2.23 (mu21p): Nr. 23 Sechsmächte-Besprechung in Genf, 13. September 1928

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Nr. 23
Sechsmächte-Besprechung in Genf, 13. September 1928

R 43 I /502 , Bl. 180-199

Anwesend: Müller, StS v. Schubert, Dolmetscher Schmidt, Lord Cushendun, Briand, Scialoja, Adatci, Baron Moncheur1.

1

Der belgische Außenminister Hymans hatte dem RK bereits in der Unterredung am 10. 9. mitgeteilt, daß er zu einer Abstimmung nach Brüssel zurückgerufen worden sei und erst am 15. 9. nach Genf zurückkehre. Als seinen Vertreter hatte er Baron Moncheur benannt (R 43 I /502 , Bl. 260-267, hier: Bl. 264f).

[Räumungsfrage und Reparationen.]

Einleitend bemerkte Lord Cushendun, daß er am Schluß der letzten Unterredung vorgeschlagen habe, die juristische Seite der Frage zunächst einmal beiseite zu lassen, wobei es natürlich der deutschen Delegation unbenommen sei, ihren Rechtsstandpunkt aufrechtzuerhalten und sich auf die Besprechung praktischer Maßnahmen zu beschränken, die zu einer Lösung führen können und die geeignet wären, die Wünsche des Herrn Reichskanzlers wenigstens bis zu einem gewissen Grade zu erfüllen, damit er bei seiner Rückkehr nach Berlin wenigstens gewisse Resultate mitbringen könnte.

Der Herr Reichskanzler erwiderte darauf, daß er sich nicht auf eine juristische Diskussion versteifen wolle. Auch in Thoiry habe man ja hauptsächlich praktische Lösungsmöglichkeiten gesucht. Es müsse aber deutscherseits der Rechtsstandpunkt aufrechterhalten werden, da dieser die Grundlage und der Ausgangspunkt des deutschen Räumungsverlangens sei.

Er habe im übrigen mit der deutschen Delegation eingehend die Frage studiert, ob nicht ähnliche praktische Lösungen gefunden werden könnten, wie sie seinerzeit in Thoiry angeregt worden wären, d. h. ob nicht eine Lösung auf finanzielle Grundlage möglich sei. Man habe auch in der deutschen Delegation alle gegen die deutsche These vorgebrachten Argumente sorgfältig geprüft2. Bezüglich der Gegenargumente wolle er nur auf einen Punkt hinweisen, der ihm von besonderer Wichtigkeit erscheine. Die Gegenpartei habe davon gesprochen, daß die finanzielle Regelung der Reparationsfrage durch[98] den Dawes-Plan eine große Unsicherheit bestehen ließe. Grundsätzlich sei dazu zu bemerken, daß der Dawes-Plan Pfänder vorsehe, die weit über den Rahmen des Vertrags von Versailles hinausgehen, und daß er so eingerichtet ist, daß auch bei bösem Willen der deutschen Regierung – was natürlich ganz außerhalb des Möglichen liege, aber doch einmal als Hypothese angenommen werden könne – der Dawes-Plan weiter funktioniert. Die deutschen Eisenbahnen stünden unter ausländischer Kontrolle. Die Industrieobligationen seien unter einer ähnlichen Kontrolle, und schließlich gäbe es noch die verpfändeten Haushaltseinnahmen, die auf jeden Fall das Funktionieren des Dawes-Plans sicherstellten. Wenn bis 1935 nicht eine endgültige Regelung der deutschen Reparationsschuld getroffen worden sei, was natürlich von Deutschland außerordentlich bedauert würde, dann funktioniere auch über 1935 hinaus der Dawes-Plan mit denselben Sicherheiten und Garantien3.

2

Über solche Versuche wurden in R 43 I keine Unterlagen ermittelt.

3

Der Dawes-Plan enthielt keine zeitliche Begrenzung für die deutschen Reparationsleistungen.

Aus den bereits aus früheren Unterhaltungen mitgeteilten Erwägungen heraus sähe sich jedoch die deutsche Delegation nicht in der Lage, in einem Augenblick, wo man deutscherseits selbst auf eine Endlösung des Reparationsproblems hinstrebe, irgendwelche finanziellen Zwischenvorschläge zu machen. Deutscherseits sei man jedoch bereit, an Sachverständigenbesprechungen teilzunehmen, in denen Wege für eine solche Endlösung des Reparationsproblems gesucht würden. Deutschland würde mit allem Ernst an diese Arbeiten herangehen, da es in seinem eigenen Interesse liege, wenn die Reparationsfrage endgültig gelöst werden könne. Aber darüber hinaus könne er keine Vorschläge machen, denn irgendwelche weitergehenden Versprechungen wären weiter nichts als leere Zusicherungen, die niemals praktisch durchgeführt werden könnten. Er befinde sich nun in einer recht unangenehmen Lage. Denn einerseits habe die deutsche Delegation ihre Bereitwilligkeit, an Sachverständigenbesprechungen über das Reparationsproblem teilzunehmen, erklärt, andererseits aber in bezug auf die Räumungsfrage nichts erreicht. So wie die Dinge im Augenblick lägen, seien die deutschen Räumungsforderungen zu 100% abgelehnt worden. Vom rein deutschen Standpunkt gäbe dies vielleicht noch nicht einmal zu allzu großen Besorgnissen Anlaß, denn das Rheinland wird trotz der Besetzung oder vielleicht gerade wegen der Besetzung Deutschland treu bleiben. Im Gegenteil: er habe schon darauf hingewiesen4, daß infolge der Zwischenfälle zwischen der Bevölkerung und den Besatzungstruppen ein Anwachsen des nationalistischen Geistes zu befürchten sei. Hinsichtlich der innerdeutschen Politik im allgemeinen wären die Schwierigkeiten auch nicht besonders groß, da sämtliche Parteien Deutschlands einmütig in der Räumungsforderung seien. Aber auf dem Gebiet der internationalen Beziehungen und der Befriedung Europas wären die schwersten Rückwirkungen zu befürchten. Von nationalistischer Seite würde bei einem Fehlschlagen der Räumungsverhandlungen natürlich sofort erklärt werden, daß damit die ganze Locarno-Politik und die Politik der Annäherung und Befriedung gescheitert sei. Er, der Herr Reichskanzler, brauche nicht darauf hinzuweisen, was für[99] schwerwiegende Folgen daraus für die internationalen Beziehungen entstehen könnten. Zusammenfassend müsse er noch einmal erklären, daß die deutsche Delegation trotz ernsthaftesten Studiums der Frage nicht in der Lage sei, irgendwelche praktischen wirtschaftlichen Vorschläge zu machen.

4

Siehe Dok. Nr. 20.

Herr Briand antwortete darauf, daß man in der letzten Sitzung dahin einig geworden war, die juristische Seite zunächst einmal außer acht zu lassen, und daß die politische Seite der Frage bei weitem die wichtigere sei. Man könne sich auch nicht allzusehr an die Rückwirkungen auf die öffentliche Meinung halten, denn es gäbe öffentliche Meinungen in jedem Lande. Die Nationalisten in allen Ländern würden immer wieder trotz der besten Lösung unzufrieden sein. Man müsse sich deshalb von allzu großer Rücksichtnahme auf die öffentliche Meinung fernhalten und versuchen, praktische Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Frankreich wünsche eine Lösung zu finden, die ihm gestatte, das Rheinland vorzeitig zu räumen. Es wolle in dieser Frage durchaus keinen Kuhhandel. Er müsse aber, wie schon in Thoiry auseinandergesetzt worden sei, betonen, daß Frankreich diese Gelegenheit benutzen wolle, um jede finanzielle Unsicherheit, die in den Beziehungen der beiden Länder noch bestehe, aus dem Wege zu schaffen. Der Augenblick sei günstig, und wenn man ihn nicht benutze, so könnte die Reparationsfrage in einem späteren Stadium die inzwischen geleistete Befriedungsarbeit aufs schwerste gefährden. Die französische These sei in dieser Frage folgende: Frankreich wünsche der Unsicherheit, die trotz des Dawes-Planes weiterbestehe, ein Ende zu bereiten, denn nach dem Dawes-Plan könne ja Deutschland in jedem Augenblick eine Revision seiner Zahlungspflichten verlangen5, und diese Unsicherheit wirkte ungünstig auf den Kredit beider Länder. Frankreich wolle die Sicherheit und die Möglichkeit haben, alle finanziellen Lasten, die sich für Frankreich aus dem Kriege ergeben haben, tragen zu können. (La France désire avoir la certitude et les moyens de faire face à toutes les charges qui découlent pour la France de la guerre). Deshalb müsse ein Mechanismus geschaffen werden, der es Frankreich gestatte, sich von seinen äußeren Schulden und von den übrigen mit dem Krieg zusammenhängenden finanziellen Belastungen zu befreien. (Un mécanisme qui permet à la France de se libérer de ses dettes extérieures et des autres charges découlant pour elle de la guerre). Bei diesem Mechanismus könne es sich6 um eine unmittelbar wirksam werdende Lösung oder auch um eine auf längere Zeit berechnete Lösung handeln. Der Herr Reichskanzler habe gesagt, daß er sehr gern auf die Vorschläge von Thoiry zurückkommen würde, wenn er die Möglichkeit sähe, die Unterstützung des amerikanischen Marktes zu gewinnen. Er, Herr Briand, antwortete darauf, daß das, was man in Thoiry für möglich gehalten habe, doch auch noch durch andere Mittel als die in Thoiry ins Auge gefaßten erreicht werden könnte. Er sei durch deutsche Zeitungsartikel und durch Reden von Kabinettsmitgliedern7[100] auf diesen Gedanken gekommen. Denn in diesen Zeitungsartikeln und in den Reden seien schon gewisse andere Lösungsmöglichkeiten erwähnt worden. Wenn die deutsche Regierung darauf eingehen könnte und erklärte, daß sie den Weg praktischer Versuche betreten wolle, dann würde es gar nicht lange dauern – einige Monate allerhöchstens – bis konkrete Ergebnisse erzielt würden. Briand kam dann noch auf einen Punkt zu sprechen, der, wie er sagte, die politischen Freunde des Herrn Reichskanzlers auch schon beschäftigt hätte, und in dem diese zu einer gewissen Einigung gelangt seien8. Es müsse in der entmilitarisierten Zone eine Einrichtung geschaffen werden, die die beschleunigte Feststellung von vertragswidrigen Tatsachen und Ereignissen – sei es für Frankreich oder für Deutschland – gestatte. Man könne auch daran denken, dieser zu schaffenden Einrichtung eine Schlichtungsfunktion zu geben und ihr nicht nur die einfache Übermittlung ihrer Feststellungen an den Rat als Aufgabe vorzuschreiben. Es bestehe in den Verträgen eine gewisse Lücke, die ausgefüllt werden müsse. Er wisse sehr wohl, daß man für derartige Fälle das Investigationsverfahren in Gang bringen könne, aber das sei deshalb sehr schwierig, weil es sich bei diesem Verfahren um einen sehr schwerfälligen Mechanismus handele, der noch dazu den großen Nachteil hätte, Dinge, die an sich vielleicht nicht so wichtig seien, durch die Verhandlungen vor dem Völkerbundsrat ungeheuer aufzubauschen und dadurch die freundschaftlichen Beziehungen zwischen beiden Ländern zu stören. Wenn Deutschland darauf eingehen könne, und wenn es der Errichtung dieser Schlichtungs- und Feststellungskommission (Commission de conciliation et de constatation) zustimmen könne, bestünde französischerseits die Möglichkeit, durch eine Geste die freundschaftlichen Beziehungen zwischen Frankreich und Deutschland sehr zu fördern.

5

Zur Abänderung deutscher Zahlungsverpflichtungen vgl. das „Protokoll betreffend Zahlungen aus dem deutschen Reichshaushalt […]“: Kapitel II, P. 9 (Unteranlage I zur Anlage I des Londoner Schlußprotokolls, RGBl. 1924 II, S. 302 ).

6

Dahinter gestrichen: „um etwas unmittelbar Funktionierendes oder auch“.

7

Gemeint sind wahrscheinlich Stresemanns Reden im RT am 30. 1., 1. 2. (RT-Bd. 394 ) und 28.3.28 (RT-Bd. 395 ) sowie die Rede des RWiM auf dem Kölner Bankiertag am 9.9.28.

8

Dies ist wohl eine Anspielung auf die Konferenz der sozialistischen Parteien Deutschlands, Großbritanniens, Frankreichs und Belgiens in Luxemburg im Jahre 1926, auf der die deutschen Sozialisten zur Räumung des Rheinlandes einer internationalen Kontrolle „unter Beteiligung Deutschlands“ zugestimmt hatten, und auf den Kongreß der sozialistischen Arbeiterinternationale in Brüssel im August 1928. – Auf diese Konferenzen war bereits in der Pressekonferenz am 11. 9. abends hingewiesen worden. Dabei hatte der RK auf eine Anfrage erklärt, daß in Luxemburg nur die Möglichkeit einer kurzfristigen Zivilkontrolle bei sofortiger militärischer Räumung erwogen worden sei. Die RReg. erkenne über Art. 213 VV hinaus keine Kontrolle an (R 43 I /502 , Bl. 221-230, hier: Bl. 229).

Herr Scialoja erklärte, daß er nunmehr von seiner Regierung die Vollmacht erhalten habe, an diesen Verhandlungen verantwortlich teilzunehmen. Die Stellung der Italienischen Regierung könne er dahin zusammenfassen, daß man auf italienischer Seite eine Regelung aller dieser Fragen sehr begrüßen würde.

Lord Cushendun erklärte darauf, daß er fürchte, man befände sich im augenblicklichen Stadium der Verhandlungen in der großen Gefahr, sich vollkommen festzurennen, und das müsse auf alle Fälle vermieden werden. Der Herr Reichskanzler habe erklärt, er sähe keine Möglichkeit, finanzielle Vorschläge zu machen. Er habe andererseits erneut darauf hingewiesen, wie schwierig die Lage der deutschen Regierung wäre, wenn er ohne Resultat nach Berlin zurückkehre. Es läge der britischen Regierung sehr viel daran,[101] diese Schwierigkeiten von der deutschen Regierung fernzuhalten. Herr Briand habe seinerseits erklärt, daß es doch möglich sein müsse, irgendeinen anderen Finanzplan als den in Thoiry aufgestellten zu finden und habe des weiteren den Vorschlag der Einrichtung einer Feststellungs- und Schlichtungskommission gemacht. Er habe weiter darauf hingewiesen, daß, wenn die Sachverständigen-Konferenz imstande wäre, eine Lösung vorzulegen, Frankreich in einigen Monaten eine Freundschaftsgeste gegenüber Deutschland machen würde. Es wäre vielleicht sehr nützlich, wenn Herr Briand sich etwas deutlicher über die Art dieser Geste aussprechen würde. Der Herr Reichskanzler habe mit Recht gesagt, daß er bisher bezüglich der Räumung noch nicht die geringste Zusicherung erhalten habe, und deshalb wäre eine klare Präzisierung der Andeutung des Herrn Briand äußerst erwünscht.

Herr Briand antwortete darauf, daß der Herr Reichskanzler gesagt habe, die Schwierigkeit bei der Verknüpfung der Rheinlandräumung mit der Lösung der Reparationsfrage liege darin, daß die Räumung auf diese Weise auf außerordentlich lange Zeit hinausgeschoben würde. Es gäbe jedoch zwei Zonen, die noch zu räumen wären. Den Vorschlag, den er jetzt machen wolle, mache er rein persönlich, ohne daß er vorher die französische Regierung darüber befragt habe. Er glaube allerdings, daß auch die französische Regierung zustimmen würde. Der Vorschlag, den er zu machen habe, laute dahin, daß, wenn die deutsche Regierung etwas guten Willen bei der Schließung der Lücke in den Verträgen zeigte, von der er vorhin gesprochen habe, daß dann die zweite Zone geräumt werden könne. Die Lücke habe sich auch bei anderer Gelegenheit bei der ungarischen Waffen-Affaire9 als äußerst empfindlich erwiesen, und der Rat selbst habe erklärt, daß irgend etwas gefunden werden müsse, um sie zu schließen. Weiterhin beschäftige sich auch Artikel 4 des Locarno-Vertrages10 mit dieser Frage und schließlich habe der Rat eine Resolution in dieser Frage fassen wollen, die allerdings, wie er vorgestern schon erwähnt habe, wegen der Nichtanwesenheit Deutschlands im Rat immer wieder hinausgeschoben worden sei. Wenn die Feststellungs- und Schlichtungskommission eingesetzt werden könnte, würde als Gegenleistung von Frankreich die Geste der Räumung der zweiten Zone erfolgen. Wenn andererseits Deutschland mangels definitiver Vorschläge sich dazu bereitfinden könne, die Annuitäten des Dawes-Planes so zu verlängern (à prolonger les annuités du Plan-Dawes), daß Frankreich die Sicherheit gewänne, sich von seinen finanziellen Lasten befreien zu können, könne eine derartige Bereitwilligkeitserklärung Deutschlands die Grundlage für Sachverständigen-Arbeiten bieten. Er, Briand, verstehe nichts von Finanzfragen und habe eigentlich immer Angst vor diesen Dingen gehabt und deshalb müßte man eben die Sachverständigen arbeiten lassen. Deutschland habe dabei den Vorteil der endgültigen Festsetzung seiner Lasten, und Frankreich und die anderen Gläubiger Deutschlands haben dabei den Vorteil der Sicherstellung der Annuitäten auf eine[102] bestimmte Zeit. Dieser Vorschlag sei natürlich sein persönlicher Standpunkt. Die Schwierigkeit für ihn bestehe darin, daß er bei der augenblicklichen unvollständigen Zusammensetzung der französischen Regierung und der kleinen Krise, in der sie sich befinde11, keinen formellen Vorschlag machen könne; er glaube aber doch, daß er seine Ministerkollegen zur Annahme dieses Vorschlages werde bewegen können.

9

Siehe Anm. 11 zu Dok. Nr. 20.

10

Anrufung des Völkerbundes bei Verletzung des Nichtangriffpaktes des Locarno-Vertrags und bei Verstoß gegen die Bestimmungen des VV über Nichtbefestigung und Entmilitarisierung des Rheingebiets (Art. 42 und 43).

11

Der französische Handelsminister Bokanowski war am 2. 9. tödlich verunglückt. Er wurde am 14. 9. durch Chéron ersetzt. Gleichzeitig wurde Laurent Eynac neu zum Luftfahrtminister ernannt. Schwierigkeiten erwuchsen der französischen Regierung aus kirchenpolitischen Bestimmungen im Budget.

Der Herr Reichskanzler kam auf die Frage der Finanz- und Wirtschaftsvorschläge zurück und erklärte, auch er sei kein Finanzsachverständiger. Er habe aber mit Finanzsachverständigen die Lage eingehend erörtert und erst dann erklärt, daß die deutsche Regierung nicht in der Lage sei, finanzielle Vorschläge zu machen. In Anbetracht der Kompliziertheit dieser finanziellen Frage sei es vielleich das beste, wenn die Sachverständigen zusammenträten mit dem Ziele, eine Lösung auszuarbeiten. Es würde sicherlich einen guten Eindruck, besonders auch auf dem amerikanischen Markte, machen, wenn französische und deutsche Sachverständige gemeinsam an die Arbeit gingen. Man müsse sich natürlich in acht nehmen, daß nicht der Eindruck entstünde, vor dem er schon das letzte Mal gewarnt habe, nämlich, daß es sich um eine gegen Amerika gerichtete Aktion handele. Um diesen Eindruck zu vermeiden, riete er, daß die Vorschläge sofort nach ihrer Ausarbeitung durch französische und deutsche Sachverständige mit amerikanischen Sachverständigen, also z. B. mit dem Reparationsagenten, durchgesprochen würden. Es wäre überhaupt gut, wenn die deutschen und französischen Sachverständigen in engem Zusammenhang mit amerikanischen Sachverständigen blieben. Wenn man auf diese Weise eine Regelung finden könne, so wäre das natürlich vor allem im Interesse der internationalen Beziehungen und der Befriedung und Konsolidierung der Verhältnisse in Europa außerordentlich zu begrüßen und deshalb wäre man deutscherseits gern bereit, in einer solchen Sachverständigen-Kommission mitzuwirken, weil man selbst das größte Interesse habe, eine baldige endgültige Regelung des Reparationsproblems zu erreichen. Bezüglich der Schnelligkeit, in der sich die Verhandlungen abspielen könnten, sei er weniger optimistisch als Herr Briand. Er hoffe jedoch, daß er Unrecht behielte und die Frage tatsächlich so schnell geregelt werden könnte, wie Herr Briand es ins Auge gefaßt habe. Wenn in diesem Sinne die Reparationsfrage getrennt von der Räumungsfrage diskutiert würde, könnte die deutsche Regierung auf jeden Fall ihre Zustimmung geben.

Was den zweiten Punkt anbeträfe, die Feststellungs- und Schlichtungskommission, so glaube er zu wissen, daß bereits vor zwei Jahren zwischen Herrn Briand, Sir Austen Chamberlain und Herrn Stresemann eingehend darüber gesprochen worden sei12. Auch in den Parlamenten habe die Frage eine gewisse Rolle gespielt und Herr Stresemann habe sie im Frühjahr in seiner[103] Erklärung vor dem Reichstag erwähnt13. Die Schwierigkeit für Deutschland sähe er – der Herr Reichskanzler – darin, daß, sobald von einer derartigen Kommission die Rede wäre, die öffentliche Meinung in Deutschland sofort außerordentlich erregt würde, weil man fürchtete, es handele sich um eine ständige Rheinland-Kontrolle, die über den Artikel 213 des Versailler Vertrages14 hinausgehen soll. Herr Stresemann habe auch in seiner Erklärung vor dem Reichstag die Einrichtung einer solchen Kommission nur bis zum Jahre 1935 ins Auge gefaßt. Auf jeden Fall müsse er, der Herr Reichskanzler, das deutsche Kabinett in der Angelegenheit befragen; er könne dem Kabinett gegenüber nach dem, was Herr Briand ihm mitgeteilt habe, erklären, daß es sich um keine Investigation und keine Militärkontrolle handele; er müsse sich aber die Stellungnahme des Kabinetts vorbehalten15.

12

Investigationsbesprechungen hatten anläßlich der Sitzung des Völkerbundsrates im Dezember 1926 stattgefunden.

13

Siehe seine Rede am 1.2.28 in RT-Bd. 394, S. 12  556  ff., besonders S. 12 559.

14

Art. 213 VV lautete: „Solange der gegenwärtige Vertrag in Kraft bleibt, verpflichtet sich Deutschland jede Untersuchung zu dulden, die der Rat des Völkerbunds mit Mehrheitsbeschluß für notwendig erachtet.“

15

Siehe Dok. Nr. 25 und 26.

Was nun die Geste anbeträfe, von der Herr Briand gesprochen habe, so glaube er, daß ein ungünstiger Eindruck entstehen würde, vor allen Dingen im Rheinland selbst, wenn die Räumung der zweiten Zone, die an sich sehr wünschenswert wäre, verknüpft würde mit dem Problem der Schlichtungs- und Feststellungskommission. In 15 Monaten müsse nach dem Versailler Vertrag die zweite Zone sowieso geräumt werden. Die Verhandlungen über die Feststellungs- und Schlichtungskommission würden doch mindestens vier bis fünf Monate in Anspruch nehmen. Dann wäre also der ganze Räumungsvorsprung, den man durch diese Geste gewönne, auf 10 Monate zusammengeschrumpft und so wertvoll die Räumung der zweiten Zone auch wäre, so würde sie doch ihren ganzen Wert verlieren, wenn sie solange hinausgeschoben würde. Die Frage erhöbe sich, ob nicht die zweite Zone sofort geräumt werden könne, wenn die deutsche Regierung sich bereit erkläre, an Sachverständigen-Besprechungen teilzunehmen mit dem Ziel, gemeinsame Vorschläge in der Reparationsfrage zu machen.

Lord Cushendun führte darauf aus, daß die Verhandlung an einem sehr wichtigen Punkt angelangt sei. Es würde sich jetzt zeigen, ob ein Ergebnis erzielt werden könne oder ob man mit einem Fehlschlag zu rechnen haben würde. Herr Briand habe erklärt, daß die Vorschläge, die er hier gemacht habe, rein persönlicher Natur seien und daß er das Kabinett damit noch nicht binden könne. Jedes Mitglied einer konstitutionellen Regierung werde das verstehen können. Der Herr Reichskanzler seinerseits habe ebenfalls bezüglich eines Punktes von der Notwendigkeit gesprochen, die deutsche Regierung entscheiden zu lassen. Man müsse sich jetzt fragen, was der Presse mitgeteilt werden könne. Man könne vielleicht mitteilen, daß in freundschaftlichem Geiste eine Unterhaltung über die Räumungs- und Reparationsfrage stattgefunden habe, daß man in vielen Punkten einig sei (considerable measure of agreement), daß aber im Laufe der Debatte einige wichtige Punkte zur Sprache gekommen seien, die Rückfragen an die beiderseitigen Regierungen[104] notwendig machen. Man könne eine weitere Zusammenkunft vielleicht für die nächste Woche vorsehen. Wenn man der Presse derartige Informationen zukommen lassen könne, so würde das den Herrn Reichskanzler in den Stand setzen, bei seiner Rückkehr nach Deutschland darauf hinzuweisen, daß er nicht ganz ohne Ergebnis die deutsche These vor den anderen interessierten Mächten auseinandergesetzt habe. Wenn man jedoch jetzt hier die Diskussion fortsetze, sei zu befürchten, daß man sich vollkommen festrenne. In verschiedenen Punkten sei ja schon eine Einigung erzielt. Man sei sich darüber einig, daß die Sachverständigen zur Erörterung des Reparationsproblems zusammentreten sollen. Man sei sich darüber einig, daß eine Feststellungs- und Schlichtungskommission die Frage der entmilitarisierten Zone behandeln solle. Herr Briand habe gewisse Vorschläge der Räumung der zweiten Zone gemacht. Die deutsche Regierung wünsche – was ganz natürlich sei – nähere Einzelheiten darüber zu erfahren. Aus all diesen Gründen sei es vielleicht besser, wenn die Verhandlung jetzt abgebrochen würde und an einem anderen Zeitpunkt wieder begönne.

Herr Briand erklärte darauf, daß es ganz natürlich sei, wenn bei dieser Sachverständigenbesprechung, die er für durchaus möglich halte und an der die Sachverständigen Großbritanniens, Belgiens, Italiens und Frankreichs sicherlich auch teilnehmen müßten, Amerika sein besonderes Interesse bezeige. Denn die Vereinigten Staaten wären ja auch direkt daran interessiert, daß man in Europa zu einer Liquidation der ganzen Reparationsfrage sobald wie möglich komme. Allerdings könne man nicht erwarten, daß heute schon ein endgültiges Resultat erzielt würde. Er selbst müsse nach Paris zu einer Kabinettssitzung. Der Herr Reichskanzler habe ebenfalls von der Notwendigkeit der Befragung seiner Regierung gesprochen. Er, Herr Briand, könne am Sonnabend Abend wieder zurück sein und stünde dann zu weiteren Besprechungen zur Verfügung.

Der Herr Reichskanzler führte darauf aus, daß er ohne weiteres bereit sei, mit der Regierung in Berlin in Verbindung zu treten. Er wisse noch nicht, ob er auf telegrafischem Wege in Berlin anfragen würde oder ob er selbst nach Berlin reisen sollte. Es wäre sicherlich sehr schwierig in Anbetracht der Aufgaben, die seiner in Berlin warteten, nach Genf zurückzukehren, wenn er erst einmal in Berlin wäre. Deshalb würde es vielleicht auch genügen, wenn er sich nur telegrafisch in Verbindung setzte. Bezüglich der Bemerkung Lord Cushenduns, daß über die Einsetzung einer Feststellungs- und Schlichtungskommission Einigkeit bestände, müsse er darauf hinweisen, daß man im Reichstag zwar von dieser Frage gesprochen habe, daß man aber unter allen Umständen die Kommission immer auf die Besetzungszeit, d. h. bis 1935 begrenzt habe. In einer so delikaten Angelegenheit müsse man offen und ehrlich seine Gedanken aussprechen, und er glaube, daß das deutsche Kabinett unüberwindliche Schwierigkeiten haben würde, wenn es der Einsetzung dieser Kommission im Zusammenhang mit der Räumung der zweiten Zone zustimmen würde. Er glaube deshalb, daß das deutsche Kabinett nicht in der Lage sein würde, diese Lösung ins Auge zu fassen.

Lord Cushendun begrüßte den Gedanken, deutsche und französische Sachverständige[105] zunächst allein zusammenzubringen. Er fügte jedoch hinzu, daß in Anbetracht des großen politischen Interesses, das Großbritannien an dieser ganzen Frage habe, doch vielleicht unangenehme Folgen aus einer rein deutsch-französischen Sachverständigenverhandlung entstehen könnten. Es wäre zum Beispiel möglich, daß sich die französischen und deutschen Sachverständigen über eine Regelung einigten, die von den Engländern nicht angenommen werden könnte. Dann würde es so aussehen, als trieben die Engländer Obstruktion. Deshalb wäre es vielleicht besser, wenn auch englische Sachverständige von vornherein an den Besprechungen beteiligt würden.

Baron Moncheur machte für die belgische Regierung denselben Vorbehalt.

Adatci erklärte, daß er wegen der großen Entfernung Japans von Europa noch keine amtlichen Instruktionen habe, aber daß die japanische Delegation eine Einigung der Hauptmächte außerordentlich begrüßen würde. Hinsichtlich der Frage der Finanzsachverständigen sei er über die Lage nicht informiert, mache aber auf jeden Fall seinerseits einen Vorbehalt über die Teilnahme eines japanischen Sachverständigen.

Scialoja gab auch seinerseits dem Wunsche Ausdruck, daß ein italienischer Finanzsachverständiger bei der Unterhaltung beteiligt würde.

Lord Cushendun führte aus, daß er überzeugt gewesen sei, daß der Herr Reichskanzler den Vorschlag, zunächst französische und deutsche Sachverständige zusammenzubringen, nur zum Zwecke der Erleichterung und Beschleunigung der Verhandlungen gemacht habe. Aber nach den von verschiedenen Seiten abgegebenen Erklärungen sei es jetzt doch vielleicht besser, sämtliche Sachverständige von Anfang an gemeinsam arbeiten zu lassen. Einigungen zwischen nur zwei Partnern zögen, wie das englisch-französische Seeabrüstungs-Kompromiß zeige16, oft sehr große Unannehmlichkeiten nach sich.

16

Vgl. Anm. 15 zu Dok. Nr. 18.

Der Herr Reichskanzler erklärte darauf, daß er seinen Vorschlag nur gemacht habe, um die Verhandlungen zu fördern, weil Frankreich und Deutschland in dieser Frage die hauptinteressierten Länder und auch diejenigen wären, deren Standpunkte am weitesten voneinander entfernt seien. Er habe deshalb geglaubt, daß eine auf Deutschland und Frankreich beschränkte Besprechung eine sehr gute Vorarbeit für die allgemeine Sachverständigenbesprechung leisten könne. Der Punkt sei jedoch von keiner großen Wichtigkeit, und wenn man seinen allgemeinen Vorschlag annehme, werde man sich sicherlich auch leicht über die Zusammensetzung der Sachverständigenkommission einigen können.

Herr Briand erklärte, daß er glaube, der Herr Reichskanzler überschätze die Schwierigkeiten, die sich in Deutschland der Einrichtung einer Feststellungs- und Schlichtungskommission entgegenstellen würden. Herr Stresemann habe sich im Frühjahr im Reichstag nur gegen eine Kontrolle ausgesprochen, wie sie ursprünglich ins Auge gefaßt worden war, und er, Herr Briand, habe in seiner Antwort an Herrn Stresemann, die er vor dem französischen Senat abgegeben habe17, deutlich erklärt, daß die von ihm ins Auge gefaßte Kommission[106] ganz anderen Charakter hätte. Es solle weder eine Investigation noch eine Militärkontrolle geschaffen werden, sondern nur ein Organ zur Feststellung der Tatsachen und zur Schlichtung von Schwierigkeiten (un organ de constatation et de conciliation). Frankreich könne natürlich auch bei dem jetzigen Stand der Dinge mit irgendwelchen Beschwerden vor den Rat gehen, aber, wie gesagt, würden die Begleiterscheinungen sowohl für Deutschland als auch für Frankreich außerordentlich unangenehm sein. [!]

17

Zu seiner Rede vom 2.2.28 siehe Schultheß, S. 278 ff.

Anschließend wurde das Pressekommuniqué festgesetzt und die Sitzung auf Sonntag [16. 9.] 10 Uhr 30 vertagt.

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