2.21.4 (vsc1p): 4. Zu Punkt 5 der Tagesordnung (Verlängerung der Bürgschaft für einen der Landesbank Westfalen eingeräumten Diskontkredit)

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4. Zu Punkt 5 der Tagesordnung
(Verlängerung der Bürgschaft für einen der Landesbank Westfalen eingeräumten Diskontkredit)

berichtete Herr Reichsminister Professor Dr. Popitz entsprechend seinem Schreiben vom 8. Dezember 1932 über die Sachlage7. […]

7

In den herangezogenen Akten der Rkei und des RFMin. war das Schreiben des PrFM nicht zu ermitteln. – Zusammen mit anderen Landesbanken war die Landesbank Westfalen durch die Wirtschaftskrise in Schwierigkeiten geraten, weil die Gemeinden ihnen gewährte Kredite nicht zurückzahlen konnten. Nach einer Eingabe des Dt. Sparkassen- und Giroverbandes vom 19.2.32, in der Hilfe von Seiten des Reichs gefordert worden war, hatten der RFM und der RWiM gegen den Widerspruch des PrIM übereinstimmend die Ansicht vertreten, daß es „Aufgabe der Länderregierungen, die die Aufsicht über die öffentlich-rechtlichen Kreditinstitute führen, ist, diese Schwierigkeiten durch entsprechende Maßnahmen zu beheben“ (R 2 /15279 , Bl. 15).

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