1.191.1 (ma32p): 1. Länderkonferenz (Zusammensetzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform).

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1. Länderkonferenz (Zusammensetzung des Ausschusses für Verfassungs- und Verwaltungsreform).

Der Reichsminister des Innern trug vor, daß das Reichskabinett in einer seiner letzten Sitzungen beschlossen habe1, weiterhin die Professoren Triepel und Anschütz und als Ersatz den Professor Nawiasky um Übernahme eines Sitzes in dem Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform zu bitten. Weiter in Betracht kämen nach den bisherigen Erörterungen für die Besetzung der drei noch offenen Stellen die Herren Hamm, Bracht, Jarres und Busch.

1

Siehe Dok. Nr. 419, Ministerbesprechung, P. 1.

Der Reichsarbeitsminister bat, an die Stelle von Bracht nunmehr den Abgeordneten Brüning treten zu lassen.

Der Reichswirtschaftsminister machte den Vorschlag, anstatt des Oberbürgermeisters Bracht den früheren Reichsminister Oberbürgermeister Dr. Jarres zu berücksichtigen.

Bei der Abstimmung ergab sich als Wunsch der Mehrheit, daß die Herren Dr. Brüning, Hamm und Busch um Übernahme der noch offenen Posten in den Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform gebeten werden möchten.

In dem vom Reichsministerium des Innern an die Länderregierungen beschleunigt abzusendenden Schreiben sollten folgende drei Punkte besonders in den Vordergrund treten:

a) die Wiedergabe der von der Reichsregierung in Aussicht genommenen Persönlichkeiten,

b) die Mitteilung des Standpunktes der Reichsregierung, daß der Kanzler als Vorsitzender des Ausschusses in die Zahl der neun von der Reichsregierung zu benennenden Mitglieder nicht einrechne, und daß er besonderes Stimmrecht habe,

c) eine Mitteilung darüber, daß der Reichssparkommissar als Generalsachverständiger dem Ausschuß zur Verfügung stehe2.

2

Mit Schreiben vom 3.3.28 an die im Ausschuß für Verfassungs- und Verwaltungsreform vertretenen Länder (Preußen, Bayern, Sachsen, Württemberg, Baden, Thüringen, Hessen, Hamburg, Anhalt) teilte RIM v. Keudell mit: Die RReg. gedenke die ihr zustehenden neun Sitze im Ausschuß folgendermaßen zu besetzen: Mit dem RIM, dem RFM, dem RWiM, dem RPM, mit Prof. Anschütz, Prof. Triepel, MdR Brüning, StS z. D. Busch, RM a.D. Hamm; als ständiger Vertreter für Anschütz und Triepel sei Prof. Nawiasky vorgesehen. Den Ausschußvorsitz führe der RK, bei dessen Behinderung der Stellvertreter des RK, RJM Hergt. Die RReg. sei der Auffassung, daß der RK als Vorsitzender des Ausschusses in die Zahl der von der RReg. zu benennenden Mitglieder nicht einrechne und daß er besonderes Stimmrecht habe. Der RSparkom. werde dem Ausschuß als Generalsachverständiger zur Verfügung stehen (R 43 I /1875 , Bl. 354–357).

[1335] Es bestand ferner Übereinstimmung darüber, daß sich das Reichskabinett die Kooptation von Mitgliedern für die weiteren Verhandlungen im Ausschuß vorbehalte und daß der Ausschuß sobald als möglich zusammentreten solle3.

3

Zum Fortgang siehe Dok. Nr. 458, P. 3.

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