2.131.2 (wir1p): 2. Stellungnahme zu dem Antrag Bartz und Gen. betreffend Entwurf eines Amnestiegesetzes, in der gleichen Sitzung des Rechtsausschusses.

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2. Stellungnahme zu dem Antrag Bartz und Gen. betreffend Entwurf eines Amnestiegesetzes3, in der gleichen Sitzung des Rechtsausschusses.

3

Bartz und Genossen hatten am 30.9.21 beantragt, dem von ihnen eingebrachten Entwurf eines Amnestiegesetzes die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen (RT-Drucks. Nr. 2742, Bd. 369 ; siehe auch R 43 I /1242 , S. 121 f.). Der Rechtsausschuß des RT kommt am 7.11.21 zu dem Ergebnis, die Zustimmung nicht zu erteilen (RT-Drucks. Nr. 2987, Bd. 369 ).

Nach Vortrag des Reichsministers der Justiz wurde beschlossen, eine Amnestievorlage nicht einzubringen, dagegen die Begnadigungsaktion kräftig fortzusetzen. Der Reichsminister der Justiz wird das Weitere veranlassen4.

4

Der Antrag und der Bericht des Rechtsausschusses werden am 13.7.1922 im RT beraten. Die Angelegenheit wird schließlich durch Annahme des Gesetzes über Straffreiheit für politische Straftaten vom 21.7.22 erledigt (RGBl. 1922 I, S. 595 ). Siehe auch Radbruch, Innerer Weg, S. 146 f.

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