2.4.1 (vpa1p): Reparationsfrage [Vorbereitung der Konferenz von Lausanne].

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Reparationsfrage [Vorbereitung der Konferenz von Lausanne1].

1

Zur Vorgeschichte (dt. und internationale Verhandlungen über die auf der Konferenz zu behandelnden Themen; Festlegung des Konferenzbeginns auf den 16.6.32) s. diese Edition: Die Kabinette Brüning I/II, Dok. Nr. 619622626; 630; 633; 638; 651; 652; 669; 732, P. 1; 750; 767; ferner: ADAP, Serie B, Bd. XX, S. XXXIX f.

Der Reichsminister des Auswärtigen verlas den Entwurf einer Anweisung an die deutschen Missionen in den Ländern der Reparationsgläubiger2. In ihr[8] wird der deutsche Standpunkt der Reparationsfrage zur Weitergabe an die Regierungen der Gläubigermächte klar präzisiert. Der Inhalt wurde aufgrund einer eingehenden sachlichen Aussprache3 festgelegt4. Eine Abschrift der Anweisung wird der Reichskanzlei zugehen5.

2

Der Entwurf nicht bei den Akten der Rkei. – In einer von RbkDir. Nordhoff gefertigten „Aktennotiz“ vom 3. 6. über diese Chefbesprechung (dort fälschlich: „Ministerbesprechung“) heißt es: „Herr v. Neurath trug etwa folgende Gedankengänge vor, die noch vor Beginn der Lausanner Konferenz gegebenenfalls den beteiligten Regierungen mitgeteilt werden sollen, damit sie über den Standpunkt der neuen deutschen Regierung ins Bild gesetzt werden: Die gegenwärtige Regierung wird grundsätzlich keinen neuen Standpunkt einnehmen können als die frühere. Aus den gegebenen Tatsachen wird man die Schlußfolgerung zu ziehen haben. Die negative Aufgabe der Lausanner Konferenz wird die endgültige Liquidierung der Reparationsfrage sein. Wenn man im vorigen Jahr in London zu anderen Entscheidungen gekommen wäre, hätte man vielleicht die Entwicklung der Weltwirtschaftskrise noch anders gestalten können. Für Deutschland ist nunmehr auch der Transfer für private Zins- und Amortisationszahlungen in Frage gestellt. Die Reichsbank besitzt noch etwa 400 Millionen Gold und Devisen. Sie kann diese Summe nicht weiter absinken lassen, weil sie als äußerste Reserve für Einfuhr von Rohstoffen und Nahrungsmitteln erhalten bleiben muß. Der Zinsen- und Tilgungsdienst in Höhe von etwa 1½ Milliarden RM ist also auf den Handelsüberschuß angewiesen. Nach der bisherigen Entwicklung dieses Jahres wird man aber höchstens mit 1,2 Milliarden RM rechnen können, wahrscheinlich mit weniger, so daß also die Zins- und Amortisationszahlung nicht möglich sein wird. Es handelt sich nicht mehr um ein speziell deutsches Problem, sondern um ein allgemeines Problem. Nach Ablauf des Hoover-Moratoriums [20.6.32] kann Deutschland Reparationszahlungen nicht leisten. […] Die völlige Streichung der Reparationszahlungen muß auch deswegen erzielt werden, um die Vereinigten Staaten zu einem Entgegenkommen zu bringen. Wenn die Reparationsgläubiger auf einer Restzahlung bestehen, muß angenommen werden, daß auch die Vereinigten Staaten auf einer entsprechenden Restzahlung bestehen würden, so daß also die Gläubiger entweder keinen oder nur einen geringfügigen Vorteil davon hätten. Die positive Aufgabe der Konferenz wird in einer Verbesserung der internationalen Zusammenarbeit auf finanziellem und wirtschaftlichem Gebiet liegen müssen, wobei der deutschen Regierung die finanziellen Fragen vordringlicher zu sein scheinen als die wirtschaftlichen. […] So wichtig die Beseitigung der Handelshemmnisse auch ist, so wird ein Versuch erfolglos bleiben, wenn nicht vorher die finanziellen Hemmnisse beseitigt werden. – Die Ziele auf finanziellem Gebiet werden etwa wie folgt umschrieben: 1. Maßnahmen für alle Staaten, um ihre Währungen in ein stabiles Verhältnis zum Gold zu bringen; 2. Maßnahmen, um private Auslandsschulden in ein richtiges Verhältnis zu dem inzwischen veränderten Stand der Warenpreise zu bringen, wobei Zinsen und Amortisationen gesondert von dem Kapital selbst zu behandeln sind; 3. Aufhebung der Devisenvorschriften. – Die Reichsregierung ist natürlich gleichzeitig bereit, sich an dem Abbau der Handelshemmnisse zu beteiligen.“ (NL Luther  342).

3

Nach der „Aktennotiz“ Nordhoffs vom 3. 6. (s. oben Anm. 2) schloß sich an die Ausführungen v. Neuraths eine längere Erörterung an, in der Luther, „um eine Äußerung über die Frage der Zinszahlungen gebeten“, zunächst u. a. darlegte: „Wenn die Verhältnisse sich nicht grundlegend ändern, wird in nicht zu ferner Zukunft der Zeitpunkt erreicht sein, mit dem bei dem bisherigen System der Devisenbewirtschaftung nicht verblieben werden kann. Bisher beziehen sich alle Auszahlungshemmungen, die auf dem Stillhalteabkommen [„Deutsches Kreditabkommen von 1932“ vom 17.2.32, Text im RAnz. vom 18.2.32] und der Devisenordnung [VO über Devisenbewirtschaftung in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.5.32, RGBl. I, S. 231 ] fußen, auf das Kapital, doch nirgends auf Zins- und Amortisationszahlungen. Die Kapitalrückzahlungen sind die Wirkungen des Auslandsruns auf Deutschland. Es ist unmöglich, daß ein Schuldner in kurzer Zeit alle fällig gemachten Kapitalbeträge zurückzahlt. Darüber herrscht innerhalb der kapitalistischen Wirtschaft Übereinstimmung. Anders liegt es mit der Zahlung der Zinsen und der vereinbarten Amortisationsquoten. Sie müssen nach der kapitalistischen Betrachtungsweise verdient werden. Bisher ist es uns gelungen, diese Beträge, die 1½ Milliarden RM oder etwas mehr ausmachen, zu transferieren. Man sollte den Zeitpunkt für weitere Schritte politisch-psychologisch bezeichnen und nicht an eine bestimmte Zahl knüpfen. Wenn gesagt wird, Deutschland könne unter gar keinen Umständen unter 400 Millionen Gold- und Devisenbestand der Reichsbank heruntergehen [vgl. oben Anm. 2], so würde bei einem zufälligen Absinken auf 390 Millionen wegen der geringfügigen Differenz von 10 Millionen dann eine weittragende Entscheidung getroffen werden müssen. Man sollte vielleicht auf folgendes abkommen: Wir machen in der Reichsbank ungeachtet der Wichtigkeit der Devisenbestimmungen immer die Beobachtung, daß der jeweilige psychologische Zustand für unsere Devisenbilanz von größter Bedeutung ist. Bei Unruhe hat man weder im Inland noch im Ausland Neigung, offene Kreditlinien in Anspruch zu nehmen und umgekehrt. Würde die Lausanner Konferenz einen guten Ausgang haben, würde die Möglichkeit, daß das bisherige System fortgesetzt werden könnte, nicht gering sein. Die dann allerdings zunehmende Einfuhr würde voraussichtlich auf dem Wege der Rembourskredite bezahlt werden können. Wenn die Situation in Lausanne ungünstig ausläuft, dann würde aus politisch-psychologischen Gründen eine Entscheidung getroffen werden müssen. Man sollte nicht drohen, sondern eine nüchterne Vorankündigung vornehmen, also nicht Abstellung auf eine Zahl, sondern auf ein politisch-psychologisches Moment.“

Nach der „Aktennotiz“ Nordhoffs nahm die weitere Aussprache folgenden Verlauf: „Der Herr Reichskanzler stimmte dem [d. h. den Darlegungen Luthers] völlig zu, bezeichnete es andererseits unter Umständen auch als nützlich, wenn man auf der Konferenz genötigt sein könnte auszusprechen, daß Deutschland ein Moratorium erklären müßte, wenn ihm keine Chance gegeben würde. Im Auslande wundert man sich zum Teil darüber, daß Deutschland immer noch die Zinsen zahle. Man solle diesen Zustand auch seiner Meinung nach möglichst lange aufrechterhalten, bis man sieht, wie die Dinge in Lausanne laufen. – Der Herr Wirtschaftsminister äußerte sich gleichfalls dahin, daß man mit dem Moratorium nicht zu sehr drohen, vielmehr aussprechen solle, daß die Entwicklung der Verhältnisse so sei, daß Deutschland keine andere Wahl hätte. Andererseits müsse man sich darüber klar sein, daß unter Umständen nicht nur die Verweigerung der Zinszahlung, sondern auch die Verweigerung einer 100%igen Rückzahlung des Kapitals erörtert werden müsse. Es scheine ihm undenkbar, daß die Vereinigten Staaten ihr Geld in Südamerika verlieren, in Deutschland aber 100%ig bezahlt werden. – Herr Staatssekretär Trendelenburg hält den Hinweis auf den veränderten Wert des Goldes für gefährlich und spricht sich dafür aus, daß man von der durcheinandergekommenen Kapitalrechnung reden solle. – Herr Reichsbankpräsident Dr. Luther findet es richtig, daß diese Dinge in dem Abschnitt über die Wirtschaftskonferenz behandelt werden, und vertritt den Standpunkt, daß es so vage wie möglich ausgesprochen werden möchte, ob sich die Zahlungshemmung auf Zinsen oder Kapital beziehe. – Herr Reichsminister der Finanzen von Krosigk stimmt dem zu. Man solle die Gläubiger nicht allzu sehr erschrecken. Er hält ferner die Stelle, an der von der Möglichkeit einer Abschlagsregelung im vorigen Sommer die Rede ist, für bedenklich und sollte seiner Meinung nach besser fortbleiben (allgemeine Zustimmung).“ Rbk-Präs. Luther schlug sodann „hinsichtlich der Frage der Abschlagszahlung“ vor, „die psychologischen Momente in den Vordergrund zu stellen; wie Frankreich vor Deutschlands militärischer Kraft Furcht habe, so habe England sie auch vor Deutschlands Wirtschaftskraft. Wenn Deutschland erklärt, daß es auch bei Besserung der Verhältnisse nicht zahlen könne, würde man es für böswillig halten. Wenn die Reparationen erlassen, aber die Zollmauern bestehen oder erhöht würden, würde Deutschland vom Regen in die Traufe kommen. Wir müssen den Eindruck vermeiden, als ob wir andere Länder durch unsere Konkurrenz erdrücken wollen. Wir müssen aber auf der definitiven Regelung bestehen, weil psychologisch es unmöglich ist, die Wirkungen des gegenwärtigen Zustandes zu beseitigen, wenn etwa nach einer mehrjährigen Pause wieder Zahlungen zu leisten sind. – Der Herr Außenminister glaubt nicht, daß dieses Argument durchschlägt, weil die Furcht vor Deutschland zu groß ist. […] Nachdem der Herr Außenminister noch ausgesprochen hat, daß eine schriftliche Überreichung seiner Ausführungen nicht beabsichtigt sei, stellt der Reichskanzler fest, daß über die sachliche Seite des Problems keine Meinungsverschiedenheiten bestehen; politisch werde man sich über die Dinge noch zu unterhalten haben.“

4

Zur Übersendung dieser „Anweisung“ an die dt. Missionen in London, Paris, Rom und Brüssel s. weiter Dok. Nr. 5, dort auch Anm. 2.

5

Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 5.

[9] Sodann wurde die Frage der Zusammensetzung der deutschen Delegation für die Lausanner Konferenz erörtert.

Der Reichskanzler erklärte sich bereit, die Führung der Delegation zu übernehmen, sofern auch die Delegationen der Gläubigerländer, insbesondere die englische, französische und die belgische Delegation, von dem Ministerpräsidenten geführt werden. Den Gläubigermächten solle jedoch von vornherein erklärt werden, daß der Reichskanzler sich vorbehalten muß, seine Anwesenheit in Lausanne zeitweise zu unterbrechen, sofern die innerdeutschen Verhältnisse seine Anwesenheit in Berlin erforderlich machen6. In Abwesenheit des Reichskanzlers soll der Reichsminister des Auswärtigen, Herr von Neurath, die Delegation führen. Ferner werden der Delegation angehören: der Reichsminister der Finanzen und der Reichswirtschaftsminister. Es wurde ferner empfohlen, daß die genannten Herren Reichsminister von ihren Staatssekretären7 begleitet sein sollen. Den Staatssekretär der Reichskanzlei erklärte der Reichskanzler für unabkömmlich.

6

Vgl. Dok. Nr. 40, P. 1.

7

StS v. Bülow (AA), Zarden (RFMin.), Trendelenburg (RWiMin.).

Der Reichsbankpräsident Dr. Luther soll gebeten werden, wenigstens zeitweise an der Konferenz teilzunehmen und sich im übrigen durch ein Mitglied des Reichsbankdirektoriums bei der Delegation ständig vertreten zu lassen.[10] Ebenso soll auch Herr Dr. Melchior gebeten werden, sich der Delegation anzuschließen8.

8

Einladungsschreiben des RK an Luther und Melchior vom 9. und zusagendes Antwortschreiben Melchiors vom 10. 6. in R 43 I /338 , Bl. 25–29.

Die Anweisung an die deutschen Missionen im Auslande soll in der für den Nachmittag anberaumten Ministerbesprechung dem Ministerrat bekanntgegeben werden9. Eine weitere reparationspolitische Aussprache im Ministerrat soll folgen.

9

Dok. Nr. 5, P. 1.

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