2.135.5 (wir1p): 5. Frage des Fortbestehens der Interalliierten Kontrollkommissionen.

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5. Frage des Fortbestehens der Interalliierten Kontrollkommissionen7.

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Als deutsche Verhandlungspartner der IMKK war die Heeresfriedenskommission mit ihrem Exekutivorgan, der Hauptverbindungsstelle, geschaffen worden. Die Hauptverbindungsstelle war der IMKK entsprechend untergliedert in drei Unterkommissionen: S für Stärken, M für Material, F für Festungen (vgl. M. Salewsi: Militärkontrolle, S. 58 ff).

Nach längerer Erörterung, in der zum Ausdruck kam, daß die Kommission S sofort ihre Tätigkeit einstellen könne, da alle Forderungen hinsichtlich der Organisation des 100 000 Mann Heeres erfüllt seien, und daß die Kommission F wegen der Festungen voraussichtlich nur noch bis zum 1. April nächsten Jahres Aufgaben zu erfüllen hätte, kam man trotzdem zu dem Ergebnis, daß der gegenwärtige Zeitpunkt (vgl. die Washingtoner Konferenz) nicht geeignet sei, die Forderung auf Aufhebung der Kommission stark zu betreiben. Es wurde beschlossen:[368] die Angelegenheit insoweit vorläufig zurückzustellen. Dagegen bestand Einverständnis darüber, daß gegen diejenigen erwachsenen und drohenden wirtschaftlichen Schädigungen im Benehmen mit der Pressestelle der Reichsregierung in der Presse vorgegangen werden soll, die als Folge der Tätigkeit der Kommissionen eingetreten sind bzw. eintreten, durch militärische Gesichtspunkte aber nicht zu rechtfertigen sind (Deutsche Werke, Dieselmotoren usw.).

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