1.179.4 (bru2p): [4.] Wiederaufnehme des Zahlungsverkehrs durch die Sparkassen.

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[4.] Wiederaufnehme des Zahlungsverkehrs durch die Sparkassen.

Der Preußische Minister der Finanzen führte aus, daß die Preußische Regierung bereit sei, die von der Reichsbank gewünschte Garantie zu übernehmen, um den Zahlungsverkehr bei den Sparkassen wieder aufnehmen zu können21. Er warf die Frage auf, ob auch die süddeutschen Länder eine derartige Erklärung abgegeben hätten.

21

Vgl. Dok. Nr. 429.

Der Reichsbankpräsident erwiderte, er habe gehört, daß die Regierungen der süddeutschen Länder zur Abgabe einer derartigen Garantieerklärung bereit seien.

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