2.237.5 (mu21p): 4. Die politischen Forderungen, die auf der Konferenz deutscherseits zu stellen sind (Rheinland und Saar).

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4. Die politischen Forderungen, die auf der Konferenz deutscherseits zu stellen sind (Rheinland und Saar).

Der Reichsminister des Auswärtigen legte dar, daß Deutschland auf der politischen Konferenz selbstverständlich in erster Linie die Räumung des[781] Rheinlandes und die Rückgliederung des Saargebietes fordern müsse. Die schwierigere Frage werde zweifellos die Saarfrage sein. Nach den vorliegenden Berichten unserer diplomatischen Vertreter bestehe auch in England wenig Neigung für die Aufrollung der Saarfrage auf der Konferenz, weil man davon eine zu große Belastung der Konferenz befürchte2. Man müsse sich daher deutscherseits auf große Schwierigkeiten gefaßt machen. Nach seiner Meinung werde man hinsichtlich der Saar bestenfalls ein pactum de contrahendo erreichen3. Frankreich werde selbstverständlich alles tun, um sich den Verzicht des Saargebiets teuer bezahlen zu lassen. Anders stehe es um die Rheinlandräumung. England sei für die Räumung. Er halte es sogar für möglich, daß die englische Regierung noch vor Beginn der Konferenz mit einer öffentlichen Kundgebung zugunsten der Räumung hervortreten werde4.

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Stresemann hatte Botschafter Sthamer aufgefordert, in London „klar zum Ausdruck“ zu bringen, „daß nach unserer Auffassung das Programm der Konferenz nicht bloß den Young-Plan, sondern auch die Rheinland- und Saarfrage“ zu umfassen habe (Telegr. Nr. 202 vom 23. 6., ähnlich in Telegr. Nr. 203 vom 25. 6.; R 43 I /296 , Bl. 302-304). In der Unterredung mit Sthamer hatte sich Henderson zurückgehalten, um sich ohne Autorisation nicht festzulegen, und da „seine Regierung anscheinend das Stichwort ausgegeben habe, das Diskussionsthema möglichst zu beschränken, um eigene Abänderungswünsche zum Young-Plan zur Diskussion zu stellen“ (Sthamers Telegr. Nr. 426 vom 26. 6.; R 43 I /296 , Bl. 289-291). In einem weiteren Telegramm, das jedoch erst am 28. 6. um 21.10 Uhr in Berlin aufgenommen wurde, berichtete Sthamer: „In der Saarfrage war er [Henderson] entschieden steif. Er wolle nicht Widerspruch erheben, aber Deutschland tue es auf eigene Verantwortung, wenn es diese Frage aufrolle und damit andere Mächte zur Gegenforderung anreize.“ Die Saarfrage gehöre nicht zum Young-Plan, wenn er auch zugebe, daß sie mit der Räumungsfrage nahe verwandt sei (Telegr. Nr. 436; R 43 I /296 , Bl. 278). In einer ersten Stellungnahme zur Räumungs- und Saarfrage, die Botschafter Sthamer am 5. 7. übergeben wurde, wandte sich die englische Regierung gegen die Behandlung der Saarfrage auf der Konferenz (Telegr. Nr. 454 vom 5. 7.; R 43 I /288 , gefunden in R 43 I /296 , Bl. 230 f.).

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Im Sinne dieser Ausführungen beauftragte Stresemann am folgenden Tag Botschafter v. Hoesch, Briand mitzuteilen, Stresemann sehe keine Möglichkeit, die Annahme des Young-Plans in Deutschland durchzusetzen, wenn neben der Räumung des Rheinlands nicht auch eine Regelung für die Saarfrage gefunden werde. „Es wird kaum möglich sein, auf der Regierungskonferenz das Problem schon in allen seinen Einzelheiten endgültig zu regeln. Notwendig erscheint aber ein prinzipieller Vorvertrag, etwa dahingehend, daß die beteiligten Regierungen sich über eine alsbaldige Inangriffnahme der Saarregelung geeinigt hätten und zu diesem Zwecke den Völkerbundsrat mit den erforderlichen Anträgen befassen würden“ (Telegr. Nr. 384; R 43 I /296 , Bl. 264-267, hier: Bl. 266f.)

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Zur englischen Stellungnahme für eine Räumung des Rheinlandes siehe die Thronrede vom 2. 7. und die anschließende Addreßdebatte (Schultheß 1929, S. 290 ff.). In der Stellungnahme der Regierung zur Räumungs- und Saarfrage, die Sthamer übergeben wurde, hieß es: „His Majesty’s Government entirely shares the view of the German Government that the evacuation of the Rhineland should be placed on the agenda of the conference“ (Telegramm Sthamers Nr. 454 vom 5. 7.; R 43 I /288 , gefunden in R 43 I /296 , Bl. 230 f..)

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete sodann noch, daß Briand in einem Gespräch mit dem englischen Botschafter Tyrell in Paris nochmals auf die Kontrollkommission zurückgekommen sei. Dabei habe Briand erklärt, der Kommissionsgedanke werde sowohl in Berlin wie in London immer noch falsch aufgefaßt. Es handele sich nicht um ein Kontrollorgan, das in Deutschland seinen Sitz haben soll, sondern vielmehr um einen im allseitigen Interesse gelegenen Schlichtungsausschuß, dessen Zweck es sein soll, den Völkerbund gegebenenfalls zu entlasten und der auch seinen Sitz in Genf haben könnte5.

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Stresemann stützte seine Ausführungen auf einen Bericht von Hoeschs über eine Unterredung mit seinem englischen Kollegen Tyrell. Hoesch hatte berichtet, daß Tyrell von Briands Ausführungen „einigermaßen gefangen genommen war und ich bin überzeugt, daß er auch in diesem Sinn nach London berichtet hat“ (Telgr. Nr. 523 vom 27. 6.; R 43 I /296 , Bl. 279-283). Die Ansicht, daß die Engländer durch Tyrell für das Comité de Constatation gewonnen worden seien, vertrat Breitscheid in einem Schreiben an den RK aus Paris vom 8. 7. (SPD: Nachlaß Müller  K).

[782] Hierzu bemerkte der Reichsminister des Auswärtigen daß für Deutschland ein ständiges Organ über 1935 hinaus unmöglich sei. Mit einer Kommission über 1935 hinaus werde man im Reichstag nicht durchdringen. Er hoffe auch, daß man die ganze Kommissionsidee ausräumen könne. Er werde deshalb dem Briandschen Vorschlag entgegentreten. Der Locarno-Vertrag genüge, und jede neue Kommission werde den Locarno-Vertrag nur entwerten. Die Einsetzung einer Kommission bis 1935 werde man deutscherseits nicht ablehnen können, nachdem sich die Reichsregierung hierzu bei früheren Gelegenheiten wiederholt bereit erklärt habe.

Der Reichsminister der Justiz erklärte sein Einverständnis zu dem Standpunkt, daß der Young-Plan nur unter der Bedingung der Befreiung von Rhein und Saar zur Annahme gebracht werde. Im Westen des Reiches werde es ohnehin stark Enttäuschung hervorrufen, wenn die Lösung des Saarproblems sich so gestalten werde, wie der Reichsminister des Auswärtigen dies mit guten Gründen annehme. Er bat daher, den Zusammenhang der Rheinlandfrage und der Saarfrage von vornherein zu wahren. Was sich alsdann auf der politischen Konferenz aus den Fragen entwickelt, sei eine taktische Frage. Jedenfalls müßten die Saarverhandlungen, wenn man nur ein pactum de contrahendo erreiche, der politischen Konferenz unmittelbar folgen. Für die Kontrollkommission sei nach dem Young-Plan kein Raum. Äußerstenfalls lasse sich über eine Kontrollkommission nur bis zum Jahre 1935 reden, wobei die Zuständigkeit der Kommission selbstverständlich auf das besetzte Gebiet beschränkt sein müsse.

Der Reichsminister des Auswärtigen bemerkte, daß das dem Kabinett bekannte Memorandum Briands über die Kontrollkommission bei seiner Übergabe an ihn ausdrücklich als nicht amtliche Privatarbeit Briands bezeichnet worden sei6. Überraschenderweise gebe die französische Presse jetzt eine andere Darstellung. Briand sei ihm gegenüber auf das Memorandum niemals zurückgekommen. Nach seiner Meinung habe Frankreich an einer auf einige Jahre beschränkten Kontrollkommission kein Interesse. Er gehe im übrigen mit den Darlegungen des Reichsministers der Justiz völlig einig.

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Vgl. Dok. Nr. 201, P. 1 der Ministerbesprechung.

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