1.56 (vpa2p): Nr. 185 Der Präsident des Deutschen Städtetages Mulert an den Reichskanzler. 1. November 1932

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 9). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett von Papen Band 2Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 185
Der Präsident des Deutschen Städtetages Mulert an den Reichskanzler. 1. November 19321

1

Am Kopf der Vorlage handschrl. Vermerk des MinR Wienstein: „Der Inhalt dieses Schreibens ist in der Besprechung mit den Vertretern des Deutschen Städtetages am 9. 11. eingehend erörtert worden.“ – Zu dieser Besprechung s. Dok. Nr. 198.

R 43 I /2323 , Bl. 260–263

[Finanznot der Gemeinden; Neugestaltung der Arbeitslosenhilfe; kommunale Arbeitsbeschaffung; Verfassungsreform]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Die bedrohlichen Vorgänge in den Städten während der letzten Zeit machen es dem Deutschen Städtetag zu unabweisbarer Pflicht, nochmals mit aller[838] Dringlichkeit auf die großen wirtschaftlichen und finanziellen Zusammenhänge zwischen Wirtschaft und Gemeinden hinzuweisen2, deren Berücksichtigung schlechthin die Voraussetzung für eine erfolgreiche Durchführung des Aufbauprogramms der Reichsregierung bildet. Die deutschen Gemeinden sind ein unlösbarer Bestandteil im Wirtschaftsleben des deutschen Volkes. Unzählige Fäden verknüpfen ihr Schicksal mit der privaten Wirtschaft. Das gilt für die Beziehungen zu der örtlichen Wirtschaft wie auch zu der gesamten deutschen Wirtschaft. Zahlreiche deutsche Gemeinden stehen heute vor dem offenen finanziellen Zusammenbruch, nachdem der latente Zusammenbruch der meisten Gemeinden nunmehr seit Jahr und Tag andauert. Die Auswirkungen dieser Katastrophe müssen die erhofften belebenden Wirkungen des Aufbauprogramms für die private Wirtschaft völlig zerstören. Ich enthalte mich einer nochmaligen Schilderung der unhaltbaren Finanzlage der Gemeinden, über die die Reichsregierung auch durch die Berichte der Länderregierungen vollkommen unterrichtet ist. Nur auf die inneren Zusammenhänge muß ich an dieser Stelle nochmals besonders hinweisen.

2

Nach Ausweis der Akten zuletzt geschehen durch Schreiben Mulerts an den RK vom 9.6.32 (R 43 I /2323 , Bl. 215–219).

Die Gemeinden sind in großer Zahl nicht mehr in der Lage, die Steuern und Abgaben an die Länder oder die weiteren Kommunalverbände (Provinzen, Kreise) abzuführen. Eine sehr bedenkliche Auflösung jeder staatlichen Verwaltungsordnung ist dadurch eingetreten, die die Grundfesten des Staats erschüttern und jeder Staatsautorität schwersten schaden zufügen muß. Die meisten Gemeinden können ihre Zinsen und Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die Kredite stammen, soweit es sich nicht um Inhaberobligationen handelt, zum größten Teil aus der örtlichen Wirtschaft, die dadurch schwer in Mitleidenschaft gezogen ist. Die kommunalen Aufträge, die nicht mehr bezahlt werden können, entfallen im wesentlichen auf mittelständische Wirtschaftskreise. Jede Unternehmungslust wird im Keim erstickt werden, wenn auf diese Weise der privatwirtschaftliche Unternehmer die Grundlagen seiner Kalkulation erschüttert sieht. Neuaufträge können von den Gemeinden nahezu überhaupt nicht mehr vergeben werden; wenn sie erteilt werden, entstehen die gleichen Schwierigkeiten bei der Begleichung. Was das bedeutet, veranschaulicht am besten die Tatsache, daß die gemeindlichen Aufträge im laufenden Jahr etwa 2½ Milliarden RM niedriger liegen als in einem normalen Jahr. Der Stoß, den dadurch das Wirtschaftsleben erleidet, kann durch andere Maßnahmen gar nicht ausgegleichen werden, wenn es nicht gelingt, auch von dieser Seite den natürlichen und der normalen Wirtschaft durchaus entsprechenden Weg zur Wiederbelebung der Wirtschaft zu gehen. Es handelt sich hierbei nicht um einzelne Fälle, sondern leider um die Mehrzahl der Gemeinden.

Die Situation ist auch um deswillen so außerordentlich zugespitzt, weil insbesondere die Preußische Staatsregierung sich im Interesse der Verteilung ihrer zentralen Unterstützungsfonds veranlaßt gesehen hat, allen Gemeinden – und ihre Zahl wird von Woche zu Woche größer – schlechthin die Verpflichtung aufzuerlegen, außer dem sogenannten A-Bedarf (Gehälter, Löhne und Unterstützungen)[839] überhaupt keine Aufwendungen mehr zu machen3. Gibt eine solche Gemeinde heute einen Auftrag, so wird es ihr durch das Vorgehen der preußischen Aufsichtsbehörden gleichzeitig unmöglich gemacht, diesen Auftrag zu begleichen. Das ist ein unmöglicher und unhaltbarer Zustand. Er ist – und auch hier wiederhole ich nur Bekanntes – nicht eingetreten durch ein Verschulden der Gemeinden, sondern lediglich durch die Abwälzung des größten Teils der Arbeitslosenlasten, die grundsätzlich vom Reich zu tragen wären, auf die Gemeinden. Bei der Gründung der Arbeitslosenversicherung im Jahre 19274 gingen Reichsregierung und Reichstag von der Absicht aus, daß die Arbeitslosenlasten künftig völlig vom Reich bezw. der Reichsanstalt getragen werden sollten. Heute5 sind durch verwaltungsmäßige Überwälzung fast 60 v. H. der gesamten Arbeitslosenlasten nach und nach allein auf die Schultern der Gemeinden gebürdet. Auch die Idee der Halbierung der Lasten der Erwerbslosenfürsorge, wie sie nach der Notverordnung vom 14. Juni 19326 vorgesehen war, dergestalt, daß die Gemeinden 680 Millionen und das Reich 672 Millionen RM tragen sollten, ist heute längst überholt. Die Zahl der Wohlfahrtserwerbslosen ist gegenüber der damals angenommenen Durchschnittszahl von 2,15 Millionen laufend unterstützten Erwerbslosen auf rd. 2,6 Millionen gestiegen. Der dadurch entstehende Mehraufwand der Gemeinden wird, für das Jahr gerechnet, auch unter Berücksichtigung der Einsparungen beim Krisenfünftel7, annähernd 200 Millionen RM betragen. Hier muß sofort eingegriffen werden. Die Hilfe ist möglich aus den bei der Reichsanstalt erzielten Überschüssen. Den Gemeinden ist durch die vorgenannte Notverordnung in Aussicht gestellt, daß solche Überschüsse an einer Stelle der Arbeitslosenhilfe zur Deckung der Mehrlasten an anderer Stelle Verwendung finden sollen. Das Reich macht von dieser Bestimmung von Anfang an zum Nutzen seines Haushalts Gebrauch, obgleich seine Lasten für die Krisenfürsorge gegenüber dem Voranschlag gesunken sind. Die Gemeinden haben, trotzdem auf diese Entwicklung vom Deutschen Städtetag seit Monaten immer wieder erneut hingewiesen worden ist, über die Reichshilfe des 14. Juni hinaus noch nicht einen Pfennig erhalten. Es kann unmöglich die Absicht der Reichsregierung sein, durch ein Ignorieren dieser Zusammenhänge ihr eigenes Aufbauprogramm, dessen Ziel auch die deutschen Städte im Interesse der Belebung der Wirtschaft durchaus begrüßen, auf das schwerste zu gefährden.

3

Es handelt sich um die pr. VO „über die Haushaltsführung der Gemeinden und Gemeindeverbände“ vom 2. 11. (Pr. Gesetzsammlung 1932, S. 341), verabschiedet in der Sitzung der Kommissariatsregierung am 1.11.32 (Dok. Nr. 183, P. 2). Dort heißt es in § 2: „Der Gemeindevorstand darf in den [Haushalts-]Entwurf nur solche Aufgaben aufnehmen, die für die Aufrechterhaltung der Verwaltung sowie zur Erfüllung der rechtlichen Verpflichtungen und der Aufgaben der Gemeinde (des Gemeindeverbandes) notwendig sind.“ Zur Lage der pr. Gemeinden s. Dok. Nr. 187, P. 2, dort bes. Anm 12.

4

Vgl. das „Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ vom 16.7.27 (RGBl. I, S. 187 ).

5

Zum bestehenden System der Arbeitslosenversorgung (Arbeitslosenversicherung, Krisenfürsorge, Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge) s. Anm 18 zu Dok. Nr. 9.

6

RGBl. I, S. 273.

7

Vgl. Anm 18 zu Dok. Nr. 9.

Das Reich hat nacheinander große Zweige der Wirtschaft – Banken, Genossenschaften, Schiffahrt, Bergbau und Landwirtschaft – mit dem Einsatz erheblicher[840] eigener Mittel saniert in der Erkenntnis der Bedeutung, die diese Wirtschaftsgruppen für die Gesamtwirtschaft haben. Bei der Beseitigung der Finanznot der Gemeinden handelt es sich um Faktoren, die in ihrer staatspolitischen und wirtschaftspolitischen Bedeutung diesen Wirtschaftsgruppen vorangehen, sodaß das Reich entscheidende Abhilfe nicht versagen darf. Was sich an gemeindlicher Not heute zeigt, ist keine Folge wirtschaftlicher Überstiegenheiten der Vergangenheit, sondern einzig und allein der Druck der Arbeitslosenlast, die ihrem inneren Charakter nach eine Reichsaufgabe, keine Gemeindeaufgabe ist.

Die Erfüllung dieser grundsätzlichen Forderungen ist unerläßlich:

1.

Es ist notwendig, wie seinerzeit die Arbeitslosenversicherung vom Reichshaushalt nunmehr auch die Arbeitslosenhilfe vom Gemeindehaushalt loszulösen, da nur dann die Gemeinden zu einem Haushaltsausgleich und zu einer normalen Erfüllung ihrer namentlich für die Wirtschaft wichtigen Aufgaben kommen können. Den Gemeinden kann unmöglich länger das finanzielle Risiko der Arbeitslosenhilfe aufgebürdet werden, hierfür vermag allein das Reich die erforderlichen Finanzierungsmaßnahmen zu treffen.

2.

Solange diese grundlegende Reform noch nicht durchgeführt ist, ist es dringend erforderlich, aus den Ersparnissen der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge (wie in der Notverordnung vom 14. Juni 1932 vorgesehen) die ungedeckten Mehrausgaben in der Wohlfahrtserwerbslosenfürsorge zu finanzieren und die Reichshilfe um den Betrag von rund 200 Mill. RM sofort zu erhöhen. Teilabschläge sind nicht ausreichend, es muß ganze Arbeit geleistet werden8.

3.

Die Gemeinden müssen in die Kampffront gegen die Arbeitslosigkeit eingegliedert werden. Hinsichtlich der privaten Wirtschaft sind die entsprechenden Maßnahmen bereits getroffen. Nach meinen Darlegungen ist es unerläßlich, sie zu ergänzen und durch ein kommunales Arbeitsbeschaffungsprogramm, das in seinen Auswirkungen durchaus dem natürlichen Aufbau der Wirtschaft in normalen Jahren entsprechen würde. Es ist unerläßlich, die nach dieser Richtung gepflogenen Verhandlungen über die Möglichkeit einer Mehrbeschäftigung von 400 000 langfristig Arbeitslosen durch kommunale Aufträge ihrem Abschluß zuzuführen9.

4.

Die gegenwärtigen Schwierigkeiten im kommunalen Zins- und Tilgungsdienst lassen erkennen, daß es auf die Dauer unmöglich ist, die Beträge in der bisherigen Höhe aufzubringen. Die Frage der langfristigen Zinsbelastung darf sich nicht selbst überlassen bleiben, eine entscheidende Initiative des Reiches ist auch hier dringend geboten, um die Höhe der Zinsverpflichtungen zu senken und die Fälligkeiten sicherzustellen. Zahlungseinstellungen bei Kreditverpflichtungen gefährden den Wiederaufbau auf das empfindlichste.

5.

Die Frage der kommunalen Umschuldung muß abschließend beschleunigt gelöst werden. Der bisherige Verlauf der Umschuldungsaktion gehört zu [841] den unerfreulichsten Kapiteln der Finanzpolitik der letzten Zeit. Während die Reichsregierung noch vor mehr als einem Jahr die Regelung der kommunalen Umschuldung als unerläßliche Voraussetzung für eine befriedigende Gestaltung des Geld- und Kapitalmarktes ansah, ist die Angelegenheit in der Folgezeit zum schweren Schaden der Gemeinden nicht erledigt worden. Die Städte müssen den beschleunigten Abschluß der Umschuldung der kurzfristigen Kommunalkredite erwarten. Sonst sind schwere Schädigungen auf die kommunalen Gläubiger und die Wirtschaft überhaupt zu befürchten.

6.

Die Gemeinden sind von der Verständnislosigkeit enttäuscht, mit der verschiedene wirtschaftliche Gruppen ausgerechnet im Zeitpunkt schwerster Gemeindenot und äußerster Selbsthilfemaßnahmen der Gemeinden die Besteuerung der öffentlichen Betriebe fordern. Die Gemeinden erwarten, daß die Reichsregierung zu einer derartigen Maßnahme nicht die Hand bietet. Die Einkünfte aus den Versorgungsbetrieben, die neben der Reichshilfe allein die Möglichkeit geben, wenigstens halbwegs die Wohlfahrtserwerbslosenlasten aufzubringen, dürfen in gar keiner Weise geschmälert werden. In zahlreichen Gemeinden ist es soweit gekommen, daß ohne die halbwöchentliche Leerung der Gas- und Elektrizitätsautomaten die laufenden Unterstützungen nicht mehr gezahlt werden können.

7.

Die tatsächliche enge Verknüpfung der Gemeinden mit dem Reich macht es ganz unerläßlich, bei den bevorstehenden Verhandlungen über die Reichsreform dieser Tatsache Rechnung zu tragen. Die Gemeinden müssen in eine nähere staatsrechtliche Beziehung zum Reich treten, die auch ihre Betreuung nach einheitlichen Gesichtspunkten nach sich zieht und damit die Wiederkehr solcher unmöglicher Situationen, wie sie in der Gegenwart eingetreten sind, ein für allemal verhindert. Hierfür werden noch nähere Vorschläge gemacht werden.

8

Zur Erhöhung der Reichsbeihilfe s. Dok. Nr. 187, P. 2.

9

Hierzu vgl. Dok. Nr. 187, P. 3.

In der demnächst in Aussicht genommenen Besprechung werden wir Gelegenheit nehmen, Ihnen, sehr geehrter Herr Reichskanzler, die hier nur kurz vorgetragenen Forderungen der Städte näher zu begründen und zu erläutern. Wir werden in dieser Besprechung auch unsere schweren Bedenken gegen die Folgen der Kontingentpolitik für die große Masse der städtischen Bevölkerung nicht unterdrücken dürfen. Der Deutsche Städtetag ist vor mehr als fünfundzwanzig Jahren gegründet, um die gefährdeten Interessen der städtischen Bevölkerung wahrzunehmen. Er ist sich dieser Pflicht auch heute bewußt als eine der wenigen Stellen, die allein die Aufgabe hat und erfüllt, fern von allen Berufs- oder Parteiinteressen im Rahmen der Volksgesamtheit dem Wohl der von ihm vertretenen städtischen Bevölkerung zu dienen.

Mit dem Ausdruck besonderer Hochachtung bin ich

Ihr sehr ergebener

Mulert

Extras (Fußzeile):