1.1 (bau1p): Editorische Hinweise

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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Editorische Hinweise

Den Kern des Aktenbestandes der alten Reichskanzlei bilden die Protokollniederschriften der Kabinettsberatungen1. Zur Dokumentation der Arbeit und Entscheidungsfindung des Kabinetts Bauer gelangen sie – soweit angefertigt und vorhanden – hier ausnahmslos zum Abdruck; sie machen 115 der nachstehenden 219 Dokumente aus. In dem Aktenband „Inhaltsangabe von Kabinetts-Protokollen vom 11.3.1919 – Ende 1920“2 sind für die gut neunmonatige Dauer des zweiten Kabinetts der Weimarer Republik vereinzelt Kabinettssitzungen mit oft, aber nicht immer peripheren Beratungsgegenständen erwähnt, von denen Protokolle nicht vorliegen, weil sie, wie bereits die Beamten der Reichskanzlei in dem genannten Band vermerkten, „fehlen“, „nicht ins Bureau gelangt“ oder aus unterschiedlichen Gründen „nicht gefertigt“ worden sind. In der Regel konnte über diese Lücken hinweggegangen werden, insbesondere dann, wenn in weiteren Kabinettsgesprächen die Thematik erneut behandelt wurde3. In wenigen Ausnahmefällen schien es jedoch sinnvoll, im Interesse einer möglichst vollständigen Dokumentation der Regierungstätigkeit, zumal für die Zeiten krisenhafter Zuspitzung der politischen Lage, das Fondsprinzip als Editionsgrundlage zu durchbrechen und Ersatzdokumente anderer Provenienz zum Abdruck auszuwählen. So wurden fehlende Kabinettsprotokolle, wenn möglich, durch Aufzeichnungen an den jeweiligen Beratungen Beteiligter ersetzt. Als besonders glücklicher Umstand erwies sich in diesem Zusammenhang, daß der Anfang Oktober 1919 in das Reichskabinett eingetretene Reichsinnenminister Koch kontinuierlich, ausführlich und – soweit anhand der in den Akten vorhandenen Parallelüberlieferungen überprüfbar4 – zuverlässig, wenn auch mit spitzer Feder, Tagebuch geführt hat. Damit konnten die in der amtlichen Überlieferung klaffenden Lücken in dem nachfolgend beschriebenen Umfang geschlossen werden.

1

Es handelt sich für das Kabinett Bauer um die Bände 1349–1354 des Bestandes R 43 I im Bundesarchiv Koblenz (nachfolgend zit. ohne Angabe des Archivs als: R 43 I /1349  ff.).

2

R 43 I /1345 .

3

Verweise auf Wiederaufnahmen s. im Anmerkungsteil. Desgleichen wurde bei nicht dokumentierten bzw. nicht dokumentierbaren wichtigen Chefbesprechungen, Beratungen usw. verfahren.

4

Siehe dazu z. B. Dok. Nr. 107a und b.

Von den Kabinettsberatungen, in denen zwischen dem 21. und 23. Juni 1919 in Anwesenheit des Reichspräsidenten in wechselnden Voten die bedingte Annahme, die Ablehnung und schließlich die bedingungslose Annahme des Versailler Vertrages beschlossen wurde, sind offizielle Kabinettsprotokolle unauffindbar.[XX] Sie sind, wie der damalige Regierungsrat in der Reichskanzlei, Arnold Brecht, unter Hinweis auf die Hektik des Geschehens und den Geheimhaltungsgrad der Beratungsgegenstände erklärte, aller Wahrscheinlichkeit nach nicht gefertigt worden5. Andere Materialien dokumentarischen Charakters, die über das Verhalten der unmittelbar beteiligten Politiker, der Reichsminister und der zu den Gesprächen hinzugezogenen Vertreter der Parteien und des Militärs Aufschluß geben könnten, sind nur vereinzelt bekannt geworden. Dazu gehört eine „Erklärung der Vorgänge, die zur Annahme des Versailler Vertrags führten“, die die Reichsminister Bell und Mayer am 6. Juli 1919 verfaßten und in mehreren Exemplaren im Archiv beziehungsweise in der Bibliothek des Reichstags deponierten. Die Originale müssen als verloren gelten6; eine nachweislich angefertigte Abschrift ist zur Zeit nicht auffindbar7. Soweit sich die übrigen Kabinettsmitglieder über die Beschlußfassung geäußert haben, muß im wesentlichen auf ihre Memoiren zurückgegriffen werden8. Ihre Nachlässe sind, wenn sie überhaupt existieren, im Hinblick auf das Thema unergiebig, oder die darin enthaltenen diesbezüglichen Stücke erschienen aufgrund quellenkritischer Vorbehalte für eine Aufnahme in diese Edition ungeeignet9. Anders ein Vortragsmanuskript General Groeners vom 23. Juni 1919, das hier zum ersten Mal vollständig abgedruckt wird, weil es gegenüber allen für eine Ersatzdokumentation in Frage kommenden Quellen den Vorzug der größten zeitlichen Nähe aufweist10. Zwar war Groener an den in Frage stehenden Tagen nicht mehr selbst am Sitz der Reichsregierung in Weimar anwesend, doch wurde er laufend telefonisch über den Gang der Beratungen unterrichtet, auf die er schließlich durch[XXI] seinen dem Reichspräsidenten erteilten Rat einen die endgültige Entscheidung herbeiführenden Einfluß nahm.

5

Vgl. diese Edition: Das Kabinett Scheidemann, S. XX f., Anm. 6.

6

Laut Mitteilung des Zentralen Staatsarchivs der Dt. Demokratischen Republik vom 12.5.1975 an den Bearbeiter konnte die Aufzeichnung „trotz intensiver Forschungsarbeit“ in den Archivfonds RT, RIMin., RJMin. und Präsidialkanzlei nicht aufgespürt werden.

7

Alma Luckau hat die „Erklärung“ eigenen Angaben zufolge etwa 1936 in einem Berliner Archiv abgeschrieben und später in engl. Übersetzung auszugsweise u.d.T. „Unconditional Acceptance of the Treaty of Versailles by the German Government, June 22-28, 1919“ zusammen mit einem weiteren Dok. im „Journal of Modern History“, Vol. 17 (1945), S. 215–220 veröffentlicht. Die deutschsprachige Abschrift ist verschollen (Brief A. Luckaus an den Bearbeiter vom 18.2.1975).

8

Hier sind in erster Linie zu nennen Matthias Erzberger: Erlebnisse im Weltkrieg. S. 379 ff.; Gustav Noske: Von Kiel bis Kapp. S. 152 ff.; ders.: Erlebtes aus Aufstieg und Niedergang einer Demokratie. S. 107 ff. sowie die nuancenreiche Berichterstattung Eduard Davids u.d.T. „Die Nationalversammlung und ihr Werk“ in: Friedrich Ebert und seine Zeit. S. 252 ff.

Eine nicht näher zu ermittelnde „Schilderung“ RM Giesberts’ in der „Europäischen Staats- und Wirtschaftszeitung“ sowie „ergänzende Mitteilungen“ RM Bells sind von Wilhelm Ziegler für die Darstellung der entscheidenden Verhandlungsphasen ausgewertet worden (Die Deutsche Nationalversammlung 1919–20. S. 83 ff.). Giesberts nahm auch zu der Frage „Warum wir unterzeichneten“ Stellung (Germania Nr. 402/403 vom 3./4.9.19).

9

Dies gilt besonders für die Ausführungen über „Die Aussprachen im Kabinett über Versailles unter Herausstellung des ungünstigen Einflusses von Erzberger“, die der seinerzeitige VAdm. von Trotha am 13.8.1925 „aus dem Gedächtnis als Anhalt für später“ diktierte (Nachl. von Trotha , H 66). – Von Trotha war als ChdAdm. berechtigt, an den Kabinettssitzungen teilzunehmen; er besaß kein Stimmrecht.

10

Dok. Nr. 3.

Als unvollständig erwies sich die amtliche Protokollsammlung auch hinsichtlich der Kabinettssitzungen, in denen die Reichsregierung im Januar 1920 darüber beriet, wie sie auf eine neue Streikwelle und die anläßlich der Nationalversammlungsberatungen über das Betriebsrätegesetz ausgebrochenen Unruhen reagieren sollte. Sie sind ihrer brisanten Thematik wegen offensichtlich gar nicht protokolliert worden11. Die Diskussionsgegenstände konnten mittels der Tagebuchaufzeichnungen Innenminister Kochs hinreichend erhellt werden12.

11

R 43 I /1345 , Bl. 44; vgl. in diesem Sinne auch in dieser Edition: Das Kabinett Scheidemann, S. XXI, Anm. 7.

12

Dok. Nr. 143; 144; 146.

Die Protokolle der Sitzungen der Reichsregierung in den ereignis- und entscheidungsreichen Tagen des Kapp-Lüttwitz-Putsches müssen vorläufig als verloren gelten. Arnold Brecht, der als Protokollführer des im März 1920 nach Dresden und Stuttgart ausgewichenen Reichskabinetts fungierte, hat 1973 dazu ausgeführt: „Ich erinnere mich genau, das blaue Oktavheft, das meine stenografischen Notizen aus den fraglichen Tagen enthielt, noch vor etwa zwanzig Jahren in New York unter meinen Büchern gesehen zu haben. Da das Heft äußerlich so unscheinbar war, schrieb ich in großen Buchstaben auf den Umschlag die Worte ‚Very important!‘ Das mag dem Heft zum Verhängnis geworden sein. Denn als ich es später suchte, war es nicht zu finden“13. Trotz intensiver Nachforschungen sollte das Heft nicht wieder auftauchen; es kam auch in dem in das Bundesarchiv in Koblenz gelangten Nachlaßteil Brechts nicht wieder zum Vorschein. Die ausgewählten Ersatzdokumente stammen aus den Nachlässen Reinhardt, Schiffer und Koch-Weser sowie aus den Akten des Württembergischen Staatsministeriums14.

13

Schreiben Prof. Brechts vom 17.9.1973 auf eine diesbezügliche Anfrage des Bearbeiters.

14

Dok. Nr. 188; 193; 197; 198; 201; 202; 205; 209.

Weitere Aufzeichnungen, Denkschriften und Schriftwechsel, die die Lage des Deutschen Reichs und die Tätigkeit der Reichsregierung oder einzelner Kabinettsmitglieder im Umfeld der Kabinettsberatungen in besonderem Maße beleuchten, sind in der Regel den Sachakten der Reichskanzlei entnommen, doch wurde im Einzelfall aus den bereits dargelegten Gründen auch hier auf andere Provenienzen – die Nachlässe Kapp, Koch-Weser, von Moellendorff, Schiffer, Südekum und Wissell sowie die Akten des Auswärtigen Amts und des Reichsministeriums der Finanzen – zurückgegriffen15.

15

Dok. Nr. 1; 18; 26; 52; 54; 78; 104; 107b; 132; 190; 191; 194; 195; 196; 199; 200; 203; 204; 211; 213; 215.

Längere Anmerkungen, um den in den Protokollen usw. nicht immer deutlich werdenden Hintergrund politischer Entscheidungen zu erhellen, waren im Interesse der Benutzbarkeit dieser Edition nicht zu vermeiden. Neben amtlichem Aktenmaterial und publizistischen Quellen sind hierfür aussagekräftige Primärquellen – auch aus bislang nicht erwähnten Beständen – herangezogen worden.

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