1.229.4 (ma32p): 4. Dauerkredit für Flüchtlingssiedler.

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4. Dauerkredit für Flüchtlingssiedler.

Den Vorsitz übernahm der Stellvertreter des Reichskanzlers, da der Reichskanzler zu einer anderen Besprechung abberufen wurde.

Staatssekretär Dr. Geib erläuterte kurz die Vorschläge des Reichsarbeitsministeriums hinsichtlich der Dauerkredite für Flüchtlingssiedler, die im Einvernehmen mit dem Reichsfinanzministerium und dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft gemacht worden seien17.

17

In einer Kabinettsvorlage vom 18.5.28 wies der RArbM darauf hin, daß das Kabinett am 3. 5. beschlossen habe, den Plan einer Auslandsanleihe von 15 Mio Dollar zugunsten der Flüchtlingssiedler wegen der Stellungnahme des Reparationsagenten nicht weiterzuverfolgen (siehe Dok. Nr. 467, P. 4). Die eingeleitete Aktion zur Sanierung der Flüchtlingssiedler müsse jedoch aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zuende geführt werden. Nach eingehenden Ressortbesprechungen zeichne sich die folgende Lösung ab: Ein Betrag von 35 Mio RM könnte durch eine Auslandsanleihe der Rentenbank-Kreditanstalt aufgebracht und für erststellige Hypotheken der Siedlerstellen verwendet werden. Für die zweitstellige Beleihung müßte das Reich 20 Mio RM Kommunalobligationen übernehmen, während ein Betrag von 10–12 Mio RM, der vom Reich und von Preußen bereits durch Wirtschaftsbeihilfen und aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge gegeben worden sei, den Siedlern zu günstigen Bedingungen gestundet werden müßte. Der RArbM beantragte daher, 1) den RFM zu ermächtigen, 20 Mio RM Kommunalobligationen für das Reich zu übernehmen, 2) den RFM und den RArbM zu ermächtigen, die bisher vom Reich gewährten Beihilfen und Darlehen zu stunden (R 43 I /657 , Bl. 106–107).

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß ihm von den Verhandlungen nichts bekannt sei und daß er 20 Millionen zum Ankauf von Kommunalobligationen nicht flüssig machen könne.

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorschlage des Reichsarbeitsministeriums einverstanden, sofern das Reichsfinanzministerium nachträglich zustimmt. Andernfalls solle die Angelegenheit erneut im Kabinett beraten werden18.

18

Mit Schreiben vom 1.6.28 teilte der RFM dem RArbM mit, daß er mit dem Vorschlag des RArbM einverstanden sei (R 43 I /657 , Bl. 115).

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