2.59.1 (vsc1p): 1. Finanzpolitische Maßnahmen.

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1. Finanzpolitische Maßnahmen.

Der Reichsminister der Finanzen verwies auf die den Reichsministern mit Schreiben vom 13. Januar 1933 – Rk. 328 – zugegangenen Beiträge des Reichsfinanzministeriums zu der in Aussicht genommenen neuen Notverordnung1. Die einzelnenTeile dieses Beitrags wurden nacheinander zur Erörterung gestellt.

1

Kabinettsvorlage vom 13. 1. nebst Begründung vom 16.1.1933 in: R 43 I /2360 , Bl. 178–199 und 200–216.

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