1.147.7 (wir2p): 7. a) Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln; b) Ausgabe einer wertbeständigen Anleihe; c) Gründung einer Devisenausgleichsstelle.

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7. a) Entwurf eines Gesetzes zur Einschränkung der Spekulation in ausländischen Zahlungsmitteln;
b) Ausgabe einer wertbeständigen Anleihe;
c) Gründung einer Devisenausgleichsstelle.

Minister Schmidt erinnert daran, daß der Abgeordnete Stresemann beim Reichskanzler angeregt habe, gegen die Devisenspekulation mit energischen Maßnahmen vorzugehen. Auch der Reichswirtschaftsrat und andere Körperschaften ständen auf dem Standpunkt, daß hier etwas geschehen müsse. Es bestehe allseitig das stärkste Interesse, in dieser wichtigen Frage Klarheit zu schaffen. Da der Reichskanzler heute abwesend sei, so würde ein endgültiger Beschluß nicht gefaßt werden können, aber es würde wohl möglich sein, sich über die Grundsätze der hier einzuschlagenden Politik klar zu werden8.

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In seinem Begleitschreiben zu den vorgelegten Entwürfen vom 15.9.1922 an die RReg. führt der RWiM aus: „Von dem in der letzten Zeit in Aussicht genommenen Gesamtplan zur Bekämpfung der fortschreitenden Währungszerrüttung und der damit im Zusammenhang stehenden Teuerung sind bisher Teile auf handels-, wirtschafts-, ernährungs- und sozialpolitischem Gebiet zur Ausführung gekommen. Die finanz- und währungspolitischen Maßnahmen stehen dagegen noch aus. Trotz der unverkennbaren Schwierigkeiten dieser Fragen erscheint es erforderlich, daß die Reichsregierung sich nunmehr alsbald mit diesem Fragenkomplex befaßt. Im Laufe der bisherigen Besprechungen ist insbesondere die Frage der Einschränkung der Spekulation am Devisenmarkt erörtert worden, und es ist hier der in der Anlage beigefügte unverbindliche Entwurf eines Gesetzes aufgestellt worden. Eine Vorbesprechung mit den beteiligten Ressorts hat ergeben, daß gegen diesen Entwurf insbesondere zwei Bedenken geltend zu machen sind. Einmal erscheint die technische Durchführung der nachträglichen Bedarfsprüfung außerordentlich schwierig, und es trägt besonders das Reichsbankdirektorium Bedenken, seine Anstalten in den Dienst dieser Sache zu stellen. Ich glaube, daß diese Schwierigkeiten zu überwinden sein werden, wobei ich bemerke, daß ich an den Einzelbestimmungen des Entwurfs in dieser Beziehung keineswegs unbedingt festhalten will, daß vielmehr jede andere Lösung, die den Zweck erreicht, annehmbar sein würde. Das zweite und viel schwerere Bedenken ist, daß der Begriff ‚Spekulation‘ schwer zu umschreiben ist und daß insbesondere bei den starken Schwankungen der Währungen alle die Devisengeschäfte nicht unter den Begriff der verbotenen Spekulation gestellt werden könnten, die eine berechtigte Sicherung gegen das Sinken des Geldwerts zum Ziele haben. Muß man aber alle diese Geschäfte von dem Spekulationsverbot ausnehmen, so wird das Gesetz seinen Zweck verfehlen. Es erscheint daher praktisch wohl nur dann erfolgversprechend, wenn gleichzeitig für alle inneren Sicherungsgeschäfte ein der Devise gleichwertiges goldbeständiges Papier geschaffen wird. Ich verweise in dieser Beziehung auf den anliegenden Vorschlag betr. eine wertbeständige Anleihe und die ihm beigegebene Begründung [Näheres dazu siehe Dok. Nr. 386 Anm. 1]. – Schließlich könnte auf rein rechnerischem Gebiet eine Erleichterung am Devisenmarkt geschaffen werden, wenn nach dem gleichfalls beigefügten Plan über die Gründung einer Devisenausgleichsstelle eine solche Ausgleichsstelle mit den näher bezeichneten Funktionen ins Leben gerufen würde.“ (R 43 I /2444 , Bl. 273).

[1118] Gegen sein Erwarten habe sich die Mark auch nach dem Übereinkommen mit Belgien9 rapide weiter verschlechtert. Ein Halt sei nicht abzusehen. Die Flucht aus der Mark ergreife immer weitere Kreise. Besonders wirke die Fakturierung in fremder Währung verschlechternd. Auch das ehrliche Sparkapital gehe zu ausländischen Werten über, wodurch die bestehende Kapitalnot noch verstärkt würde. Der tatsächliche Bedarf an Devisen sei groß, das Angebot gering. Von verschiedenen Seiten sei das Verbot der Fakturierung in ausländischer Währung empfohlen. Klar sein müsse man sich aber darüber, daß große Teile von Industrie und Handel eine starke Besserung der Mark nicht wünschten.

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Siehe Dok. Nr. 375.

Es sei die Frage, wodurch eine Besserung der Mark erzielt werden könnte. Man habe bereits die Einfuhr einzuschränken versucht, aber dieser Versuch sei beispielsweise beim Tabak, wie neulich schon ausgeführt, gescheitert. Beachtlich sei hier die gestiegene Einfuhr von Mais für Branntweinzwecke, die der Linie unserer Wirtschaftspolitik widerspräche.

Nach längerer Erörterung über die Maisfrage wird beschlossen, diese Angelegenheit in einer Sondersitzung am Montag oder Dienstag [9. oder 10. 10. 22] zu erörtern.

Minister Schmidt (fortfahrend): Man müsse unter anderem daran denken, für das Clearingverfahren eine Anleihe aufzunehmen, vielleicht auch hier unter Sicherung durch die Reichsbank.

Die entscheidende Frage sei, ob wir den Devisenmarkt durch eine zweckmäßige Kontrolle auf das wirklich Notwendige beschränken könnten. Wir hätten hier das Beispiel Österreichs. Er kenne die Schwächen des österreichischen Verfahrens, aber im ganzen habe es gut gewirkt. Beachtlich sei, daß in der letzten Zeit die Krone sich im Gegensatz zur Mark gehalten habe. Er sei der Ansicht,[1119] daß eine Kontrollierung des Devisenhandels stattfinden müsse, und zwar durch ein Bankinstitut, nicht durch eine neue Behörde. Vielleicht könne die Reichsbank diese Kontrolle übernehmen. Es handele sich nicht darum, jeden kleinsten Betrag zu prüfen; gerade die Reichsbank würde hierin richtig zu unterscheiden wissen. Aber die Mitläufer der Dollarbewegung müßten ausgeschaltet werden, denn die Spekulation wirke stark zur Verschlechterung der Mark mit. Deswegen sehe der vorgelegte Entwurf vor, solche Spekulationsgeschäfte für nichtig zu erklären.

Es sei zu erwarten, daß auf der Brüsseler Konferenz uns schwerwiegende Maßnahmen aufgezwungen werden würden, wenn wir nicht bis dahin selbst wirksame Mittel ergriffen hätten. Jedenfalls sei unsere Situation auf der Konferenz erheblich besser, wenn wir schon auf selbständig getroffene Maßnahmen hinweisen könnten.

Im Zusammenhange mit dem vorgelegten Entwurf des Gesetzes zur Einschränkung der Spekulation stehe die vorgeschlagene Gründung einer Devisenausgleichsstelle, zu der die am Devisenhandel hauptsächlich beteiligten Banken, die Reichsbank und Vertretungen von Industrie und Handel unter evtl. Einwilligung des Reichs heranzuziehen wären.

Wenn man zu den von ihm empfohlenen Maßregeln griffe, so müsse auf der anderen Seite ein Ausgleich geschaffen werden, der das ehrliche Kapital vor ständiger weiterer Entwertung schütze. Für diesen Zweck käme eine Goldanleihe oder Goldschatzanweisungen in Frage. Er selbst ziehe das letztere vor. Dabei sei allerdings unvermeidbar, daß die Reichsfinanzverwaltung das Risiko einer etwaigen weiteren Markverschlechterung trüge.

Auf diese Weise könne man dahin arbeiten, die Spekulation mit fremder Währung zu verhindern, wodurch auch der innere Wert der Mark gestützt werde. Ihm sei klar, daß gegen die Goldschatzanweisungen der Einwand der Schaffung einer Doppelwährung erhoben werden würde. Die Doppelwährung sei aber zur Zeit doch unvermeidbar, denn schaffe man keine Goldschatzanweisungen oder ähnliches, so gehe das Kapital in den Dollar oder das Pfund, wodurch die bestehende Kapitalnot verschärft würde.

Er warne dringend davor, gar nichts zu tun. Damit kämen wir nicht durch. Er bitte das Kabinett, Bedenken zurückzustellen, und ihn in seinem Vorschlage zu unterstützen.

Vizekanzler Bauer: Es müsse jetzt Durchgreifendes geschehen. Die Deutsche Volkspartei habe mehrfach auf die Notwendigkeit von energischen Maßregeln hingewiesen. Interpellationen in dieser Frage seien zu erwarten. Beim Zusammentritt des Reichstags müßten ihm positive Vorschläge unterbreitet werden. Die Vorschläge des Reichswirtschaftsministeriums schienen ihm der ernstesten Erwägung wert. Dringend bitte er, über die Angelegenheit strengstes Stillschweigen einzuhalten.

Minister Dr. Brauns: Auch er sei der Ansicht, daß jetzt unbedingt etwas getan werden müsse. Gegen die Goldbonds habe er allerdings gewisse Bedenken, aber hierüber sei ja heute kein Beschluß notwendig. Die beiden anderen Vorschläge schienen ihm dringender. Fraglich sei allerdings, ob man sie allein[1120] verwirklichen könne. Im Prinzip sei er mit den Ausführungen des Ministers Schmidt einverstanden.

Staatssekretär Dr. Schroeder: Die öffentliche Meinung verlange, daß bezüglich des Devisenhandels etwas geschehe. Den Erfolg sehe er allerdings etwas skeptisch an. Die Ressorts würden die gemachten Vorschläge ausarbeiten.

Er fürchte allerdings, daß die Goldbonds einen Fehlschlag ergeben würden, denn die Leute, die der Wertbeständigkeit wegen in den Dollar gingen, würden auch den Goldschatzbonds nicht trauen. Die Reichsbank würde sie auch nicht rediskontieren wollen.

Minister Fehr: Die Spekulation im Devisenhandel habe zur Zeit einen skandalösen Umfang angenommen. Es müsse also etwas geschehen, sonst würde in wenigen Monaten der Dollar auf das Dreifache steigen, und wir im Februar oder März vor dem Verhungern stehen. Er stimme den Ausführungen des Ministers Schmidt zu und mache darauf aufmerksam, daß etwaige Gutachten der Banken mit dem größten Mißtrauen aufzunehmen seien. Daher müsse man in der Wahl der zuzuziehenden Persönlichkeiten vorsichtig sein.

Die Schaffung eines wertbeständigen Zahlungsmittels müsse gleichzeitig mit den Maßnahmen gegen die Devisenspekulation erfolgen.

Minister Schmidt bittet, der Devisenkontrolle grundsätzlich zuzustimmen, damit man in den Ressorts weiterkomme.

Vizekanzler Bauer macht darauf aufmerksam, daß Bayern sogar eine Notverordnung wegen der Devisenspekulation verlange, um ein Abgleiten der Mark bis zur Schaffung eines Gesetzes zu verhindern. Ihm scheine dies zweckmäßig. Man müsse die Parteiführer hören, und die Verordnung später in ein Gesetz umwandeln.

Minister Giesberts spricht sich gleichfalls für durchgreifende Maßnahmen aus.

Staatssekretär Dr. Hirsch ist grundsätzlich damit einverstanden, daß die Devisenkontrolle durch eine Notverordnung geschaffen wird. Er sei allerdings nicht sicher, daß, wenn man den Weg des Gesetzes gehe, hierdurch der Dollar nach oben getrieben würde, da eine nachträgliche Kontrolle der Devisengeschäfte im Gesetze vorgesehen sei.

Unumgänglich sei es, gleichzeitig eine Lösung für die Schaffung wertbeständiger Zahlungsmittel zu schaffen. Aber vielleicht sei hier eine andere Lösung möglich als die vorläufig vorgeschlagene.

Vizekanzler Bauer stellt fest, daß das Kabinett der Devisenkontrolle grundsätzlich zustimmt. Die Einzelheiten werden von den Ressorts im Benehmen mit der Reichsbank besprochen werden. Der Entwurf der Ressorts sei bis Dienstag [10.10.22] vorzulegen. Das Kabinett würde am Mittwoch [11.10.22] über die Vorlage beschließen10.

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Siehe Dok. Nr. 384, P. 5.

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