2.22.8 (wir1p): 8. Entwurf eines Gesetzes über die Heranziehung der Frauen zum Schöffen- und Geschworenenamte.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

8. Entwurf eines Gesetzes über die Heranziehung der Frauen zum Schöffen- und Geschworenenamte.

Staatssekretär v. Feldmann hielt es für bedenklich, daß Frauen über militärische Vergehen urteilen sollen7. Er bitte, in das Gesetz eine Einschränkung des Inhalts aufzunehmen, daß Frauen nicht als Richter über militärische Vergehen verwendet werden sollen.

7

Dazu hatte der RWeM in einem Schreiben vom 14.5.21 an das RJMin. ausgeführt: „Danach [nach der vorliegenden Fassung des Entwurfs] würden Frauen ohne Einschränkung als Schöffen und Geschworene auch über Soldaten mitwirken. Das erscheint mit den besonderen militärischen Interessen nicht vereinbar, würde auch die Unzufriedenheit weiter militärischer Kreise über die Aufhebung der Militärgerichtsbarkeit wohl unzweifelhaft in unerwünschter Weise steigern.“ Daraufhin hatte der RJM den Antrag gestellt (Schreiben vom 31.5.21), die Angelegenheit ins Kabinett zu bringen (R 43 I /1210 , Bl. 41, 44).

Reichsminister Schiffer hält diese Ausnahme wegen der Rückwirkung auf Angeschuldigte in anderen Strafverfahren für unmöglich.

Das Kabinett billigte darauf den Entwurf8.

8

Der Entwurf in R 43 I /1210 , Bl. 40 ist identisch mit der Fassung in den Reichstagsdrucksachen (RT-Drucks. Nr. 2561, Bd. 368 ). Weitere Behandlung s. Dok. Nr. 51, P. 1.

Extras (Fußzeile):