2.210 (bru1p): Nr. 210 Der Oberbürgermeister von Köln an den Reichskanzler. Köln, 22. Dezember 1930

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Nr. 210
Der Oberbürgermeister von Köln an den Reichskanzler. Köln, 22. Dezember 1930

R 43 I /2407 , Bl. 175–178

[Realsteuererhöhung]

Sehr verehrter Herr Reichskanzler!

Von Herrn Dr. Brüning, Köln1 , höre ich, daß Sie mit ihm über die beabsichtigte Realsteuererhöhung in Köln kurz gesprochen haben. Gleichzeitig höre ich von Herrn Justizrat Mönnig, daß er beabsichtigt, in derselben Angelegenheit Ihnen zu schreiben. Ich darf daher wohl auch Ihnen eine kurze Schilderung der Angelegehneit zu Ihrer Orientierung geben.

1

Dr. Anton Paul Brüning, Direktor der Filiale Köln der Deutschen Bank (Schaaffhausenscher Bankverein), mit dem RK nicht verwandt.

Die Nachricht, die Sie gelesen haben, ging dahin, daß die Stadt Köln eine 30%ige Erhöhung ihrer Realsteuern wolle und der Handelskammer und der Handwerkskammer eine entsprechende Mitteilung gemacht habe. Das Letztere ist richtig. Dagegen habe ich von Anfang an nicht beabsichtigt, eine derartig erhebliche Realsteuererhöhung durchzusetzen. Ich mußte nur mit Rücksicht auf die verzwickte preußische Gesetzgebung in meiner Mitteilung an die Handelskammer und an die Handwerkskammer bis zur äußersten Grenze des Denkbaren gehen.

Ich habe nun in dreitägigem, sehr hartem Kampf eine Mehrheit der Stadtverordneten-Versammlung dafür erhalten, daß die Realsteuern in Köln mit Wirkung ab 1. April 1930 durchgängig um 10% in die Höhe gesetzt werden. Dafür haben gestimmt die Sozialdemokraten und das Zentrum, dagegen alle übrigen Parteien. Ich will Sie nicht mit Einzelheiten aufhalten, sondern nur in[764] kurzen Ziffern angeben, was das für die Stadt und für die Steuerzahler bedeutet.

Da in Preußen eine Senkung unter dem Durchschnittssatz der Realsteuern nicht stattfindet und der Durchschnittssatz bei der Grundvermögenssteuer zur Zeit vom Preußischen Ministerium des Innern auf 300 berechnet ist, wir bis jetzt eine Grundvermögenssteuer von 300 hatten, würde ohne die beschlossene Erhöhung auf 330% der Erlaß von 3% Hauszinssteuer an die Hauseigentümer in Köln überhaupt nicht erfolgen. Infolge der Erhöhung der Grundvermögenssteuer auf 330% erfolgt er nunmehr, während die Steigerung bei den Mieten bei der geringen Erhöhung sehr mäßig ist. Sie beträgt, auf die durchschnittliche Arbeiterwohnung gerechnet, pro Monat 0,48 RM.

Bei der Gewerbesteuer liegen die Dinge folgendermaßen:

Wir haben in Köln die Gewerbeertragssteuer und die Gewerbekapitalsteuer, dagegen keine Lohnsummensteuer. Es ist nun von den gesamten westdeutschen Städten von Dortmund bis Frankfurt, in denen zum Teil die Lohnsummensteuer, zum Teil die Gewerbekapitalsteuer eingeführt ist, ein besonderer Schlüssel ausgearbeitet worden, um zu vergleichbaren Sätzen bezüglich der Gewerbesteuer in diesen Städten zu gelangen. Danach beträgt der Durchschnitt der Gewerbesteuerbelastung in diesen westdeutschen Städten von Dortmund bis Frankfurt 973 Punkte, in Köln 825 Punkte. Wir liegen also bisher erheblich in Köln, was die Gewerbesteuer angeht, unter dem Durchschnitt der westdeutschen Städte. Bei der Gewerbeertragssteuer ist der preußische Landesdurchschnitt, unter dem ja nicht gesenkt werden soll, voraussichtlich etwa 540%. Da die Gewerbeertragssteuer bisher in Köln vor der Erhöhung 600% beträgt, würde keine 20%ige Senkung stattfinden, sondern nur eine 10%ige. Nach unserem neuen Beschlusse soll sie auf 675 festgesetzt werden, so daß nunmehr eine volle 20%ige Senkung möglich ist, wieder ab 1. April 1931, ebenfalls auf 540%. In Summen ausgedrückt, stellt sich die Sache folgendermaßen bei der Gewerbesteuer:

Die Gesamtmehrbelastung für die Gewerbetreibenden durch die Erhöhung der Gewerbesteuer ab 1. April 1930 beträgt für das laufende Jahr 2,6 Millionen RM. Diese 2,6 Millionen RM sollen von den Gewerbetreibenden ab 1.1.31 in Vierteljahresraten gezahlt werden.

Der Mehrbelastung der Mieter in Höhe von 1,8 Millionen RM, auf das Jahr gerechnet, stehen gegenüber 3% Hauszinssteuer, die den Grundstückseigentümern ersetzt werden, das sind 1,2 Millionen RM.

Die für die Stadtkasse hereinkommenden Beträge berechnen sich wie folgt, und zwar zusammen für die beiden Jahre 1930 und 1931:

3,6 Millionen RM

mehr Grundvermögenssteuer,

2,8 Millionen RM

mehr Gewerbesteuer von den Gewerbetreibenden zu zahlen,

2,8 Millionen RM

mehr Mehr-Ersatz vom Lande Preußen

9,2 Millionen RM.

insgesamt

Mit dieser Summe wird es mir möglich sein, über die nächsten 5 Vierteljahre in Köln hinwegzukommen. Voraussetzung dabei ist allerdings, daß ich[765] noch zu weiteren starken Abstrichen in unserem Haushaltsplan komme. Insgesamt müssen noch 10 Millionen RM bei den Ausgaben gestrichen werden.

Ich glaube, daß das unter äußerster Anstrengung möglich sein wird, und ich habe in der Stadtverordneten-Versammlung die formelle Erklärung abgegeben, daß ich unter Voraussetzung dieser Realsteuererhöhung und der inzwischen ebenfalls beschlossenen Verdoppelung der Biersteuer für das Jahr 1931 einen ausgeglichenen Haushaltsplanentwurf, allerdings unter starken Abstrichen, vorlegen würde. Wäre diese Realsteuererhöhung nicht vorgenommen worden, so würden wir in die denkbar größten Kassenschwierigkeiten gekommen sein, und ich glaube, daß dadurch für die Stadt Köln und für die Kölner Wirtschaft, aber auch für den allgemeinen Kommunalkredit sowie auch für die allgemeine innere Politik ganz bedauerliche Verhältnisse geschaffen worden wären.

Ich bitte Sie, Herr Reichskanzler, davon überzeugt zu sein, daß ich mich bei der ganzen Aktion von dem Gedanken habe beherrschen lassen, Ihre Politik nicht zu durchkreuzen, sondern nur die durch die Reichsnotverordnung gegebene Möglichkeit bis zu der unbedingt notwendigen Grenze auszunutzen, damit die Stadt Köln ihre Zahlungen in den nächsten 15 Monaten nicht einzustellen braucht. Ich bin fest davon überzeugt, daß diese Zahlungseinstellung sonst kommt und daß damit ein viel größerer Schaden angerichtet wird als durch diese sehr mäßige Mehrbelastung des Gewerbes.

Vielleicht wird es Sie interessieren zu erfahren, daß die Sozialdemokratie, die doch namentlich die kleinen Mieter zu ihren Anhängern zählt, geschlossen meinen Vorschlägen zugestimmt hat, obgleich die Mieterhöhung, insgesamt 3,6 Millionen RM, für zwei Jahre berechnet, beträgt und die nach der Reichsnotverordnung dafür gegebene Senkung – 3% Hauszinssteuer – nicht den Mietern, sondern den Hauseigentümern zugute kommt.

Ich wäre Ihnen zu größtem Dank verpflichtet, sehr verehrter Herr Reichskanzler, wenn Sie meiner obigen Versicherung Glauben schenken würden und wenn Sie. falls wider Erwarten im Reichsfinanzministerium Bedenken gegen die Genehmigung auftauchen sollten, Sie diese Bedenken zerstreuen würden. Ich darf noch hinzusetzen, daß das Preußische Innenministerium mein Vorgehen nach jeder Weise hin und rückhaltlos billigt und es für absolut notwendig hält, um die Dinge in Köln in Gang zu halten und keine Zustände heraufzubeschwören, wie sie in Berlin leider Gottes eingetreten sind.

Ich wünsche Ihnen, Herr Reichskanzler, trotz aller Schwierigkeiten ein recht gesegnetes Weihnachtsfest und ein gutes neues Jahr. Ich hoffe sehnlichst mit Ihnen, daß Ihnen und der Reichsregierung das neue Jahr die Früchte all der entsagungsvollen Arbeit des Jahres 1930 bringen wird2.

2

Adenauer bat am 19.1.31 um eine Empfangsbestätigung seines Briefes vom 22.12.30 (R 43 I /2407 , Bl. 174). StS Pünder antwortete daraufhin am 13.3.31 im Auftrag des RK. Der RK habe sich mit dem Inhalt des Schreibens vom 22. 12. intensiv befaßt. Er habe den ganzen Tag mehr oder weniger mit Besprechungen, Empfängen und Telefonaten in dieser Angelegenheit ausgefüllt. „Schließlich hat das Eingreifen der Reichskanzlei bei den für diese Dinge zuständigen preußischen Ministerien des Innern und der Finanzen ja auch einen gewissen Erfolg gehabt, wenn er auch begreiflicherweise für Sie und die Stadtverordnetenversammlung immerhin noch eine gewisse Enttäuschung bedeutete. Alles in allem glaubte jedenfalls der Herr Reichskanzler der Auffassung sein zu können, daß er sich den Wünschen Ihres gefälligen Schreibens entsprechend tatkräftig in den Ablauf der Dinge eingeschaltet hätte, so daß nachträglich bei der schnellen Entwicklung des tatsächlichen Ablaufes eine schriftliche Antwort nicht mehr erforderlich gewesen wäre“ (Konzept des Schreibens von Pünder an Adenauer in R 43 I /2407 , Bl. 178–180). Vgl. Brüning, Memoiren, S. 214.

Mit ausgezeichneter Hochachtung und verehrungsvollen Grüßen bin ich

Ihr sehr ergebener

Adenauer

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