1.3.2 (vpa2p): 2. Regierungserklärung.

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Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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RTF

[539]2. Regierungserklärung.

Der Reichskanzler erklärte, daß es zu seinem Bedauern nicht möglich gewesen sei, den Wortlaut der von ihm in der Nachmittagssitzung des Reichstags zu verlesenden Regierungserklärung so rechtzeitig fertigzustellen, daß er den Herren Kabinettsmitgliedern vor der Sitzung habe zugestellt werden können. Er müsse sich daher darauf beschränken, dem Kabinett den wesentlichen Inhalt der Erklärung vorzutragen. Er gab darauf anhand des in der Anlage beiliegenden Wortlauts der Regierungserklärung deren wesentlichen Inhalt bekannt5.

5

Text der Regierungserklärung: R 43 I /1457 , S. 505–607 und R 43 I /1503 , Bl. 72–129. – Durch das Verhalten des RT in der Plenarsitzung am frühen Nachmittag des 12. 9. (vgl. Dok. Nr. 134, P. 1) war es nicht möglich, die Regierungserklärung abzugeben. In wesentlich gekürzter Fassung wurde sie jedoch am Abend des gleichen Tages von Papen im Rundfunk verlesen (vgl. ebd. und Dok. Nr. 135).

Auf Wunsch des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft wurde der auf die Zinssenkung bezügliche Abschnitt auf Seite 23 wörtlich verlesen6.

6

Der Abschnitt lautete folgendermaßen: „Die besonders drückenden Zinslasten für Personalkredite werden durch eine schon im Gange befindliche Aktion des Reiches und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Verbindung mit der Diskontsenkung und durch andere Maßnahmen erleichtert werden. Den Gedanken einer allgemeinen Zwangskonvertierung des Zinsfußes lehnt die Reichsregierung grundsätzlich ab. Sie ist sich aber darüber klar, daß die Wiederherstellung der Rentabilität der landwirtschaftlichen Betriebe und damit auch die Sicherheit des in der Landwirtschaft investierten Realschuldkapitals nur durch eine entsprechende Zinssenkung zu erreichen ist. Wir sind entschlossen, dahingehende wirksame Maßnahmen baldigst durchzuführen.“ (R 43 I /1457 , S. 549–551).

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bezeichnete die Fassung des Entwurfs von seinem Standpunkt aus für unzulänglich.

Auf Grund der Aussprache erklärte sich der Reichskanzler bereit, eine Neufassung vorzunehmen, die den Bedenken des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft Rechnung trägt7.

7

Wortlaut der anscheinend unmittelbar im Anschluß an diese Ministerbesprechung vorgenommenen Neufassung: „Die besonders drückenden Zinslasten für Personalkredite werden durch eine schon im Gange befindliche Aktion des Reiches und der Preußischen Zentralgenossenschaftskasse in Verbindung mit der Diskontsenkung und durch andere Maßnahmen erleichtert werden. Die Senkung des Reichsbankdiskonts wird im gleichen Sinne auf alle Kurzkredite wirken. Die Verflüssigung und Verbilligung des Geldmarktes muß nach einiger Zeit auch den Zins der Realkredite senken. Schwerleidende Teile der Wirtschaft, besonders der Landwirtschaft, werden aber in ihrem Bestande gefährdet sein, wenn sich diese Verbilligung der Realkredite nicht in kurzer Zeit auswirkt. Daher werden für eine Übergangszeit Sondermaßnahmen erforderlich werden, die das Ziel haben, für solche Teile der Wirtschaft die Zinslasten möglichst rasch zu senken.“ (R 43 I /1503 , Bl. 95). Dieser Abschnitt der Regierungserklärung wurde bei der Herstellung der Rundfunkfassung (Anm 5) ganz gestrichen.

Im übrigen nahm das Kabinett von dem Vortrag des Herrn Reichskanzlers zustimmend Kenntnis.

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