2.19.1 (wir1p): 1. Abgeltung der Restitutionspflicht für Tiere.

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1. Abgeltung der Restitutionspflicht für Tiere.

Staatssekretär Dr. Müller trägt vor, daß mit der Reparationskommission Verhandlungen mit dem Ziele gepflogen wurden, eine Abgeltung der Restitutionspflicht für die während des Krieges aus dem feindlichen Gebiet fortgeführten Tiere vorzunehmen. Grundsätzlich hätten sich die Vertreter der alliierten Mächte mit der Abgeltung einverstanden erklärt, und zwar forderten Frankreich 55 000 Pferde, Belgien 8000 Pferde, Polen 40 000 Pferde und 100 Hengste, Serbien würde eine finanzielle Abgeltung bevorzugen. Italien und Rumänien wollten noch nähere Vorschläge unterbreiten.

Die Kosten der Substitution würden sich auf rund 2 Milliarden Papiermark stellen. Sämtliche Vertreter der Landesregierungen hätten sich für die Abgeltung der Restitution ausgesprochen1.

1

Siehe dazu im einzelnen Schreiben des RMWiederaufbau an den RK vom 25.5.1921 (R 43 I /20 , Bl. 133 f.).

Das Reichskabinett beschließt, den Wiederaufbauminister zu ermächtigen, die Verhandlungen in dem von ihm vorgetragenen Sinne zu führen2.

2

In seinem in Anm. 1 zitierten Schreiben hatte der RMWiederaufbau zum weiteren Verfahren vorgeschlagen, zunächst mit den services nationaux über die Abgeltung der Restitution zu verhandeln. Ein Abkommen in diesem Sinne müsse durch die Klko mit der Repko erfolgen (R 43 I /20 , Bl. 133 f.).

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