1.189.1 (bru2p): Gemeindefinanzen.

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Gemeindefinanzen.

Präsident MulertMulert trug den wesentlichen Inhalt der von ihm bereits schriftlich vorgelegten Darlegungen über die Lage der deutschen Gemeinden vor1.[1553] Er bezifferte den ungedeckten Fehlbetrag der Gemeinden auf 800 Millionen. Diese Summe erhöhe sich noch um die noch nicht abgedeckten Fehlbeträge des Rechnungsjahres 1930. Er erklärte weiter, daß der Grund für diese Fehlbeträge im wesentlichen in dem Anschwellen der Wohlfahrtslasten der Gemeinden zu erblicken sei. Die Berechnungen der Städte seien aufgebaut auf einer voraussichtlichen Wohlfahrtserwerbslosenziffer von 1¼ Millionen.

1

Präs. Mulert hatte am 29.7.31 in einem Schreiben an StS Pünder auf die kritische Lage der Kommunen hingewiesen. Das Haushaltsjahr 1930 habe für die dt. Gemeinden mit einem Fehlbetrag von 450 Mio RM abgeschlossen. Dieses Defizit sei in den ordentlichen Haushalten der Städte ausgeglichen worden, bis auf den Hauptteil der Kosten der Wohlfahrtserwerbslosen und der Krisenfürsorge. Für 1931 sei mit einem Defizit von 800–850 Mio RM zu rechnen. Gegenwärtig bestehe die Gefahr, daß einige Gemeinden nach der Wiederingangsetzung des Zahlungsverkehrs wegen der angelaufenen Rechnungen illiquide werden könnten. Mulert hatte deshalb gefordert, daß noch im August 1931 die notwendigen Maßnahmen für eine endgültige Sanierung der Gemeindefinanzen getroffen würden. „Daß die Gemeinden, deren Notstand ausschließlich auf der Last der Wohlfahrtserwerbslosigkeit beruht, dabei in erster Linie den Anspruch erheben, in gewisser Hinsicht bei den Ersparnissen aus den Reparationslasten mitbedacht zu werden, deute ich der Vollständigkeit halber hier nur an.“ Ersparnisse der Gemeinden seien in nennenswertem Umfang nur durch einen gleichzeitigen Aufgabenabbau zu erreichen. Des weiteren müßten die Löhne, Gehälter und die Unterstützungssätze für die Wohlfahrtserwerbslosen gesenkt werden. Ebenso müßten die Mieten, die Tarife der öffentlichen Betriebe einschließlich Post und Eisenbahn und die öffentlichen Gebühren und Taxen herabgesetzt werden. Mulert hatte angekündigt, daß er diese Vorschläge dem Vorstand des Dt. Städtetages vorlegen werde, und hatte angefragt, ob dieser Komplex vor dem pr. Volksentscheid am 9.8.31 beraten werden sollte. Der RK hatte dazu am Rand des Schreibens notiert, daß vor dem 9. 8. nur intern beraten werden sollte (R 43 I /2372 , S. 179–184, Zitat S. 181; Vermerk Pünders über sein Telefongespräch mit Mulert am 30.7.31, a.a.O., S. 185–186). Am 4.8.31 hatte Mulert StS Pünder gebeten, zu den Besprechungen der RReg. mit Sachverständigen hinzugezogen zu werden (R 43 I /2372 , S. 483 bis 484). Am 6.8.31 hatte Mulert namens des Vorstandes des Dt. Städtetages gegen die NotVO über Sparkassen und Girokassen vom 5.8.31 (RGBl. I, S. 429 ) scharfen Protest erhoben. Die jetzige Liquiditätskrise sei nicht auf die Kommunalkredite zurückzuführen. „Den konkreten Anlaß zu der jetzigen Krise haben weder die Gemeinden noch die Sparkassen, sondern die Großbanken, die eines ihrer Institute in dieser Zeit zur Zahlungseinstellung kommen ließen, gegeben. Die Mitschuld, die die Reichsbank durch das Unterlassen rechtzeitiger Maßnahmen trägt, soll hier nur berührt werden“ (R 43 I /2372 , S. 501–507; Zitat S. 503). Auch der Reichsstädtebund hatte mit Schreiben vom 3.8.31 den RK auf die Finanznot der mittleren und kleinen Städte hingewiesen und eine gleichartige Behandlung der Sparkassen und Banken bei der Zuweisung von Geldmitteln durch die Rbk verlangt. „Es zeigt sich, wie berechtigt die Warnungen der Gemeinden vor einer Abdrosselung langfristiger Auslandsanleihen waren, welche notwendige Kreditbedürfnisse der Gemeinden auf kurzfristige Kredite abgedrängt.“ Da kleine Städte kurzfristige Kredite nur zu einem Zins erhielten, der 1–2% über dem Diskontsatz liege, würden gerade diese Städte durch die außerordentliche Erhöhung des Rbk-Diskonts besonders schwer getroffen (R 43 I /2372 , S. 339–340; Zitat S. 339).

Die Deckung dieses Defizits sei den Gemeinden aus eigener Kraft unmöglich. Die Gemeinden seien zu weitgehenden Ersparnismaßnahmen bereit. Er stellte auch die Vorlegung eines Sanierungsprogramms in nahe Aussicht2. Diese Ersparnismaßnahmen aus eigener Kraft würden jedoch einen Betrag von 200–250 Millionen nicht übersteigen können. Wirksame Hilfe sei nur von einem Aufgabenabbau zu erwarten. Dieser Abbau sei aber nur durchführbar bei gemeinsamem Vorgehen von Reich, Ländern und Gemeinden. Ferner sei erforderlich eine Senkung des allgemeinen Preis- und Lohnniveaus, und schließlich auch eine Senkung der Personalausgaben. Hierzu müsse das Reich durch den Erlaß von gesetzgeberischen Maßnahmen, durch die Reich, Länder und Gemeinden mit gleichem Maße gemessen würden, die Voraussetzung schaffen.

2

Der Gesamtvorstand des Dt. Städtetages beschloß am 13.8.31 ein Sanierungsprogramm, das dem RK am 17.8.31 übersandt wurde. Der Städtetag betonte, daß die Vorschläge allein auf freiwilliger Basis, und nicht durch Zwangsmaßnahmen der RReg. realisiert werden könnten. Im einzelnen sah das Programm folgende Maßnahmen vor: I. Aufgabenabbau. Im Schulbereich sollten die Personalkosten durch die Zusammenlegung von Klassen und Schulen, Erhöhung der Klassenfrequenzen, Beschäftigung der Lehrer unter voller Ausnutzung der zulässigen Pflichtstunden und Pensionierung der Lehrkräfte mit 60 Jahren gesenkt werden. Der öffentliche Straßen- und Wohnungsbau sollte drastisch reduziert werden. Auf dem Kultursektor sollten die Zuschüsse für Theater und Konzerte gedrosselt werden. Scharfe Kürzungen und Erweiterung der Selbsthilfe waren für die Fürsorge vorgesehen. Gemeinnützige städtische Einrichtungen sollten ihre Gebühren so bemessen, daß ein vorhandener Zuschußbedarf ausgeglichen werden konnte. Außerdem legte der Städtetag Vorschläge für allgemeine Reformen der Verwaltung, des Finanzausgleichs und der Arbeitslosenhilfe vor. Eine Verwirklichung aller Maßnahmen würde nach den Berechnungen des Städtetages zu einer Ersparnis von rund 410 Mio RM im Jahr führen (Das von Mulert unterzeichnete Schreiben befindet sich in R 43 I /2372 , S. 657–723; dem RK lag das Programm vor, eine Antwort wurde nicht erteilt).

Diese Ausführungen des Präsidenten Mulert wurden durch kurze Bemerkungen der Oberbürgermeister SahmSahm, LohmeyerLohmeyer und HeimerichHeimerich ergänzt. Sie baten, daß die Reichsregierung dem Städtetag vor Erlaß dieser gesetzlichen Maßnahmen Gelegenheit zur Stellungnahme geben möge.

Der Reichskanzler erwiderte, daß die Reichsregierung sich mit der Frage der Sanierung der Gemeindefinanzen in allernächster Zeit befassen werde. Den in Aussicht gestellten Vorschlägen des Deutschen Städtetages sehe er daher gern entgegen. Mit den grundsätzlichen Darlegungen über die Notwendigkeit von Ersparnissen stimme die Reichsregierung weitgehend mit dem Städtetag[1554] überein. Er wolle auch keinen Zweifel darüber lassen, daß die Reichsregierung vor rigorosen Maßnahmen zur Verhütung einer ungesunden Ausgabenwirtschaft der Gemeinden nicht zurückschrecken werde. Mit Rücksicht auf die notwendigen Kreditverhandlungen mit dem Ausland sei es unerläßlich, mit derartigen nach außen hin erkennbaren schroffen Maßnahmen hervorzutreten. Die Berichte des Reparationsagenten hätten die Aufmerksamkeit des Auslands in ganz besonderem Maße auf die Ausgabenwirtschaft der Gemeinden hingelenkt3, so daß, wenn die Reichsregierung nicht von sich aus die Initiative ergreife, zweifellos vom kreditgebenden Ausland her sie zu noch unerwünschteren scharfen Maßnahmen gezwungen werden würde.

3

S. den Bericht des Generalagenten für Reparationszahlungen vom 21.5.30, S. 207 bis 215.

Der Reichskanzler erbat insbesondere möglichst baldige Mitteilung von stichhaltigem Zahlenmaterial über das Maß der von den Gemeinden in den letzten Jahren durchgeführten Ersparnissen. Er erklärte sich auch bereit, demnächst nochmals mit den Gemeindevertretern über den Fragenkomplex zu verhandeln, sobald das Zahlenmaterial und das Sanierungsprogramm des Städtetages vorliegt4 . Dagegen erklärte er nicht in Aussicht stellen zu können, daß die demnächst ergehenden neuen Verordnungsentwürfe formell zum Gegenstand einer Verhandlung mit den Gemeinden gemacht werden könnten5.

4

Eine Besprechung über das Sanierungsprogramm des Städtetages hat nicht stattgefunden.

5

Zur weiteren Behandlung der Gemeindefinanzen s. Dok. Nr. 442, P. 4.

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