1.71.3 (wir2p): 3. Neuer Aufruf der Gewerkschaften.

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3. Neuer Aufruf der Gewerkschaften3.

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Der ADGB, der AfA, die SPD, USPD und die Kommunistische Partei hatten sich am 29.6.1922 an den RK gewandt und in Bezug auf das zu erlassende Gesetz zum Schutz der Republik diejenigen Forderungen wiederholt, die sie in dem Aufruf zur Verteidigung der Republik und der Grundrechte vom 27.6.1922 aufgestellt hatten (Aufruf vom 27.6.1922 siehe Ursachen und Folgen, Bd. IV, S. 220 ff. und Schultheß 1922, S. 81; Schreiben an die RReg. vom 29.6.22 siehe R 43 I /1867 , Bl. 84). Zur Durchsetzung der aufgestellten Forderungen hatten die beiden Gewerkschaften und die drei Linksparteien die Arbeiter, Angestellten und Beamten aufgerufen, am 4.7.22 die Arbeit nachmittags ruhen zu lassen (Aufruf vom 30.6.22 in Vorwärts Nr. 306 vom 1.7.1922).

Die Angelegenheit wurde eingehend erörtert. Von allen Seiten wurde der Beschluß einer neuen Demonstration der Gewerkschaften für unglücklich gehalten, weil er der Sache nicht diene. Von einigen Mitgliedern wurde der Auffassung Ausdruck gegeben, daß derjenige, der die Arbeit versäume, möge er Arbeiter, Angestellter oder Beamter sein, mit Abzug des Lohnes für die versäumte Zeit zu rechnen habe. Von anderer Seite wurde dringend widerraten, einen Lohnabzug eintreten zu lassen, zumal auch, wie weiter hervorgehoben wurde, eine umständliche Verrechnung stattfinden müßte. Was die Stillegung des Eisenbahnbetriebs anlange, so wurde von Vertretern des Verkehrsministeriums erklärt, daß auch im Interesse der Sicherheit der Betriebe unmöglich von den Gewerkschaften in behördliche Betriebe eingegriffen werden könne.

Der Herr Reichskanzler erklärte sich bereit, auf die Gewerkschaften einzuwirken und sie vor der eigenmächtigen Stillegung des Eisenbahnverkehrs zu warnen. Einen Lohnabzug hielt er bei der augenblicklichen Situation für gefährlich. Im übrigen gab er ein Bild über die Lage im Reichstag, wo sich bei den bürgerlichen Parteien eine gewisse Ernüchterung gezeigt und die Stimmen gemehrt hätten, daß, insbesondere angesichts der an einzelnen Orten anscheinend von kommunistischer Seite erfolgten Gewalttaten, das Gesetz auch gegen die äußerste Linke angewandt werden müsse. Er war der Auffassung, daß man sehr vorsichtig operieren müsse, da man zum ersten Male vor einer gewissen Geschlossenheit der gesamten Linken stehe, die bei den Arbeitern draußen viel tiefer zum Ausdruck komme, als im Parlament selbst. Vertreter der Gewerkschaften habe er gestern empfangen. Es käme ihnen darauf an, die in der bayerischen Rätefrage stark verurteilten Leute durch Amnestie der Strafe zu entziehen. Er habe ihnen klargelegt, daß eine jetzige Störung der bayerischen Maßnahmen nicht ohne Eindruck bleiben könne. Dr. Braun-Franken habe in dieselbe Kerbe gehauen. In den bürgerlichen Parteien der Mitte bestehe nicht[925] der Wille, der bayerischen Justiz in die Arme zu fallen. Die Sache läge ziemlich schwierig.

Der Reichsarbeitsminister machte Mitteilungen über die Preissteigerung und die Lage im Ruhrgebiet sowie im Buchdrucker-, Bau- und Textilgewerbe. So sehr er den Reichskanzler verstehe, müsse er doch fragen, ob nicht der Zeitpunkt gekommen sei zu bremsen, um den Karren auf der abschüssigen Bahn noch aufhalten zu können. Auch außenpolitisch müsse eine Aktion bei den Auslandsvertretern unternommen werden.

Der Reichskanzler erwiderte, daß dies beim amerikanischen Botschafter geschehen sei und daß von Simson auch einen diesbezüglichen Auftrag in London habe.

Der Reichspostminister teilte mit, daß sich auch die Reichsdruckerei dem Buchdruckerstreik angeschlossen hätte, so daß weder Drucksachen (Gesetze) noch Geldscheine hergestellt werden könnten.

Die Sitzung wurde hierauf unterbrochen, um mit den Regierungsparteien die innere Lage zu erörtern. Sie soll nach Schluß dieser Besprechung fortgesetzt werden4.

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Siehe Dok. Nr. 307.

Die Kabinettssitzung wurde nach Schluß der Parteiführerbesprechung wieder aufgenommen. Nach kurzer Erörterung wurde beschlossen, daß denjenigen Beamten, Angestellten und Arbeitern der Reichsverwaltung, die sich an den für den 4. Juli in Berlin und sonst im Reiche in Aussicht genommenen Demonstrationen für die Republik beteiligen wollen, auf Wunsch die Teilnahme ermöglicht werden solle. Abzüge von Lohn und Gehalt sollten nicht gemacht werden. Die besonderen Bestimmungen, die sich für die Betriebsverwaltungen ergeben, bleiben dem Reichsverkehrsminister und Reichspostminister vorbehalten. Wegen der Stillegung des Eisenbahnbetriebes wird noch mit den Gewerkschaften verhandelt werden. Der Reichsminister des Innern wird den Reichsministern von der Behandlung des Dienstes am 4. Juli Mitteilung machen.

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