1.105 (bru2p): Nr. 357 Vermerk des Ministerialdirektors Schwerin v. Krosigk über eine Sitzung des Reichsbankdirektoriums am 2. Juli 1931

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 7). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 357
Vermerk des Ministerialdirektors Schwerin v. Krosigk über eine Sitzung des Reichsbankdirektoriums am 2. Juli 1931

R 43 I /2461 , Bl. 30–34 Durchschrift1

1

Die vorliegende Durchschrift des Vermerks trägt keine Unterschrift; eine zweite Abschrift der Aufzeichnung in R 2 /15474 , Bl. 1–5 ist von Schwerin v. Krosigk unterzeichnet. Der vom RK abgezeichnete Vermerk war laut Anweisung des StS Pünder als Unterlage für die Ministerbesprechung über den „Nordwolle“-Fall vorgesehen: vgl. Dok. Nr. 360.

Am 2. 7. abends gab in einer Sitzung des Reichsbankdirektoriums, an der der Reichsfinanzminister, Staatssekretär Schäffer, Ministerialdirektor von Krosigk und Staatssekretär Trendelenburg teilnahmen, der Vizepräsident Dreyse einen Bericht über die mit den Banken geführten Verhandlungen und den Status der Nordwolle, wie er sich bei diesen Verhandlungen neuerdings ergeben hat. Es muß damit gerechnet werden, daß über 200 Mill. RM verloren sind2. Die Summe der ausländischen Schulden beträgt nicht 40, sondern 67 Mill., von denen 27 Mill. auf die Filiale in Neudek (Tschechoslowakei)3 entfallen. Die Lieferantenforderungen betragen nicht 15, sondern 55 Mill., von denen 10 Mill. Forderungen der Tredefina4 sind.

2

Vgl. dagegen die ursprünglich niedriger geschätzten Verluste in Dok. Nr. 353.

3

Die Neudeker Wollkämmerei und Kammgarnspinnerei AG war ein Tochterunternehmen der „Nordwolle“.

4

Treuhandverwaltung für das Dt.-Niederländische Finanzabkommen GmbH, Berlin. Die Tredefina war durch das dt.-niederländische Abkommen über Kredite und Steinkohlen vom 11.5.20 zur Verwaltung des Rohstoffkredits gegründet worden: vgl. RGBl. 1921, S. 59 .

Hieraus ergibt sich, daß 45 bis 50% der Forderungen der Gläubiger gestrichen werden müßten, um den Status zu bereinigen. Eine Umwandlung der verbleibenden Forderungen in Aktien haben die Banken zunächst abgelehnt. Sie haben es als erforderlich bezeichnet, daß neues Kapital in Höhe von 50 Mill. RM der Nordwolle zufließt, und zwar in Form der Aktienübernahme,[1275] nicht der Obligationenanleihe. Die von der Reichsbank geforderte Garantie der Rückübernahme der Aktien haben die Banken zunächst nicht gegeben.

Von den Banken wird der Wert der Lagerbestände auf rund 40 Mill., der Debitoren auf rund 40 Mill., der Immobilien auf rund 70 Mill. angenommen. Im Falle eines Konkurses würden günstigenfalls 80 Mill., d. h. ein Drittel der Gesamtschulden erlöst werden.

In der sich daran anschließenden Debatte wurde von einer Reihe von Teilnehmern mit Nachdruck darauf hingewisen, daß die bisherigen Zahlenangaben keinerlei feste Grundlage für eine Sanierung geben, daß es daher völlig ungewiß sei, ob eine Sanierung möglich sei, daß eine derartige Subvention zweifellos Berufungen in größtem Umfang nach sich ziehe, vielleicht sogar die Erklärung des Zusammenbruchs bei zahlreichen Unternehmungen beschleunigen würde, und daß man sich auf das Ziel der Bankensanierung konzentrieren und die Kräfte nicht vorher verzetteln dürfe; es wurde ferner das reparationspolitische Bedenken geäußert, daß in einem Augenblick, wo die Möglichkeit der Einstellung der Reparationszahlungen erwogen würde, eine Subvention in dem hier erforderlichen Umfang unsere Stellung in den Reparationsverhandlungen wesentlich erschweren müßte.

Demgegenüber wurde von anderer Seite betont, daß die Verluste für die Banken durch einen Zusammenbruch bei Nordwolle noch größer würden, daß dann die Frage der Bankensanierung mit Sicherheit akut würde, daß eine solche Bankensanierung nur möglich wäre bei Unterschreitung der Notendeckung, daß in einer solchen Situation nicht nur der Abzug der ausländischen Rembourskredite bei den Banken zu befürchten sei, sondern daß auch die Gefahr eines Runs bei Banken und Sparkassen im Innern drohe, daß der Konkurs der Nordwolle schwere Gefahren für den Bremer Staat, die Bremer Banken und Großunternehmungen bis zum Lloyd herbeiführe, daß die von der bevorstehenden Verwirklichung des Hoover-Plans erhoffte politische Beruhigung gegenüber der durch den Zusammenbruch von Nordwolle ausgelösten Beunruhigung verpuffen würde, daß man daher im Hinblick auf die allgemeine kreditpolitische Lage die Welle im Beginn auffangen und sich nicht erst überschlagen lassen dürfe.

In einer dann folgenden Besprechung mit den Banken, die zuerst unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten Dreyse, später unter dem Vorsitz des Reichsbankpräsidenten5 stattfand und an der zur Information seitens der Reichsregierung Staatssekretär Schäffer6 und Ministerialdirektor von Krosigk teilnahmen, betonten die Banken erneut, daß neues Geld in Höhe von 50 Mill. notwendig sei.[1276] Sie lehnten den von der Reichsbank nochmals zur Erörterung gestellten Plan einer Obligationenanleihe ab, da hierdurch die Gesellschaft von vornherein in zu starkem Umfang vorbelastet sein würde. Die 50 Mill. RM müßten im Wege der Aktienübernahme gegeben werden. Zu einer Rückübernahme durch die Banken, beginnend nach 10 Jahren, erklärten sie sich nunmehr ausdrücklich einverstanden. Die Banken bezeichneten eine Kaschierung der Aktienübernahme und Rückübernahme für notwendig und erklärten auf die Einwendung hin, daß zweifellos im Falle einer Hilfe durch das Reich eine Orientierung der Parteiführer erfolgen müsse, daß dann wenigstens die Rückübernahme durch die Banken kaschiert werden müsse, weil sich sonst die Sanierungsmaßnahmen lediglich als Hilfe für die Banken darstelle.

5

Vgl. dazu die Tagebuchnotiz Luthers vom 2.7.31: „Es wurde der Gedanke herausgestellt, daß unter Vorschiebung irgendeiner anderen Institution das Reich 50 Millionen neues Aktienkapital geben sollte und daß den ausländischen Gläubigern die Hälfte ihrer Ansprüche daraus befriedigt, der Rest als Betriebskapital benutzt werden sollte. Die deutschen Banken sollten auf die Hälfte ihrer Forderungen verzichten. Reichsregierung konnte dazu natürlich keine Erklärung abgeben“ (Nachl. Luther Nr. 365, Bl. 71).

6

Vgl. die Tagebucheintragung Schäffers über die Sitzung des RbkDirektoriums in IfZ, ED 93, Bd. 11, Bl. 294–299.

Es wurde festgestellt, daß es zunächst Sache der Gläubiger sei, unter allen Umständen das nach Verlust des Aktienkapitals und der Reserven verbleibende Loch, wie hoch es auch immer sei, – die Banken rechneten mit rund 75 Mill. RM – durch Verzicht auf einen Teil ihrer Forderungen zu stopfen. Die Gewährung neuen Kapitals kommt für den Fall in Frage, daß es auf diese Weise gelänge, das Gleichgewicht herzustellen. Die von der Reichsbank angeordnete Umwandlung der restierenden Forderungen in Aktien lehnten die Banken erneut ab und erklärten auf die Frage, wie lange dann die restierenden Forderungen stehen bleiben würden, daß sie sich in dieser Hinsicht nicht binden könnten, daß sie aber praktisch wegen ihrer Rückübernahmeverpflichtung stillhalten müßten.

Es wurde endlich von den Banken betont, daß in den ersten Jahren – zunächst wurden volle 10 Jahre genannt, später gingen die Banken auf 5 Jahre zurück – der Gewinn nicht zur Dividendenausschüttung, sondern ausschließlich zu Abschreibungen und Reservestellungen benutzt werden müsse.

Abschließend wurde von der Reichsbank nochmals festgestellt, daß eine Hilfe nur für den Fall der von den Gläubigern zu bewirkenden Rekonstruktionen der Nordwolle in Frage komme, daß andererseits vor Einleitung der Verhandlungen mit den ausländischen Gläubigern und den Warengläubigern eine konkrete Aussicht auf die Gewährung neuen Kapitals von 50 Mill. RM da sein müsse. Es wurde schließlich gebeten, daß im Laufe des Vormittags des 3. 7. die Reichsregierung mit dem Vorstand oder Aufsichtsrat der Nordwolle sprechen und sie zu einer Hinausschiebung der Konkurserklärung veranlassen möchte. Da hiergegen von den Vertretern der Reichsregierung Bedenken geäußert wurden, übernahmen es die Banken mit den Vertretern der Nordwolle in dem bezeichneten Sinne zu sprechen mit der Begründung, daß in Berlin an der Frage der Sanierung ernsthaft gearbeitet würde.

Im Falle einer Hilfeleistung durch das Reich kommen folgende Möglichkeiten in Frage:

1.

Es ist zu entscheiden, ob das Reich unmittelbar oder auf dem Umweg über die Viag oder eine andere zwischengeschobene Stelle die Aktien übernehmen soll.

2.

Es ist zu entscheiden, ob der Betrag von 50 Mill. RM nur kassenmäßig zur Verfügung gestellt oder etatsmäßig verrechnet werden soll. Gegen die [1277] rein kassenmäßige Behandlung (wie im Falle Oberschlesien) sprechen etatsrechtliche und etatspolitische Bedenken. Eine etatsmäßige Verrechnung wäre möglich, entweder im Wege einer außerplanmäßigen Ausgabe oder durch Bereitstellung verfügbarer Etatsmittel. Hierfür würde nur der sogenannte Krisenfonds7 in Frage kommen. In jedem Falle wäre eine beschleunigte Orientierung der Parteiführer erforderlich. Eine Erörterung im Herbst im Reichstag wird sich schwerlich umgehen lassen, da nicht damit gerechnet werden kann, daß eine Hilfe des Reichs in diesem Umfang geheimzuhalten ist.

7

Vgl. den 3. Teil, Kapitel III, § 1 Abs. 1 der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 298 ).

Extras (Fußzeile):