2.28 (vpa1p): Nr. 28 Das Präsidium der Vereinigung des Rheinischen Bauernvereins und des Rheinischen Landbundes an den Reichskanzler. Köln, 15. Juni 1932

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Nr. 28
Das Präsidium der Vereinigung des Rheinischen Bauernvereins und des Rheinischen Landbundes an den Reichskanzler. Köln, 15. Juni 19321

1

Auf Anfrage der Rkei (28. 6.) erklärte das Präsidium der Vereinigung mit Schreiben vom 30. 6., daß diese Eingabe zugleich abschriftlich an sämtliche Reichsminister übersandt worden sei (R 43 I /1275 , Bl. 24–25).

R 43 I /1275 , Bl. 20–22

[Stärkung der Landwirtschaft durch Zollerhöhungen, Einfuhrkontingentierungen, Steuervergünstigungen und Zinserleichterungen]

Seit Jahr und Tag verlangt die Landwirtschaft durchgreifende und wirksame Maßnahmen zur Wiederherstellung der Rentabilität ihrer Betriebe, ohne bisher eine Erfüllung ihrer Forderung gefunden zu haben. Sie begrüßt die Worte des Herrn Reichskanzlers auf der Tagung des Deutschen Landwirtschaftsrats, daß eine grundsätzlich neue Richtung der Staatsführung eingeschlagen werden soll und daß eine starke zielbewußte Agrarpolitik das Fundament jeder gesunden Entwicklung ist2.

2

Zum Text der erwähnten Rede v. Papens (11. 6.) s. Schultheß 1932, S. 105 f.; Horkenbach 1932, S. 181.

Die rheinische Landwirtschaft erwartet von der Reichsregierung, daß nunmehr ohne weitere Hinauszögerung diejenigen Schutzmaßnahmen zugunsten der Landwirtschaft getroffen werden, deren Verwirklichung, wenn die Landwirtschaft vor dem Zusammenbruch noch gerettet werden soll, nicht weiter aufschiebbar und unerläßlich ist. Besonders dringlich ist die Erfüllung folgender Forderungen:

1. Drosselung der Einfuhr. Sofortige schärfste Kontingentierung der Einfuhr. Weitgehendste Anwendung der Zollermächtigung. Erhebung von Valutazuschlagszöllen. Zuteilung von Devisen nach Maßgabe der volkswirtschaftlichen[89] Bedeutung und Unentbehrlichkeit der Einfuhrwaren. Devisensperre für die Einfuhr aller Erzeugnisse, welche die bäuerliche Wirtschaft zu liefern imstande ist (insbesondere Gemüse, Obst, Wein, Molkereiprodukte) sowie von Südfrüchten.

2. Handelsverträge. Baldmöglichste Kündigung der Handelsverträge, in denen wirtschaftshemmende Zollbindungen enthalten sind. Dies gilt zunächst von der bis zum 30. Juni 1932 zuerst gegebenen Möglichkeit zur Kündigung des deutsch-schwedischen Handelsvertrages3. Keine Vereinbarung neuer handelsvertraglicher Bindungen. Daher Ablehnung des Tarifabkommens mit Rußland in der vorliegenden Form4.

3

Der am 24.5.26 unterzeichnete Handels- und Schiffahrtsvertrag mit Schweden (RGBl. II, S. 384 ), der Ende Juni 1932 kündbar war, hatte bereits vor seinem Zustandekommen und während seiner Laufzeit zu heftigen Protesten vor allem über land- und forstwirtschaftliche Ausfuhren von Schweden nach Deutschland in beiden Ländern geführt. Im Jahre 1929 war er schon einmal gekündigt, aber durch ein Zusatzabkommen wieder verlängert worden (RGBl. 1929 II, S. 633 ; 1930 II, S. 4). Seine endgültige Außerkraftsetzung wurde durch dt.-schwed. Protokoll vom 5.7.32 für den 15.2.33 vereinbart (RGBl. 1932 II, S. 238 ). Zu den im November 1932 aufgenommenen Verhandlungen über ein neues Abkommen s. diese Edition: Das Kabinett Schleicher, Dok. Nr. 33, P. 3.

4

Dieses Zolltarifabkommen war am 28.5.32 in Berlin unterzeichnet und von der RReg. am 6. 6. im Umlaufwege gebilligt worden (R 43 I /1112 , Bl. 276–281). Zum Inhalt s. die dem Abkommen beigefügte Tarifliste (RGBl. II, S. 143 ).

3. Getreidewirtschaft. Aufrechterhaltung des Getreideschutzes. Weiterführung des erhöhten Vermahlungszwanges und der Austauschexportscheine. Unterbindung der Einfuhr von Russenroggen. Rechtzeitige und ausreichende Erntefinanzierung. Fortsetzung der Verkoppelung der Getreidepolitik mit der Futtermittelpolitik.

4. Zuckerwirtschaft. Herabsetzung der erhöhten Zuckersteuer. Steuervergünstigte Zuckerabgaben an Erwerbslose und an sämtliche zuckerverarbeitenden Wirtschaftszweige, insbesondere an den Weinbau. Förderung des Absatzes von Zuckerfuttermitteln. Einbeziehung der zuckerhaltigen Futtermittel in diese Futtermittelpolitik. Preisschutz zugunsten der Rübenbauern.

5. Vieh- und Milchwirtschaft. Aufhebung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz. Lösung der Eierzollbindung im Handelsvertrag mit Jugoslawien. Drosselung der Einfuhr aller Nebenerzeugnisse der Viehwirtschaft, insbesondere von Speck, Schmalz, Fett und Tran sowie deren Ersatzprodukte (pflanzliche Fette), ferner für Häute, Felle, Därme usw. Beseitigung der Zollfreiheit für Margarinerohstoffe. Streichung der Fette ausländischer Herkunft von der Umsatzsteuer-Freiliste. Befreiung der Inlandsprodukte von der Umsatzsteuerbelastung. Beseitigung der Schlachthofsteuer. Erweiterung des Verwendungszwanges für deutsche Tierfette. Kennzeichnungsvorschrift für vollfetten und nicht vollfetten Käse. Förderung der Viehausfuhr zur Entlastung des Binnenmarktes. Einfuhrscheine und Ausfuhrzuschüsse.

6. Obst-, Gemüse- und Weinbau. Unverzügliche Kontingentierung der Auslandseinfuhr in schärfster Form. Volles Verbot der überflüssigen Einfuhr von Frühprodukten und Südfrüchten. Erhöhung der Zollsätze für Fabrikationsweine. Befreiung von der erhöhten Umsatzsteuer. Mehrjährige Freizeit und Herabsetzung der Schuldsumme, der Zins- und Tilgungssätze für die öffentlichen Kredite der Frühgemüseanbauer. Aufhebung des Reexpeditionsverkehrs. Verbot des Kommissionsgeschäftes.

[90] 7. Kosten und Preise. Schließung der Preisschere und Senkung der Produktionskosten. Beseitigung des zu Ungunsten der Landwirtschaft bestehenden Mißverhältnisses der Preise. Maßnahmen gegen die Preisbindungen der Kartelle und Handwerkerorganisationen. Einschränkung der Zwischenspannen. Regelung des Zinsproblems. Befreiung der Landwirtschaft von unerträglichen Zinslasten. Verringerung der öffentlichen Lasten und Abgaben5.

5

Die vorstehend in den Punkten 4–7 aufgeführten Einzelforderungen stellen ein Maximalprogramm der landwirtschaftlichen Interessenvertretungen dar. Viele dieser Forderungen waren nicht neu, sondern schon seit Mitte der zwanziger Jahre im Zusammenhang mit den damals abgeschlossenen Handelsverträgen und gegenüber parteipolitisch sehr verschieden zusammengesetzten Reichsregierungen erhoben worden (R 43 I /2418 –2422, 2425–2427, 2537–2550). Neu ist dagegen ihre Massierung in einer einzigen Eingabe, die als Auftakt zu der bald darauf verschärft einsetzenden und vor allem vom Reichslandbund betriebenen Autarkiediskussion anzusehen ist. Unter den Stichworten „binnenwirtschaftliche Orientierung“ und „Autarkie“ wurde von dieser Seite in zahlreichen Eingaben (R 43  I /1275 , 2427 ) dafür plädiert, eine weitgehende, wenn möglich sogar völlige Herauslösung Deutschlands aus den weltwirtschaftlichen Bindungen vorzunehmen, um einen starken Binnenmarkt zugunsten des Absatzes und der Preise für dt. landwirtschaftliche Produkte entstehen lassen zu können. Da die Reichsminister v. Braun und v. Gayl. derartigen Lösungen zuneigten, kam es in den folgenden Monaten innerhalb der RReg. zu erheblichen Meinungsverschiedenheiten über die Gestaltung der Handels-, Zoll- und Einfuhrkontingentierungspolitik, insbesondere in den Ministerbesprechungen am 2. und 3.11.32 (Dok. Nr. 187, P. 4; 190, P. 1).

Angesichts der Dringlichkeit dieser Forderungen, deren Erfüllung bei der verschärften Notlage der Landwirtschaft keinen längeren Aufschub verträgt, bitten wir, die entsprechenden Maßnahmen, vor allem eine scharfe Kontingentierung und Drosselung der Einfuhr, unverzüglich zur Durchführung zu bringen6.

6

Planck antwortete dem Präsidium der Vereinigung mit Schreiben vom 26. 6.: Die Eingabe werde dem RK „alsbald nach seiner Rückkehr aus Lausanne vorgelegt werden“ (R 43 I /1275 , Bl. 23). Daraufhin telegrafierte die Vereinigung am 28. 6. an den RK nach Lausanne: „Rheinische Landwirtschaft erhebt Einspruch gegen Wirtschaftskompensationen, insbesondere gegen Einfuhrerleichterungen für Gemüse, Wein, Obst aus Frankreich. Binnenwirtschaftliche Orientierung verbietet jedwede Erleichterung der Auslandseinfuhr.“ (R 43 I /523 , Bl. 11). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 46, P. 1.

Mit vorzüglicher Hochachtung

J. A.

Frh. v. Lüninck

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