1.119.1 (wir2p): Reparation.

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Reparation.

Minister Dr. Hermes: Er habe gestern Bradbury allein gesprochen und ihm gesagt, daß sein Plan zwar wirtschaftlich ausgezeichnet, politisch aber völlig unmöglich sei1. Er habe ihn weiter darauf hingewiesen, daß Frankreich in Wirklichkeit keine realen Garantien wolle, sondern viel weitergehe. Im übrigen sei eine Erwägung neuer Garantien wohl auch deshalb zwecklos, weil Mauclère in der Besprechung mit dem Reichskanzler dies abgelehnt habe. Bradbury meinte darauf, so lägen die Dinge doch nicht, es müßten vielmehr alle Möglichkeiten ausgeschöpft werden. Im Laufe der Unterhaltung habe Bradbury dann langjährige Lieferungsverträge des Reichs mit den Kohlen- und Holzunternehmern für diskutabel erklärt2. Er würde evtl. bereit sein, dies der Reparationskommission mitzuteilen. Frankreich dränge auf beschleunigten Beschluß der Reparationskommission. Es wäre aber vielleicht möglich, den Beschluß in Hinsicht auf diesen neuesten Plan hinauszuziehen. Frankreich würde auch hier nicht mitmachen, aber eine Einflußnahme auf Belgien halte er für möglich.

1

Plan Bradbury siehe Dok. Nr. 353 Anm. 4.

2

In den Akten finden sich dazu folgende, nicht signierte Ausführungen vom 25.8.1922: „Vorschlag betreffs Sicherung der Holz- und Kohlenleistungen. Die französische Regierung verlangt nach hierher gelangten Mitteilungen feste Garantien für die tatsächliche Durchführung der deutschen Holz- und Kohlelieferungen an die Entente. Die Deutsche Regierung ist nicht in der Lage, hierfür Eigentum an Staatsforsten oder Staatsbergwerken, wenn auch nur bedingt, zu übertragen. Sie ist jedoch bereit, eine völlig gleichwertige, in der Wirkung unmittelbare Sicherung in der Weise zu schaffen, daß für die festzusetzenden Lieferungsmengen durch feste Lieferungsverträge mit den Lieferanten von Holz und Kohle die Lieferung auf dem Wege privater Rechtsverpflichtung gesichert wird. Für die zu schließenden Verträge werden insbesondere derart verpflichtende, im geschäftlichen Verkehr übliche Sicherungen vorgesehen, daß die darin liegenden Garantien eine unmittelbare und bedingungslose Gewährleistung der Durchführung der Lieferungen darstellen werden. Nach Fühlungsnahme mit führenden Vertretern des deutschen Bergbaus zweifelt die deutsche Regierung nicht daran, daß die deutschen Lieferanten von Kohle bereit sind, derartige Lieferverträge zunächst bis Ende 1923 abzuschließen. Diese Bereitwilligkeit gründet sich auf das Überschichtenabkommen, welches gestern mit den Organisationen der Bergarbeiter abgeschlossen worden ist. Die Deutsche Regierung hat das zuversichtliche Vertrauen, daß die in Betracht kommenden Arbeiterkategorien für die Dauer dieses Vertragsverhältnisses die notwendige Arbeitsleistung nicht versagen werden.“ (R 43 I /30 , Bl. 212-215).

Gestern habe er, Hermes, dann mit Stinnes und Bücher gesprochen, wobei[1052] Stinnes den Plan für diskutabel erklärt habe. Man könne jedoch keine Verpflichtung über das Jahr 1923 hinaus übernehmen, außerdem müßten Überschichten für die gleiche Dauer beschlossen werden3. Auch Minister Schmidt habe dies für erstrebenswert erklärt. In der Holzfrage sei Stinnes leidlich optimistisch. Nach seiner Ansicht könnten wir größere Verpflichtungen übernehmen.

3

Vgl. Dok. Nr. 360.

Natürlich würde auch diese neue Möglichkeit vielleicht scheitern, aber man müsse prüfen, ob der Reichskanzler den Herren nicht doch heute eine Erklärung über diese Möglichkeit abgeben solle. Unter keinen Umständen dürfe hierüber etwas in die Presse kommen.

Staatssekretär Dr. von Simson: Gestern abend hätten Lord D’Abernon und Bradbury ständig versucht, den Reichskanzler für Bradbury’s Plan zu gewinnen. Bradbury sei immer offener geworden und habe gesagt, es sei ihm klar, daß Poincaré nur die Hand auf die Bergwerke und Forsten legen wolle. Gerade deshalb müsse man ihm nach außen diese Möglichkeit vorspiegeln, ohne daß es in Wirklichkeit jemals dazu käme. Für taktisch richtiger hielte er es, wenn wir die uns unannehmbaren Punkte seines Vorschlags abänderten und einen Gegenvorschlag machten.

Auch er, Simson, halte es für taktisch richtig, den neusten Vorschlag zu machen, damit ein freundlicher Abschluß und ein gemeinschaftliches Kommuniqué ermöglicht würde.

Bradbury habe es auch für materiell richtig erklärt, wenn ein Moratorium ohne Bedingungen gewährt würde, so, wie es mit Minister Hermes im Mai verabredet worden sei. Bradbury könne dem Moratorium nur zustimmen, wenn es unbedingt sei oder Bedingungen enthalte, denen Deutschland zugestimmt hätte.

Er, Simson, halte nach wie vor die Ablehnung des Bradbury’schen Plans für notwendig. Wenn man aber daran denke, diesem Plan nur die Giftzähne auszubrechen, so sehe er hierzu etwa folgende Möglichkeiten:

1. Bei Lieferungsrückständen dürfe keine Eigentumsübertragung stattfinden, sondern höchstens die Verwaltung des betreffenden Werkes solange an eine vielleicht neutrale Stelle übergeben werden, bis der Rückstand ausgeglichen sei.

2. Die ganze Abmachung könne entweder nur für die Dauer des Moratoriums gelten, oder es müsse gleichzeitig ein verständiges Lieferungssoll für die ganze Zeit festgesetzt werden.

Im übrigen habe er Bradbury gesagt, auch schon deshalb, weil Lloyd George diese ganze Idee abgelehnt hätte, könnten wir sie nicht annehmen.

Minister Dr. Hermes: Wir müßten vermeiden, daß die Reparationskommission uns ein Moratorium mit unannehmbaren Bedingungen bringe.

Staatssekretär Dr. Hirsch verliest seinen Entwurf zu dem neuesten Plan4.

4

Außer dem in Anm. 2 wiedergegebenen Text in R 43 I nichts ermittelt.

Der Reichskanzler Man könne heute diesen Plan den Vertretern der Reparationskommission zunächst mündlich mitteilen und dann einen schriftlichen Entwurf übergeben.

[1053] Minister Dr. Brauns macht darauf aufmerksam, daß bezüglich der Überschichten die Arbeiterschaft die letzte Entscheidung habe. Hierauf müsse in der Formulierung Rücksicht genommen werden.

Auf Vorschlag des Reichskanzlers tritt nunmehr eine Kommission zusammen, um den Entwurf Hirsch neu zu formulieren.

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