1.197.3 (ma32p): 2. Bericht über den Personalienetat.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Bericht über den Personalienetat.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über das Ergebnis seiner Aussprache mit den Fraktionsführern über die Ausgestaltung des Stellenplans im Reichshaushalt 192810. Danach haben sich alle Parteien gegen eine Änderung des zur Zeit geltenden Stellenplans ausgesprochen, die sich auf eine alleinige Berücksichtigung der Ministerialinstanz beschränkt. Darüber hinaus waren alle Parteien mit Ausnahme der Deutschnationalen der Meinung, daß grundsätzlich von jeder Änderung sowohl in der Ministerialinstanz wie auch in der Provinzialinstanz Abstand zu nehmen sei.

10

Zur Vorgeschichte siehe Dok. Nr. 433, P. 3.

[…]

Zusammenfassend empfahl der Reichsminister der Finanzen in der Ergänzungsvorlage zum Reichshaushaltsplan für 1928 vorzusehen, daß für die Zahl der planmäßigen Beamtenstellen und deren Eingliederung in die einzelnen Besoldungsgruppen die dem Besoldungsgesetz vom 16. Dezember 1927 als Anlage beigegebene Übersicht über die Überleitung der am 30. September 1927 im Amt gewesenen planmäßigen Reichsbeamten11 maßgebend sein solle, mit alleiniger Ausnahme von gewissen Änderungen bei dem Reichsversicherungsamt, dem Reichsentschädigungsamt und dem Reichspatentamt, über die das Kabinett sich bereits früher grundsätzlich schlüssig geworden sei. Weitere Vorbehalte machte er auch zugunsten der Wehrmacht sowie der Finanzverwaltung, soweit es sich um die Auswirkungen der Rückübernahme der thüringischen Finanzverwaltung auf das Reich handelt. Für die Ministerialzulage solle die Anpassung an die preußische Regelung erfolgen12.

11

Anlage 6 zum Besoldungsgesetz vom 16.12.27 (RGBl. I, S. 394 ).

12

Vgl. dazu Dok. Nr. 419, Anm. 7.

[…]

[1350] Das Kabinett erörterte darauf die Frage, ob nicht trotz der bisherigen Haltung der Parteien doch der Versuch gemacht werden müsse, die bei den einzelnen Verwaltungen aus sachlichen Gründen dringend erforderlichen Änderungen im Stellenplan durchzusetzen.

Alle Minister waren darin einig, daß den sachlichen Bedürfnissen der Ressorts unter allen Umständen Rechnung getragen werden müsse. Bevor aber in der Sache nochmals mit den Parteiführern Fühlung genommen wird, soll der Reichsminister der Finanzen mit größtmöglicher Beschleunigung im Zusammenwirken mit den Ressorts eine Zusammenstellung anfertigen, aus der sich der Mindestumfang der sachlichen Bedürfnisse ergibt. Die Aufstellung soll sich nicht auf die Bedürfnisse der Ministerialinstanz beschränken, sondern auch die Außenverwaltungen berücksichtigen. Diese Zusammenstellung soll dem Kabinett als Unterlage für die zu treffenden weiteren Entschließungen dienen. Die Weiterberatung im Kabinett soll am Montag, den 5. März nachmittags 3½ Uhr erfolgen13. […]

13

Siehe Dok. Nr. 440, P. 1.

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