Text
Nr. 160
Ministerrat1 vom 23. September 1925
- 1
Als „Ministerrat“ wurden nach dem Sprachgebrauch der Rkei im allgemeinen nur solche Sitzungen der RReg. bezeichnet, die unter Vorsitz des RPräs. stattfanden. Aus nicht zu ermittelnden Gründen ist die Rkei in der Zeit der Kabinette Luther I/II hiervon erheblich abgewichen; denn von den insgesamt zwölf Ministerratssitzungen dieses Zeitraums wurden unter Beteiligung des RPräs. lediglich vier (Dok. Nr. 96, 223, 224, 226), alle übrigen dagegen ohne seine Mitwirkung abgehalten (Dok. Nr. 157, 160, 208, 209, 284, 309, 343, 361). Neben den „Ministerrat“ trat im gleichen Zeitraum als Bezeichnung wichtiger Sitzungen der RReg. erstmals der Begriff des „Kabinettsrats“. Ob hierfür besondere Differenzierungsabsichten maßgebend waren, ist aus den Akten nicht ersichtlich. Insgesamt fanden in der Amtszeit Luthers vier Kabinettsratssitzungen statt (Dok. Nr. 161, 201, 203, 317), davon drei unter Vorsitz des RPräs.
Anwesend: Luther, Stresemann, Schiele, v. Schlieben, Neuhaus, Brauns, Frenken, Geßler, Graf v. Kanitz; StS Kempner, Meissner, v. Schubert; MinDir. Gaus, Kiep; Protokoll: MinDir. Pünder.