2.16.2 (ma31p): 2. Flaggenfrage.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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2. Flaggenfrage6.

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Durch die Flaggenverordnung des RPräs. vom 5.5.26 (RGBl. I, S. 217 ; vgl. diese Edition, Die Kabinette Luther I/II) war der Streit um die Reichsfarben zwischen den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold und Schwarz-Weiß-Rot neu entfacht worden. Um die Erregung zu dämpfen und die drohende Regierungskrise abzuwenden, richtete RPräs. v. Hindenburg an RK Luther am 9. 5. ein zuvor verabredetes Schreiben, in dem er die Auseinandersetzungen bedauerte und es als seinen größten Wunsch bezeichnete, in der Flaggenfrage „auf verfassungsmäßigem Wege einen versöhnenden Ausgleich zu schaffen, der dem gegenwärtigen Deutschland und seinen Zielen entspricht und zugleich dem Werdegang und der Geschichte des Reiches gerecht wird“. Der RPräs. bat den RK, zu diesem Zweck mit den gesetzgebenden Faktoren und mit besonders interessierten Vereinigungen in Verbindung zu treten. „Möge der Zeitpunkt nicht fern sein, wo sich das deutsche Volk wieder friedlich um ein und dasselbe Symbol seines staatlichen Daseins schart!“ (in der Presse veröffentlicht; auch in: Ursachen und Folgen, Bd. VII, Dok. Nr. 1515). Unter Bezugnahme auf diesen Hindenburg-Brief beantragte die Zentrumsfraktion im RT am 11. 5. die baldige Einsetzung eines Ausschusses zur Lösung der Flaggenfrage (RT-Bd. 408 , Drucks. 2283), und ein vom RT angenommener Antrag der DDP-Fraktion vom 12. 5. begrüßte die Anregung des RPräs., „alle Kräfte zur Schaffung der Einheitsflagge in versöhnendem Sinne einzusetzen“ (RT-Bd. 408 , Drucks. Nr. 2284 ).

Hieran anknüpfend verfolgte das neue Kabinett Marx das Projekt eines Flaggen-Ausschusses zunächst weiter (vgl. die Regierungserklärung von Marx vom 19. 5., RT-Bd. 390, S. 7321 ). Wie das RIMin. der Rkei mitteilte, sollte RIM Külz am 2. 6. über die Flaggenfrage Vortrag gehalten und dabei besonders „auch die Frage der Zusammensetzung des Ausschusses für die Schaffung einer neuen Reichsflagge erörtert werden. Die Meinungen, die in letzter Zeit in der Öffentlichkeit zu dieser Frage laut geworden sind, gehen auseinander. Von vielen wird verlangt, daß der Ausschuß lediglich aus Reichstagsabgeordneten bestehen solle. Andere fordern wieder, daß der Ausschuß aus Reichstagsabgeordneten sowie aus besonderen Sachverständigen, namentlich Heraldikern, zusammengesetzt sei.“ (Vermerk Wiensteins vom 31. 5., R 43 I /1834 , Bl. 10). Schließlich übersandte der RIM mit Schreiben vom 4. 6. als Unterlage für die obige Ministerbesprechung eine Reihe von farbigen Entwürfen für die zu schaffende neue Reichsflagge (R 43 I /1834 , Bl. 28–56).

Der Reichskanzler stellte Zustimmung des Kabinetts zu seinem Vorschlage fest, die Regierungsparteien aufzufordern, einen Antrag im Reichstage einzubringen,[36] wonach ein parlamentarischer Ausschuß für die weitere Behandlung der Flaggenfrage zu bilden sei7.

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Siehe Dok. Nr. 17 unter a).

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