1.57.4 (wir2p): 4. Reparation.

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4. Reparation.

Reichsminister Rathenau wiederholt in Kürze seine Ausführungen aus der Vormittagssitzung über die Bedeutung des Berichts des Anleihekomitees5. Er betont insbesondere, daß er die Entwicklung der Mark ungünstig ansehe und daß die Regierung alles tun müsse, um ein weiteres Ansteigen des Dollars zu verhindern.

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Siehe Dok. Nr. 291.

Exzellenz Havenstein: Er könne die Lage nicht so pessimistisch ansehen wie[878] Minister Rathenau. In der Entscheidung des Anleihekomitees erblicke er einen bedeutsamen Erfolg für uns, der bald auch in der weiteren Öffentlichkeit verstanden werden werde. Die Möglichkeit, daß wir in einigen Wochen oder Monaten eine internationale Anleihe erhielten, halte er für gegeben. Die Devisenspekulation sei heute bereits unsicher geworden. Er sehe die Devisenbeschaffung für die nächsten Wochen als nicht gefährdet an. Die Reserven der Reichsbank an Devisen betrügen zurzeit etwa 122 Millionen Goldmark, von denen etwa die Hälfte flüssig sei. In den letzten 3 Tagen hätte die Reichsbank zur Stützung der Mark etwa 19 Millionen Goldmark auf den Markt geworfen. Seines Erachtens würde die Goldverpflichtung des Reichs in der nächsten Zeit aus dem offenen Markt gedeckt werden können. Allerdings sei ein Prophezeien schwierig. Die Industrie hätte heute größere Bestände an Devisen abgestoßen, was sich durch ihren Kapitalbedarf erkläre. Scharfe Maßnahmen zur Beeinflussung der Devisenkurse halte er nicht für erforderlich. Die Reichsbank beabsichtige, so weiter zu operieren wie in den letzten Tagen, also je nach Notwendigkeit Devisen aus ihren Beständen dem Markte zuzuführen.

Auf Befragen des Reichskanzlers Er halte es für richtig, in der bisher geübten Reparationspolitik fortzufahren, so in der Frage der Zwangsanleihe6, der inneren Anleihen u.s.f. Wir könnten nicht sagen, daß wir infolge Scheiterns der internationalen Anleihe nun gar nichts mehr tun wollten. Jetzt ein weiteres Moratorium zu verlangen, halte er für falsch.

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Siehe dazu Dok. Nr. 261, P. 1.

Der Reichskanzler stellt die Frage, ob es empfehlenswert sei, bei Zahlung der Juni-Rate eine einschränkende Erklärung für die Zukunft abzugeben.

Exzellenz Havenstein hält dies für richtig, wenn die Erklärung auf die nächsten Zahlungen abgestellt würde, denn die Julizahlung sei bereits gedeckt.

Staatssekretär Bergmann: Der Reparationskommission sei bereits mitgeteilt, daß eine Devisenhausse zu erwarten sei und die Julizahlung daher vom Gange der Entwicklung abhänge. Die vom Kanzler angeregte Erklärung sei also bereits abgegeben. Nötigenfalls könne man sie wiederholen; er halte es aber zur Zeit nicht für nötig. Dagegen halte er eine Stützungsaktion für die Mark deswegen für erforderlich, weil eine unerträgliche Preissteigerung aller Waren einsetze.

Staatssekretär Schroeder empfiehlt, an der Börse einzugreifen, wenn die Mark weiter so schlecht bleibe. Es schade nicht, wenn wir infolge von Devisenabgaben zwecks Stützung der Mark eine Reparationsrate nicht zahlen könnten. Der Reparationskommission könnten wir dann sagen, daß andernfalls unser Budget umgeworfen worden wäre.

Reichsminister Rathenau: Er sei dafür, der Reparationskommission etwa folgende Mitteilung zu machen: Wir hätten mit dem Zustandekommen der Anleihe gerechnet. Aus Vorsicht hätten wir uns eine Reserve an Devisen geschaffen. Nachdem jetzt die äußerst gefährliche Markbewegung eingesetzt habe, müßten wir diese Reserve verwenden, um einen weiteren Marksturz zu verhindern. Wir setzten Einverständnis der Reparationskommission mit einem solchen[879] Vorgehen voraus, auch wenn dadurch die Ratenzahlungen vielleicht beeinträchtigt würden.

Er sehe die Situation pessimistischer als Havenstein. Seines Erachtens sollte man ruhig etwa 60 Millionen Gold opfern, um der am Valutenmarkt z. Z. herrschenden gefährlichen Phantasie entgegenzutreten.

Der Reichskanzler stellt fest, daß in unserer grundsätzlichen Reparationspolitik fortgefahren werden solle. Er verliest den vom Reichsfinanzministerium aufgesetzten Entwurf einer Pressenotiz7.

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In R 43 I nicht ermittelt. Endgültiger Wortlaut siehe Anm. 8.

Exzellenz Havenstein ist mit dem Entwurf einverstanden bis auf den letzten Passus, der vielleicht gerade Pessimismus in den Markt tragen würde.

Reichsminister Rathenau: Die verlesene Pressenotiz würde seines Erachtens den Markt zur Verzweiflung bringen. Man müsse hervorheben, daß jetzt eine völlig neue Lage geschaffen sei, und die uns günstigen Gesichtspunkte der Entscheidung des Anleihekomitees mehr in den Vordergrund stellen. Weiter empfehle er zu sagen, daß die fällige Rate noch einmal angewiesen sei, um so den Zweifel anzudeuten, ob wir die folgenden Raten würden zahlen können. Im letzten Satz müsse gesagt werden, daß wir mit der Reparationskommission in Fühlung träten, um gegen eine weitere Zerrüttung der Mark Vorsorge zu treffen.

Exzellenz Havenstein: Er halte es für gefährlich, in scharfer Weise auf den Kurs einzuwirken, weil sich so etwas erfahrungsgemäß schwer räche. Wir müßten mit unseren Mitteln haushalten; es sei daher falsch, jetzt 50 Millionen wegzugeben. Ferner könnte auch die Reparationskommission bei einem solchen Vorgehen mißtrauisch werden und Gegenmaßnahmen der Entente veranlassen, da wir auf diese Weise für die Ausgleichszahlungen und andere unfähig würden. Wenn aber die Reparationskommission sich mit solcher Stützungsmaßnahme ausdrücklich einverstanden erkläre, so könne man sie in Erwägung ziehen.

Reichskanzler Es müßten sich jetzt sofort einige Herren – darunter der Pressechef – zusammensetzen, um die Pressenotiz abzuändern8.

8

Unter der Überschrift: „Die Beschlüsse des Anleihekomitees, Stellungnahme der Reichsregierung“ berichtet darauf die DAZ am 14.6.22 (Nr. 271) wie folgt über die Sitzungen vom 13. 6.: „In der gestrigen Kabinettssitzung, die nachmittags um 5 Uhr im Reichstag stattfand und an der außer dem erkrankten Reichswehrminister Geßler und dem in München weilenden Reichsernährungsminister Fehr sämtliche Reichsminister teilnahmen, nahm die Reichsregierung den Bericht des Staatssekretärs a. D. Bergmann über die Verhandlungen des Anleihekomitees entgegen. Einmütig kam das Bedauern darüber zum Ausdruck, daß das Anleihekomitee sich infolge der augenblicklichen politischen Verhältnisse genötigt gesehen hat, seine Arbeit vorläufig zu vertagen; es wurde aber mit Befriedigung davon Kenntnis genommen, daß der Bericht des Komitees wichtige Hinweise für eine praktische Lösung des Reparationsproblems gibt; von besonderer Bedeutung ist nach Auffassung des Kabinetts, daß das Komitee sich ausdrücklich bereit erklärt hat, zwecks Beratung einer Reparationsanleihe wieder zusammenzutreten, sobald die gegenwärtigen Hindernisse beseitigt sind, und daß das Komitee die finanziellen Verhältnisse der wichtigsten Weltmärkte für die Ausgabe einer solchen Anleihe z. Z. günstiger beurteilt als je zuvor. Die deutsche Regierung wird im Interesse der Festigung der deutschen Wirtschaftslage und des deutschen Kredits nach wie vor alles tun, um die Reichsfinanzen auf eine gesunde Grundlage zu stellen und der Vermehrung der schwebenden Schulden mit allen Mitteln entgegenzuwirken, soweit es unter den jetzt geschaffenen erschwerten Verhältnissen möglich ist. In den bevorstehenden Verhandlungen mit dem Garantiekomitee wird nach Ansicht der Regierung Gelegenheit geboten sein, der Reparationskommission die nötigen Aufschlüsse hierüber zu geben. Die Zahlung der am 15. 6. fälligen Monatsrate von 50 Millionen Goldmark für die Reparationen ist angewiesen. Bis zur Wiederaufnahme der Anleiheverhandlungen wird die Regierung ihre Aufgabe darin sehen, einschneidenden Veränderungen der Valutaverhältnisse vorzubeugen. Sie wird deshalb, falls die Entwicklung der Dinge es etwa erforderlich machen sollte, mit der Reparationskommission ins Benehmen treten, um durch eine vorläufige Verständigung über die weiteren Zahlungen eine ungünstige Entwicklung des Markkurses zu verhüten.“ (DAZ, 14.6.22, Nr. 271).

[880] Der Staatssekretär Fischer müsse durch das Reichsfinanzministerium telegraphisch angewiesen werden, die von Bergmann mündlich abgegebene Erklärung zu wiederholen, daß nämlich die Zahlung der Juli-Rate zweifelhaft geworden sei. Eine Abschrift dieses Telegramms sei ihm vorzulegen9.

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In R 43 I nicht ermittelt; aus dem Begleitschreiben zu einem Telegramm Fischers aus Paris vom 19.6.22 geht jedoch hervor, daß ein solches Telegramm abschriftlich der Rkei übergeben worden ist. Fischer geht in dem genannten Telegramm auf die Frage der Marktstützungsaktion und die fälligen Reparationszahlungen ein: „Habe nach Eingang nötiger Unterlagen heute erst mit Engländer in gewünschtem Sinne gesprochen und auf präzise Frage angedeutet, daß Devisenabgaben zwecks Einwirkens auf Kurs neben laufenden Aufwendungen für andere Zwecke als Raten des Moratoriums mit ein Grund für Schwierigkeit, letztere aufzubringen, sein könnte. Gegenseite hatte persönlich keine Bedenken gegen solche Devisenabgabe, betonte aber nachdrücklich, daß allgemeine Lage uns zur Innehaltung von Moratorium veranlassen müsse. Er warnte davor, bei Reparationskommission offizielle Schritte zu tun und ließ sich bestätigen, daß mein Gespräch bestimmt, um auf spätere mögliche Schwierigkeiten hinzuweisen und über eventuelle finanzielle Maßnahmen zu orientieren. Ich habe Aufbringung von Julirate vorbehaltlich besonderer Zwischenfälle als wahrscheinlich bezeichnet. Einzelziffern wurden nicht erörtert.“ (R 43 I /29 , Bl. 211 f.).

Hierauf wird die Fortsetzung der Besprechung vertagt.

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