2.87.1 (ma11p): [Pläne der Sachverständigen: Goldbank.]

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[Pläne der Sachverständigen: Goldbank.]

Minister Luther: In der Sitzung am 4. Februar 1924 habe Young erklärt, die Kommission wolle ihm einen Plan über die Goldbank mitteilen, der von[318] den französischen und belgischen Mitgliedern ausgearbeitet sei1. Es sei daher zweckmäßig, wenn Francqui über ihn berichte. Francqui habe dann folgendes dargelegt: Eine Abteilung der Bank solle Noten ausgeben, eine andere die Kreditgewährung ins Leben rufen. Es würde eine deutsche Goldbank sein, die Reichsbank bleibe daneben erhalten. Die Verwaltung würde in der Hand des conseil d’administration liegen, an dessen Spitze der Präsident der Bank stehen würde. Deutsche und Ausländer würden dem conseil in gleicher Zahl angehören, bei Meinungsverschiedenheiten entscheide der censeur. Neben diesem Stichentscheid würde der censeur noch die Funktion der Überwachung haben, daß nichts gegen das Statut geschehe. Der censeur solle ein Neutraler sein.

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Ende Januar 1924 waren die von der Repko eingesetzten beiden Sachverständigenkomitees (Dawes-Komitee und McKenna-Komitee) nach Berlin gekommen, um mit Vertretern der RReg. und der Wirtschaft Besprechungen zu führen. Luther bezieht sich hier anscheinend auf eine Besprechung mit Mitgliedern des 1. Sachverständigenkomitees, das einen Unterausschuß für Währungsfragen (unter Young) sowie einen Ausschuß für Fragen des Haushalts (unter Stamp) gebildet hatte.

Er, Luther, sei der Ansicht, daß die Funktion des Stichentscheids für uns sehr unerfreulich sei.

Schacht: Ihm seien heute die gleichen Mitteilungen über den Plan der Goldbank gemacht worden. Nach einer Mitteilung, die er von Kindersley erhalten habe, herrsche in der Kommission keineswegs Einigkeit. Insbesondere seien Young und Kindersley mit dem Plan Francqui-Parmentier nicht einverstanden.

Sein Eindruck sei, daß die Franzosen die Tätigkeit des Komitees hintertreiben wollten. Neuerdings behaupteten sie auch, 5 bis 7 Milliarden deutschen Kapitals seien ins Ausland geflüchtet. Wir müßten versuchen, den censeur aus dem Plan herauszubringen. Eine offizielle Mitteilung des Planes würde nicht erfolgen, er versuche aber, ihn unter der Hand zu bekommen.

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