1.146.7 (wir2p): 7. Festsetzung des Termins für die Wahl des Reichspräsidenten.

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7. Festsetzung des Termins für die Wahl des Reichspräsidenten6.

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Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 297, P. 3; durch ein Fernschreibergespräch Hemmers war dem im Urlaub in Hegne weilenden RK am 3.10.1922 die geplante Parteiführerbesprechung angekündigt worden. Wirth hatte gebeten, vorsichtig Bedenken anzumelden, doch sei letztlich einzig der Wille des RPräs. für die Durchführung der Wahl maßgebend (R 43 I /583 , Bl. 126-128).

Vizekanzler Bauer führt aus, daß bei der Besprechung mit Parteiführern sämtliche Parteien außer der Deutschen Volkspartei sich für eine baldige Festsetzung[1114] des Termins zur Wahl des Reichspräsidenten ausgesprochen hätten. Die Vertreter der Deutschen Volkspartei hätten geltend gemacht, daß mit Rücksicht auf die augenblickliche schwierige wirtschaftliche und politische Lage es wünschenswert sei, daß der Herr Reichspräsident bis zu den nächsten Reichstagswahlen im Amt bliebe, und die Wahl des Reichspräsidenten dann gleichzeitig mit den Reichstagswahlen stattfinde. Der Vizekanzler glaubt jedoch, daß mit Rücksicht auf den Wunsch des Herrn Reichspräsidenten selbst und sämtlicher anderer Parteien des Reichstags die Wahl sobald als möglich festgesetzt werden soll7.

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Über die Parteiführerbesprechung berichtet Hemmer in einem Fernschreibergespräch vom 4.10.22 Wirth genauer, daß sich sämtliche Parteien mit Ausnahme der DVP für eine Festsetzung des Wahltermins in der RT-Sitzung vom 17.10.22 ausgesprochen und als Wahltermin den 3.12.1922 vorgeschlagen hätten. Ferner sei beschlossen worden, die Abhaltung einer Parteiführerbesprechung in Hegne zum Thema Reichspräsidentenwahl anzuregen. Diese wird auf den 7.10.1922 in Hegne anberaumt (R 43 I /583 , Bl. 129-132).

Reichsminister Dr. Köster trägt zur weiteren Behandlung der Angelegenheit vor, daß ein Schreiben des Kabinetts an den Herrn Reichstagspräsidenten zu richten sei mit dem Vorschlage, die Wahl am 3. Dezember stattfinden zu lassen8. Im Zusammenhang hiermit seien zwei weitere Fragen zu klären: 1. sei die Frage des Gehalts und der Pension eines Reichspräsidenten zu regeln und 2. sei festzustellen, wer die Kosten bei der für die Wahl zu verwendenden Stimmzettel zu tragen habe. Bei der Parteiführerbesprechung sei von demokratischer Seite der Vorschlag gemacht worden, die Höhe der Pension in Höhe der jeweiligen Ministerpension festzusetzen.

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Schreiben des RIM an den RTPräs. vom 5.10.1922 siehe RT-Drucks. Nr. 5034, Bd. 375 .

Das Kabinett erklärt sich grundsätzlich damit einverstanden, daß eine entsprechende Vorlage vom Reichsministerium des Innern und dem Reichsfinanzministerium möglichst bald dem Kabinett vorgelegt wird.

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