1.56.1 (ma32p): Ostpreußenprogramm.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Ostpreußenprogramm1.

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Mit Schreiben vom 15.9.27 an sämtliche RM, den RSparkom. und den StSRkei hatte RIM v. Keudell mitgeteilt, er werde in der nächsten Kabinettssitzung beantragen, die grundsätzliche Zustimmung dazu zu erteilen, daß im RIMin. „für die zusammenfassende Bearbeitung der Förderung des Ostens ein Ostkommissariat des Reichs durch Ausbau der bereits bisher mit dieser Frage befaßten Ministerialabteilung errichtet wird“. Beigefügt ist eine Aufzeichnung des RIMin. „Bemerkungen zum Ostproblem“, in der u. a. ausgeführt wird: Die Not der östlichen Grenzgebiete, insbesondere Ostpreußens, sei seit Kriegsende Gegenstand ernster Sorge der RReg. gewesen. Die Maßnahmen, die das Reich im Benehmen mit Preußen zur Milderung der Notlage ergriffen habe, hätten einige Abhilfe gebracht, doch sei ein auch nur annähernd befriedigender Zustand nicht erreicht worden. „Die in erster Linie durch die unselige Grenzziehung herbeigeführte Not der Grenzgebiete im Osten ist vielmehr immer noch so gewaltig, daß eine großzügig eingeleitete und planmäßig durchgeführte Aktion erfolgen muß, wenn nicht ernstere Folgen eintreten sollen.“ Nach einer Übersicht über die bisherigen Hilfsprogramme und die dafür eingesetzten Haushaltsmittel (Abstimmungsfonds, Ostpreußenprogramm, Ostfonds 1926, Grenzprogramm 1927) fährt die Aufzeichnung fort: Wenn mit diesen Mitteln und Maßnahmen auch manchem Schaden abgeholfen worden sei, so sei es doch durchaus verständlich, „daß jetzt mit verstärkter Lebhaftigkeit aus jenen Ostgebieten Stimmen erschallen, die nach einer durchgreifenden Sanierung rufen“. In diesem Sinne habe der Ostausschuß des RT beschlossen, die RReg. möge im Benehmen mit der Pr. Reg. ein Programm zur wirtschaftlichen und kulturellen Sicherung der gefährdeten Ostmark für die kommenden Jahre vorlegen. Entsprechende Verhandlungen würden z. Zt. vom RIMin. eingeleitet. Unter Hinweis darauf, daß es sich „je länger je mehr als notwendig erwiesen habe, in erster Linie an die Hebung des wirtschaftlichen Lebens in den östlichen Grenzgebieten, und dies wiederum besonders in Ostpreußen, zu denken, sowie darauf, daß die Auswirkung barer Hilfen aus bereitgestellten Fonds nicht annähernd die allgemeine Hebung der Kreditflüssigkeit und Erleichterung im Verkehrswesen (Tariffragen) und der Realsteuerlasten ersetzen könne“, wurden die Ressorts gebeten, das einschlägige Material zusammenzustellen und dem RIMin. als Unterlage für weitere Ressortverhandlungen zu übermitteln. Eine besondere Stellungnahme erfordere eine Eingabe der ostpr. Landwirtschaftskammer vom 13.7.27. Darin werde u. a. die Schaffung eines Reichsministeriums für Ostpreußen vorgeschlagen, oder, falls Bedenken dagegen beständen, die Beauftragung eines Reichsministers mit dieser Aufgabe. Nach Auffassung des RIMin. sei eine Sonderbehandlung Ostpreußens in dieser Form nicht vertretbar. Ostpreußen werde nur zusammen mit den übrigen östlichen Grenzgebieten zu betreuen sein. Aber auch die Schaffung eines eigenen Reichsministeriums zur Bearbeitung der Ostprobleme sei nicht angängig, weil ein solches Sonderministerium in die Zuständigkeitsgebiete anderer Ressorts eingreifen würde, was zu Reibungen führen müsse, insbesondere auch im Verhältnis zu Preußen. Sachlich geboten und tragbar sei nur, daß ein vorhandenes Reichsministerium in Zusammenarbeit mit den übrigen Ressorts das Problem federführend in die Hand nehme. Diese Aufgabe müsse nach Lage der Kompetenzen beim RIMin. verbleiben, in dem die Ostfragen durch die Abteilung II B bearbeitet würden, die über langjährige, wertvolle Erfahrungen auf diesem Gebiet verfüge. Solle der Anregung der ostpr. Landwirtschaftskammer entsprochen werden, so könne demnach nur in Frage kommen, die vorhandene Arbeitsstelle im RIMin. auszubauen und ihr einen Ausschuß aus den Generalreferenten der beteiligten Ressorts beizugeben (R 43 I /1798 , Bl. 190–196). Siehe hierzu die Eingabe der Landwirtschaftskammer für die Provinz Ostpreußen an den RK vom 13.7.27 (R 43 I /1852 , Bl. 208–215; in R 43  I /1852  und 1798  weitere Eingaben mit Anträgen auf Unterstützung der ostpr. Wirtschaft, insbesondere der ostpr. Landwirtschaft).

Der Reichsminister des Innern beantragte, daß das Kabinett sich damit einverstanden[923] erklärte, wenn der Reichskanzler in Königsberg zum Ausdruck brächte, daß die Reichsregierung beabsichtige, ein Ostkommissariat ins Leben zu rufen. Er führte dazu aus, daß von einer Zusammenfassung der Fürsorge für das gesamte östliche Grenzgebiet, nicht nur für Ostpreußen, eine starke psychologische Wirkung und eine praktische Förderung der Ostinteressen zu erwarten sei, die jetzt von ihren Vertretern nur in mühsamen Verhandlungen bei den verschiedenen Stellen zur Geltung gebracht werden könnten. Finanzielle Aufwendungen größeren Umfangs würden damit nicht verbunden sein. Das Ostkommissariat solle in der II. Abteilung des Reichsministeriums des Innern unter Ministerialdirektor Dammann gebildet werden, dem je ein Vertreter Ostpreußens und Oberschlesiens beigegeben werden solle.

Ministerialdirektor Dr. Lothholz bat für den Reichsminister der Finanzen, noch keine Entscheidung zu treffen, weil die Frage mit Preußen noch nicht ausreichend durchberaten sei und ein Ostkommissariat seinen Inhalt durch finanzielle Mittel erhalten müßte, die ihm für den Osten zur Verfügung gestellt werden müßten. Zu dem Antrag, auch im Jahre 1928 in den Etat einen Grenzfonds einzustellen, habe das Reichsfinanzministerium noch nicht endgültig Stellung genommen. Er bitte, daß der Reichskanzler in seiner Rede in Ostpreußen noch nicht zur Frage Stellung nehme, da sie noch nicht spruchreif sei.

Aus Reichsmitteln seien für Ostpreußen nahezu 30 Millionen aufgewendet worden. Hinzu kämen die Aufwendungen der Post. In erster Linie sei Preußen für die Unterstützung zuständig.

Einer Zusammenfassung der östlichen Interessen im Reichsministerium des Innern würde das Reichsfinanzministerium nicht widersprechen. Die Bedenken richteten sich gegen eine starke Aufmachung nach außen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft empfahl, Ostpreußen ein beruhigendes Wort zu sagen. Die Not in der Landwirtschaft stehe im Vordergrunde. Hilfe auf wirtschaftlichem Gebiet sei nötig. Die persönliche Fühlungnahme mit dem Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft müsse enger gestaltet werden.

Die Landwirtschaft leide unter den hohen Frachten, die von Berlin nach Königsberg doppelt so teuer seien wie von der westlichen Grenze des Korridors. Die Frage müsse in den zuständigen Ressorts geregelt werden. Der Versailler Vertrag biete Schwierigkeiten.

Der Reichspostminister wies darauf hin, daß die Reichspost Ostpreußen ziemlich weit entgegengekommen sei. Für Wohnungsfürsorge und Arbeitsbeschaffung habe sie in Ostpreußen erheblich höhere Beträge aufgewendet als in anderen Landesteilen. Er könne eine weitere Verbesserung der Beförderungseinrichtungen auf der Eisenbahn, Ausbau des Kraftwagenverkehrs auf dem Lande und Steigerung des Landbestelldienstes sowie der Luftpostverbindungen in Aussicht stellen. Falls weitere Wünsche geäußert würden, sei er bereit, sich im Verwaltungsrat dafür einzusetzen.

Einer besonderen Stelle zur Zusammenfassung der Ostpolitik stimme er zu. Die Zersplitterung, die herrsche, würde bisweilen ausgenützt. Bei Vergebung[924] von Aufträgen müsse eine Stelle über die gesamten Verhältnisse eingehend unterrichtet sein.

Der Kleingüterverkehr der Post sei dadurch verbilligt worden, daß Ostpreußen in eine niedrigere Zone eingereiht worden sei. Es stehe dadurch der Westgrenze des Korridors gleich. Ähnlich könnte die Reichsbahn vorgehen.

Ministerialdirektor Dr. Wallroth erklärte sich für das Auswärtige Amt mit einer Zusammenfassung der Fragen des Ostens im Reichsministerium des Innern einverstanden. Das Auswärtige Amt beanspruche die Führung nicht. Ihm genüge eine Beteiligung an dem Ausschusse. Von den Maßnahmen solle nicht zu viel an die Öffentlichkeit kommen, da sonst die Gefahr bestehe, daß in Polen Gegenmaßnahmen ergriffen würden.

Ministerialdirektor Dr. Schäffer sprach sich ebenfalls für die Zusammenfassung der Interessen des Ostens aus. Der Einfluß bei der Reichsbahn und Reichsbank würde gesteigert, wenn eine Stelle die gesamten Interessen vertrete. Die Organisation könne weiteren Erörterungen vorbehalten werden. Sie könne etwa ähnlich der des Handelspolitischen Ausschusses der Reichsregierung erfolgen. Er setze voraus, daß Sonderbeziehungen des Reichswirtschaftsministeriums zu einzelnen Wirtschaftszweigen nicht berührt würden.

Der Ausdruck Kommissariat sei für den Osten nicht zweckmäßig.

Der Reichskanzler führte aus, daß der Reichspräsident an den Ostfragen besonders regen Anteil nehme. Er halte die Bildung eines besonderen Kommissariats nicht für erforderlich. Die Art der Zusammenfassung der Ostfragen innerhalb der Reichsregierung, über die im Kabinett grundsätzlich Einigkeit bestehe, müsse weiteren Erörterungen vorbehalten bleiben. Ministerialdirektor Dr. Dammann käme nach seiner Auffassung in erster Linie für die Leitung der Stelle in Betracht. Ihre Benennung müsse vorbehalten bleiben.

Er werde in Königsberg zum Ausdruck bringen, daß Ostpreußen nach der Überzeugung der Reichsregierung in erster Linie der Sorge des Reiches bedürfe. Bestimmte Zusagen werde er nicht geben2.

2

Auf der Rückreise von der Einweihung des Tannenbergdenkmals hielt RK Marx am 19.9.27 im Königsberger Rathaus eine Rede, in der er u. a. ausführte: Die RReg. habe bei ihren bisherigen Hilfsmaßnahmen stets im Auge behalten, daß Ostpreußen durch künstliche Abschnürung zur Insel gemacht worden sei und daß daher „die völlige Ausnahmestellung der ostpreußischen Grenzgebiete in einer entschiedenen Bevorzugung bei der Zumessung der Reichshilfe zum Ausdruck kommen muß“. Die RReg. sei entschlossen, diese Politik in dem durch die ernste Finanzlage gezogenen Rahmen auch künftig fortzusetzen. „Dabei denkt sie keineswegs nur an die finanzielle Unterstützung einzelner kultureller, karitativer oder produktionsfördernder wirtschaftlicher Unternehmungen. Vielmehr gedenkt sie darauf Bedacht zu nehmen, daß der Produktionsförderung eine Lastensenkung und insbesondere eine allgemeine Kreditverbilligung parallel geht. […] Das Reichskabinett besitzt auch volles Verständnis für den Wunsch Ostpreußens, seine Bedürfnisse und Anregungen bei einer damit besonders zu betrauenden Stelle innerhalb der Reichsregierung in Berlin zur Sprache bringen zu können, um das wichtige Moment fortlaufender persönlicher Fühlung dauernd sicherzustellen.“ (Text der Rede in DAZ Nr. 439/440 vom 21.9.27) – Zum Fortgang der Kabinettsberatung über diese Frage siehe Dok. Nr. 322, P. 2.

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