1.188.2 (ma32p): 2. Arbeitsnotprogramm.

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[1329]2. Arbeitsnotprogramm.

a) Liquidationsschädenschlußgesetz.

Ministerialdirektor Dr. Dorn erläuterte den Sachverhalt.

Nach längerer Aussprache bestand im Reichskabinett darüber Übereinstimmung, daß der Grenzbetrag, bis zu dem volle Entschädigung geleistet werden solle, von 4000 auf 4500 M zu erhöhen sei4.

4

In der Besprechung mit Vertretern der Regierungsparteien am 17.2.28 (Dok. Nr. 428) hatte der Abg. Dauch u. a. vorgeschlagen, die Vollentschädigungsgrenze im Kriegsschädenschlußgesetz von 4000 auf 5000 RM zu erhöhen.

Hierdurch würde eine pekuniäre Mehrbelastung von ungefähr 18 Millionen M entstehen5.

5

Mit Schreiben vom 22.2.28 übersandte der RFM an den StSRkei 1) einen „Überblick über die wesentlichen Änderungen des Kriegsschädenschlußgesetzes nach dem Arbeitsprogramm gegenüber der Regierungsvorlage (Entscheidung des Kabinetts vom 18. Februar 1928)“, 2) eine „Zusammenstellung der Änderungen des Kriegsschädenschlußgesetzes nach dem Arbeitsprogramm gegenüber der Regierungsvorlage (Entscheidung des Kabinetts vom 18. Februar 1928)“ (R 43 I /1498 , Bl. 323–327).

b) Kleinrentnerfrage.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß der den Kleinrentnern zu gewährende Betrag um 10 Millionen Mark auf insgesamt 25 Millionen Mark erhöht werden solle.

Eine sofortige Auszahlung solle in derselben Höhe wie im vorigen Jahre stattfinden6.

6

Vgl. dazu Dok. Nr. 427, Anm. 6.

c) Landwirtschaftliche Maßnahmen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft beantragte, für die notleidenden Genossenschaften noch einen weiteren Betrag von 10 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen7. Hiergegen erhob sich von verschiedenen Seiten Widerspruch.

7

Vgl. dazu Dok. Nr. 427, Anm. 3.

Es wurde nach längerer Aussprache beschlossen, noch einen Betrag von 5 Millionen Mark zur Verfügung zu stellen.

d) Frage der Sozialrentner.

Eine restlose Übereinstimmung über die auf diesem Gebiet zu treffenden Maßnahmen wurde noch nicht erzielt8.

8

Statt „erzielt“ in der Vorlage versehentlich „erteilt“.

Das Reichskabinett erklärte sich mit dem Vorschlage des Stellvertreters des Reichskanzlers einverstanden, diesen Punkt bei der folgenden Parteiführerbesprechung möglichst nur zu streifen9.

9

In der anschließenden Besprechung zwischen Mitgliedern der RReg. (Hergt, v. Keudell, Köhler, Curtius, Brauns, Groener, Schätzel, Koch, Schiele) und den Fraktionsvorsitzenden der bisherigen Koalitionsparteien (Graf Westarp, v. Guérard, Scholz, Leicht) am 18.2.28 um 14.30 Uhr entwickelte Vizekanzler Hergt „den in der vorangegangenen Ministerbesprechung festgelegten Standpunkt des Kabinetts zum Liquidationsschädengesetz, zur Kleinrentnerfrage und zur Frage der Unterstützung der notleidenden Genossenschaften. Er berichtete im übrigen über den Verlauf der mit den Demokraten am 18. Februar, 10 Uhr vormittags stattgehabten Besprechung und teilte mit, die Demokraten hätten erklärt, sie würden über das Notprogramm der Regierung gern mit sich reden lassen, auch wegen eines Verzichts auf das Rentnerversorgungsgesetz. Zunächst müßten sie jedoch das Programm der Reichsregierung genau kennenlernen.“ Der Vizekanzler fragte, „wie die Parteien der ehemaligen Koalition zu dem Notprogramm des Reichskabinetts ständen. Der Abgeordnete Graf Westarp (DNVP) glaubte die Zustimmung seiner Fraktion zu diesem Programm in Aussicht stellen zu können. Die Abgeordneten v. Guérard (Zentrum), Dr. Scholz (DVP) und Leicht (BVP) äußerten keine besonderen Bedenken gegen das Programm. Der Abgeordnete v. Guérard betonte nochmals die Notwendigkeit, das Programm so schnell als möglich zu erledigen, damit Neuwahlen rechtzeitig stattfinden können. Er empfahl dringend, in der Sache auch mit der Opposition Fühlung zu nehmen. Für die Verteilung der in Frage kommenden Mittel für die Landwirtschaft hielt er die Mitwirkung eines parlamentarischen Ausschusses für geboten.“ (Niederschrift Wiensteins in R 43 I /1498 , Bl. 332). Zur anschließenden Besprechung, an der auch Vertreter der Oppositionsparteien teilnahmen, siehe Dok. Nr. 431.

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