Text
[230]5. Reichswappen8.
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Vgl. Dok. Nr. 41, P. 3 a.
Es wurde beschlossen, als Reichswappen den einfachen schwarzen Adler mit roten Fängen und rotem Schnabel auf goldenem Schilde nach Maßgabe des Entwurfs IV a zu nehmen. Der Reichsminister des Innern wird das Weitere veranlassen9, auch dem Reichsminister der Finanzen wunschgemäß alsbald eine Zeichnung zugehen lassen.
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In einem Rundschreiben mit anliegenden Farbdrucken teilt der RIM am 3. 11. den obersten Reichs- und Pr. Behörden Form und Farben des neuen Reichswappens mit (R 43 I
/1831
, Bl. 45–47). Da in der „Bekanntmachung, betreffend das Reichswappen und den Reichsadler“ vom 11.11.19 (RGBl. S. 1877
) die künstlerische Ausgestaltung „für jeden besonderen Zweck offen gelassen wurde, blieb der Weg frei für Kritik und weitere Entwürfe (vgl. diese Edition: Das Kabinett Müller, Dok. Nr. 124, P. 2 und Das Kabinett Fehrenbach, Dok. Nr. 89, P. 10).