach Auffassung der Reichsregierung eine Verlängerung des Sperrgesetzes nicht nötig sei, nachdem die Vertreter der ehemaligen Fürstenhäuser eine Erklärung des Inhalts abgegeben hätten, daß sie sich an die Bestimmungen des Sperrgesetzes bis zum 1. Dezember [1927] als gebunden ansehen würden. Wegen der Renten der Standesherren könne man vielleicht an die gesetzliche Einführung eines Schiedsgerichts denken, das über die Streitigkeiten auch nach Billigkeit und unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Entwicklung nach der Staatsumwälzung entscheiden müsse. Der Abg. Graf Westarp (DNVP) stimmte diesen Ausführungen im wesentlichen zu. Der Abg. Schulte (Zentrum) führte aus, daß nach Ansicht des Zentrums eine Verlängerung des Sperrgesetzes zu fordern sei. Andernfalls werde eine große Beunruhigung der öffentlichen Meinung entstehen. Der Abg. Pfleger (BVP) wies darauf hin, daß nach seiner persönlichen Auffassung eine Verlängerung des Sperrgesetzes unbedingt abzulehnen sei. Mit der Natur des Rechtsstaates seien derartige Gesetze nicht zu vereinbaren. Außerdem sei die Verlängerung des Sperrgesetzes für einen Abschluß von Vergleichen nur hinderlich. Der Abg. Wunderlich (DVP) führte aus, daß seine Fraktion bereits im Dezember vorigen Jahres größte Bedenken gegen eine Verlängerung des Sperrgesetzes gehabt habe. Jetzt könne sie dieser Verlängerung keinesfalls zustimmen. Der Reichskanzler stellte zum Schluß der Sitzung fest, daß drei Parteien der Regierungskoalition gegen eine Verlängerung des Sperrgesetzes seien, eine Partei für die Verlängerung. Er bat, sich nochmals die Möglichkeiten eines Kompromisses zu überlegen.“ (Niederschrift Wiensteins in R 43 I /2207 , Bl. 323–324). – Zur Fortsetzung der Kabinettsberatung über diese Frage siehe Dok. Nr. 262, P. 1.

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