1.189.1 (ma32p): [Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

Extras:

 

Text

RTF

[Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.]

Der Stellvertreter des Reichskanzlers entwickelte das in der unmittelbar vorhergegangenen Kabinettssitzung1 beschlossene Arbeitsnotprogramm der Reichsregierung.

1

Siehe Dok. Nr. 430.

Graf Westarp erklärte – zunächst nur für seine Person –, daß das Programm als eine geeignete Grundlage für die weitere Arbeit des Reichstags angesehen werden könne. Er müsse sich aber vorbehalten, noch mit seiner Fraktion Fühlung zu nehmen.

Abgeordneter v. Guérard erklärte, daß er für seine Fraktion die bereits am vergangenen Tage abgegebene Erklärung wiederholen könne, wonach diese dem Arbeitsnotprogramm zustimme2.

2

Vgl. Dok. Nr. 428.

Abgeordneter Leicht gab nur für seine Person die Erklärung ab, daß seine Fraktion, die er allerdings noch nicht habe befragen können, dem Programm wohl zustimmen werde.

Der Abgeordnete Koch-Weser erklärte, daß seine Fraktion die Durchführung des Programms nicht verhindern werde, in der Erwartung, daß die Arbeiten bis zum 31. März abgeschlossen seien.

[1331] Der Abgeordnete Scholz erklärte, die Deutsche Volkspartei erblicke in dem Arbeitsnotprogramm eine mögliche Grundlage für die Weiterarbeit des Reichstags. Er äußerte Bedenken, ob die erheblichen Mehraufwendungen nicht Steuererhöhungen im Gefolge haben würden, die von der Wirtschaft nicht getragen werden könnten.

Der Abgeordnete Müller-Franken erklärte, daß seine Partei die Erledigung des Etats bis zum 31. März wünsche. Die Sozialdemokratie werde Agitationsanträge unterlassen. Sie wünsche auch, daß das Kriegsschädenschlußgesetz noch von diesem Reichstag erledigt werde3 und werde ihr Verhalten dementsprechend einstellen. Gegen das Agrarprogramm äußerte er Bedenken, insbesondere gegen die Punkte 5 und 64. Die Sozialdemokratie behalte sich bezüglich aller Gesetze, die nicht unbedingt mit dem Etat zusammenhingen, freie Hand vor. In seiner Fraktion habe es Befremden erregt, daß die gesamten Mehraufwendungen, die das Arbeitsnotprogramm erfordere, aus den Zollüberschüssen gedeckt werden sollten. Demgegenüber wolle er zu bedenken geben, ob nicht die Vermögenssteuernacherhebung5, die noch einen Betrag von 40 Millionen erbringen müsse, beschleunigt durchgeführt werden könne.

3

Der „Entwurf eines Gesetzes zur endgültigen Regelung der Liquidations- und Gewaltschäden (Kriegsschädenschlußgesetzes)“ wurde vom RT am 21.3.28 in der vom 22. Ausschuß beantragten Fassung angenommen (siehe RT-Bd. 395, S. 13541  ff., 13569 ff.). Die Ausfertigung des Kriegsschädenschlußgesetzes erfolgte am 28.3.28 (RGBl. I, S. 120 ).

4

Siehe dazu Dok. Nr. 427, Anm. 3.

5

In der Kabinettssitzung vom 6.12.27 (P. 3) hatte die RReg. den RFM ermächtigt, den „Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung einer Vermögenssteuernachzahlung für 1926“ beim RR und RT einzubringen. Der RFM hatte daraufhin den GesEntw. dem RR vorgelegt (Kabinettsvorlage des RFM vom 5.12.27 in R 43 I /2406 , Bl. 169–171; RR-Drucks. 1927, Nr. 163).

Der Stellvertreter des Reichskanzlers erwiderte dem Abgeordneten Müller-Franken, daß die im Arbeitsnotprogramm vorgesehenen Gesetze mit dem Reichshaushalt 1928 eine Einheit bildeten und materiell zusammenhingen.

Der Abgeordnete Drewitz erklärte für die Wirtschaftliche Vereinigung, daß er in dem Arbeitsnotprogramm eine geeignete Grundlage für die weitere Arbeit des Reichstags erblicke. Bedenken hatte er gegen das Agrarprogramm. Seine Fraktion halte die gefundene Lösung nicht für die richtige.

Der Stellvertreter des Reichskanzlers brachte sodann die Sprache auf den Arbeitsplan des Reichstags.

Der Abgeordnete Müller-Franken war der Auffassung, daß die im bisherigen Arbeitsplan für die nächste Woche vorgesehene Pause in Wegfall kommen müsse, wenn sich die Fraktion mit dem Arbeitsnotprogramm einverstanden erklären sollte. Falls es jedoch nicht zu einer Einigung auf das Arbeitsnotprogramm kommen sollte, sei eine Tagung in der nächsten Woche schon um deswillen erforderlich, um sofort die Notarbeiten in Angriff zu nehmen, die vor der Auflösung des Reichstags erforderlich seien. Die übrigen Fraktionen neigten mehr der Auffassung zu, in der unmittelbar nach der gegenwärtigen Besprechung stattfindenden Sitzung des Ältestenrats für eine Beibehaltung der Pause einzutreten6.

6

In der Plenarsitzung des RT am 18.2.28, 18 Uhr teilte Präs. Löbe mit, daß „sich eine Mehrheit von Parteien auf die geschäftsmäßige Erledigung der Arbeiten des Reichstags bis zum 31. März geeinigt“ habe; über die Einzelheiten dieses Arbeitsprogramms werde die RReg. in der nächsten Sitzung des RT genauere Mitteilungen machen; über den Termin dieser Sitzung sei in der vorangegangenen Ältestenratssitzung jedoch keine Einigung erzielt worden. Bei der Abstimmung im RT über diese Frage wurde ein sozialdemokratischer Antrag abgelehnt, die nächste RT-Sitzung bereits am 20.2.28 stattfinden zu lassen; abgelehnt wurde auch ein kommunistischer Antrag, die Beratungen des RT ohne Unterbrechung fortzusetzen. Die Mehrheit des RT beschloß, die nächste Sitzung am 27.2.28 abzuhalten (RT-Bd. 395, S. 12950  ff.).

[1332] Die Führer der die Regierung stützenden Parteien hielten es für erforderlich, in den Abendstunden nochmals zusammen zu kommen, um alsdann das Ergebnis der Stellungnahme ihrer Fraktionen bekannt zu geben7. Zu diesem Zweck sollen sofort Fraktionssitzungen stattfinden.

7

Siehe Dok. Nr. 432.

Extras (Fußzeile):