2.68.3 (wir1p): 3. Erhöhung des Einkommens der Festbesoldeten und der Lohnarbeiter.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Wirth I und II (1921/22). Band 1Bild 146III-105Bild 183-L40010Plak 002-009-026Plak 002-006-067

Extras:

 

Text

RTF

3. Erhöhung des Einkommens der Festbesoldeten und der Lohnarbeiter.

Zu der Besprechung dieses Punktes der Tagesordnung waren von den Ressorts nur die Minister, soweit sie abwesend waren deren Vertreter, und ein Referent aus dem Reichsfinanzministerium zugegen.

In eingehender Aussprache ergab sich Einigkeit darüber, daß die Regierung der einsetzenden Lohnbewegung zuvorkommen und die etwa erforderlich gewordene Erhöhung der Löhne und Gehälter aus eigener Initiative vornehmen müsse.

Ein im Reichsfinanzministerium ausgearbeiteter Vorschlag3 soll innerhalb der einzelnen Ressorts, und zwar ohne vorherige Fühlungnahme mit den Verbänden, geprüft und über ihn und etwaige weitere Vorschläge am Donnerstag, den 11. August 1921, nachmittags 4 Uhr, im Reichsfinanzministerium beraten werden. An dieser Besprechung soll nur je ein Referent des Reichsfinanzministeriums, Reichsministeriums des Innern, Reichsschatzministeriums, Reichswehrministeriums, Reichspostministeriums, Reichsverkehrsministeriums und Reichsarbeitsministeriums teilnehmen. Die Verhandlungen sollten streng geheim gehalten werden.

3

Nach dem Vorschlag des RFMin „Mehrkosten für Reichsbeamte, Pensionäre, Reichswehr und Angestellte bei Erhöhung des Teuerungszuschlags“ war eine Erhöhung zum Grundgehalt und Ortszuschlag mit Verringerung der Spannung zwischen den Ortsklassen A und E, sowie eine Erhöhung zu den Minderzuschlägen vorgesehen, welche mit insgesamt 2,56 Mio Mehrkosten den Haushalt belasten würde (R 43 I /1370 , Bl. 67).

Über das Ergebnis der Besprechung wird das Kabinett Ende der Woche beraten4. Eventuell sollen danach die Berufsverbände zu einer Besprechung berufen werden.

4

Siehe Dok. Nr. 67, P. 1.

Extras (Fußzeile):