2.38.3 (vpa1p): 3. Frühkartoffeleinfuhr.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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3. Frühkartoffeleinfuhr.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete von außerordentlichen Schwierigkeiten, die durch die Einfuhr von Frühkartoffeln insbesondere im Westen des Reichs entstanden seien. Frankreich und England hätten sich gegen diese Einfuhr geschützt. Die Mengen drängen deswegen mit aller Gewalt auf den deutschen Markt. Der Preis der Frühkartoffeln sei in kurzer Zeit auf 4 RM gesunken und sei geringer als die Gestehungskosten. Die Lage im Westen sei verzweifelt. Er beantrage, die Einfuhr der Frühkartoffeln durch eine Notverordnung zu sperren und Kontingente für die einzelnen Länder festzusetzen,[129] die entgegenkommend abgemessen werden könnten. Da es sich um eine Frage von grundsätzlicher Bedeutung handele, beabsichtige er, wenn das Berliner Kabinett einverstanden sei, die Entscheidung des Reichskanzlers und der Reichsminister in Lausanne persönlich herbeizuführen. Bedenken für den Massenverbrauch seien nicht berechtigt, weil ausreichende Mengen alter Kartoffeln vorhanden wären und Frühkartoffeln nur dem feineren Genusse dienten. Geschähe nichts, so würde der Anbau der Frühkartoffeln und voraussichtlich auch des Frühgemüses im Westen ruiniert.

Ministerialdirektor Köpke gab zu, daß für die Landwirtschaft etwas geschehen müsse, wies aber darauf hin, wie außerordentlich bedenklich die Auswirkung in Holland wäre.

Staatssekretär Zarden fürchtete weiteren Rückgang der Zolleinnahmen. Holland sei wegen des Butterzolls äußerst erregt. Es müsse möglich sein, darin entgegenzukommen.

Das Kabinett erklärte sich mit dem Vorschlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft für den Fall einverstanden, daß der Reichskanzler und die Minister in Lausanne seinem Vorschlage zustimmen13.

13

Eine erste Stellungnahme der dt. Delegation übermittelte Neurath bereits am 25. 6.: „Wir widersprechen auf das energischste dem Erlaß Einfuhrverbots Frühkartoffen. Ganz abgesehen davon, daß wir in den bestehenden Handelsverträgen Grundlage für Einfuhrverbote nicht für gegeben erachten, würde Einfuhrverbot Interessen gerade von Holland, Belgien und Italien berühren.“ Hinzu komme, „daß wir uns mit Rücksicht auf Lage Lausanner Konferenz derartige Eigenmächtigkeiten, wie sie Einfuhrverbot darstellen würde, nicht ohne schwere Rückwirkungen in gesamtpolitischer Beziehung erlauben können.“ (Tel. Nr. 233, R 43 I /523 , Bl. 58). REM v. Braun reiste daraufhin nach Lausanne (26./27. 6. ?), um mit den dort anwesenden Kabinettsmitgliedern das Frühkartoffelproblem und andere Fragen der dt. Agrareinfuhr besprechen zu können. Zum Ergebnis s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 46.

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