2.158.2 (feh1p): 2. Entwurf einer Geschäftsordnung der Reichsregierung.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 2). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

   Das Kabinett Fehrenbach  Konstantin Fehrenbach Bild 183-R18733Paul Tirard und General Guillaumat Bild 102-01626AOppeln 1921 Bild 146-1985-010-10Bild 119-2303-0019

Extras:

 

Text

RTF

2. Entwurf einer Geschäftsordnung der Reichsregierung.

Die Angelegenheit wird vertagt1. Das Reichsjustizministerium wird ein[420] schriftliches Votum einreichen, zu dem die übrigen Ressorts gegebenenfalls Stellung nehmen werden2.

1

Ein erster Entw. einer GO der RReg. war unter dem Datum des 23.6.1920 in der Rkei aufgestellt worden (R 43 I /1488 , Bl. 119–123). In ihm waren die bisherigen grundlegenden Beschlüsse über die Geschäftsführung des Kabinetts aus den Jahren 1919 und 1920 zusammengefaßt worden. Der Entw. war im Verlauf der folgenden Monate mit dem RJMin. und dem RIMin. beraten und unter dem Datum des 10.12.1920 dann ein zweiter veränderte Entw. der GO der RReg. aufgestellt worden (R 43 I /1488 , Bl. 160–166). Dieser veränderte Entw. war allen Ministerien zur Stellungnahme zugeleitet worden.

Am 10.1.1921 hatte der RWiM ein Schreiben an den RK gerichtet, in dem er Bedenken gegen verschiedene Bestimmungen der GO erhoben hatte. Der RWiM hatte gefordert, daß der Entw. der GO vor seiner Beschlußfassung im Kabinett noch in einer kommissarischen Besprechung sämtlicher Reichsministerien erörtert werden müsse. In dem vorliegenden Entw. der GO, so hatte der RWiM erklärt, würden eine Reihe von Vorschlägen gemacht, die alle Reichsministerien beträfen und die nach ihrer staatsrechtlichen Zulässigkeit und nach ihrer politischen und geschäftlichen Zweckmäßigkeit noch geprüft werden müßten (R 43 I /1488 , Bl. 167–169).

2

Entsprechend einer Verabredung der StS der Rkei und des RJMin. übersandte das RJMin. am 31.1.1921 der Rkei zunächst nur einen Entw. für das Votum des RJMin. in der Geschäftsordnungsfrage. In diesem Votum wurden die Formulierung und der materielle Gehalt mehrerer Bestimmungen des GOEntw. kritisiert und Vorschläge zur Verbesserung gemacht. Eine gemeinsame Verständigung zwischen dem RJMin. und der Rkei über den endgültigen Text des Votums sollte noch herbeigeführt werden (R 43 I /1489 , Bl. 34–41). Das endgültige Votum des RJMin. erfolgte erst am 11.1.1922 (R 43 I /1489 , Bl. 79–86).

Die GO der RReg. war auch noch Gegenstand der Beratungen der nächsten Kabinette.

Extras (Fußzeile):