2.13.3 (str1p): 3. Erhöhung der Preise für das von der Reichsgetreidestelle zur Verbilligung des Brotes abgegebene Getreide.

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[55]3. Erhöhung der Preise für das von der Reichsgetreidestelle zur Verbilligung des Brotes abgegebene Getreide.

Der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schlägt vor, den Preis für das von der Reichsgetreidestelle63 abgelieferte Getreide in Anbetracht der Geldentwertung auf 35 Millionen Mark für die Tonne Getreide zu erhöhen64.

63

Die Reichsgetreidestelle war durch Gesetz vom 21.6.23 (RGBl. I, S. 737 ) eingerichtet worden, um für die Verteilung des Getreides zur Deckung des Brotbedarfs zu sorgen, und unterstand der Aufsicht des REM.

64

Bereits am 8.8.23 hatte der REM in einem Antrag ausgeführt: „Mit dem 16.8.23 beginnt ein neues Getreidewirtschaftsjahr. Da Reichszuschüsse zur Verbilligung der Abgabepreise der Reichsgetreidestelle nicht zur Verfügung stehen und die für das neue Wirtschaftsjahr zur Verfügung stehende Reserve an Getreide gegebenenfalls dazu benutzt werden soll, einen Druck auf die freien Preise auszuüben, muß grundsätzlich angestrebt werden, daß der Abgabepreis der Reichsgetreidestelle nicht unter dem Einstandspreis liegt. Für die Fortführung der Markenbrotversorgung sind bis zum 15. Oktober rund 700 000 t erforderlich. Außerdem sind die in dem Gesetz zur Sicherung der Brotversorgung im Wirtschaftsjahr 1923/24 [23.6.23; RGBl. I, S. 410 ] vorgesehenen Vorräte von 1 Million t zu beschaffen“ (R 43 I /1262 , Bl. 279). Wegen des Wertverfalls der Mark hatte Luther am 17.8.23 beantragt, den Abgabepreis der Reichsgetreidestelle zu erhöhen. Der Preis von 35 Millionen Mark pro Tonne Brotgetreide ergebe sich, „wenn man den Papiermarkbetrag der noch zu bezahlenden 800 000 Tonnen nach einem Guldenkurs von rund 600 000 Mark errechnet. Soweit die nicht bei der Reichsgetreidestelle liegenden Unkosten [Kohlenpreis, Löhne] übersehen werden können, würde sich hieraus ein Markenbrotpreis von 180–190 000 Mark ergeben, der also immer noch sehr wesentlich unter dem Brotpreis für das freie Brot liegen würde“ (R 43 I /1263 , Bl. 20/21).

Der Herr Reichsminister der Finanzen bittet, das genaue Ausmaß der Erhöhung im Benehmen mit dem Herrn Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft festsetzen zu dürfen.

Das Kabinett stimmt der Vorlage des Herrn Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft und dem Antrag des Herrn Reichsministers der Finanzen zu65.

65

Die erste Fassung dieses Absatzes lautete: „Das Kabinett beschließt entsprechend diesem Antrag.“ Der REM monierte in einem Schreiben vom 29.8.23 an den Protokollführer diese Formulierung. Das Kabinett habe die Preiserhöhung in vollem Umfang mit der Maßgabe angenommen, daß über das genaue Ausmaß der Erhöhung mit dem RFM verhandelt werden solle. „Ich muß Wert darauf legen, daß an der Annahme der Gesamtvorlage im Kabinett auch später kein Zweifel auftauchen kann, weil außer der diesmaligen Erhöhung der Abgabepreise noch die Art der künftigen Preisfestsetzungen festgelegt worden ist. Inzwischen ist mit dem Herrn Reichsminister der Finanzen eine Verständigung über den neuen Abgabenpreis in Höhe von 40 Millionen M für die Tonne Getreide erfolgt. Er hat sich auch damit einverstanden erklärt, daß nach meinem Vorschlag die demnächstigen Preiserhöhungen von der Reichsgetreidestelle unter meiner Zustimmung festgesetzt werden“ (R 43 I /1263 , Bl. 66). Die „Frankfurter Zeitung“, Nr. 638 v. 29.8.23, meldete, die Preiserhöhung trete am 3.9.23 in Kraft.

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