2.3.1 (ma31p): 1. Denkschrift der bayerischen Regierung zur Weimarer Verfassung.

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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Text

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1. Denkschrift der bayerischen Regierung zur Weimarer Verfassung.

Der Reichsminister des Innern trug den Sachverhalt vor1.

1

Die „Denkschrift der Bayerischen Staatsregierung über die fortschreitende Aushöhlung der Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Weimarer Verfassung“, die der bayer. Gesandte v. Preger am 26.1.26 dem RK Luther übergeben hatte, war in einer Besprechung zwischen Mitgliedern der RReg. und der Bayer. Reg. am 17. 4. in München erörtert worden (siehe diese Edition, Die Kabinette Luther I/II, Dok. Nr. 336). Es war nun die Frage zu entscheiden, wie die bayer. Denkschrift weiter behandelt werden solle. In einem Schreiben an den StSRkei vom 2.5.26 schlug RIM Külz vor, die Denkschrift mit dem VIII. Ausschuß des RR (für Verfassung und Geschäftsordnung) zu beraten. Dem Schreiben des RIM sind beigefügt 1) eine ältere Aufzeichnung vom 6.8.25 „zur Frage der Fonds des Reichs“, 2) „Bemerkungen zur zweiten bayerischen Denkschrift“, 3) eine „Aufzeichnung über Grundsatzgesetzgebung“ (R 43 I /2332 , Bl. 281–292); die Aufzeichnungen des RIM zur Frage der Fonds und zur Frage der Grundsatzgesetzgebung sind abgedr. in: Verfassungsausschuß der Länderkonferenz, Beratungsunterlagen 1928, S. 62 f. und S. 64.

Das Kabinett beschloß, es solle die bayerische Denkschrift über die fortschreitende Aushöhlung der Eigenstaatlichkeit der Länder unter der Weimarer Verfassung mit einem Begleitschreiben des Reichsministeriums des Innern dem zuständigen Ausschuß des Reichsrats (Verfassungsausschuß) zur weiteren Behandlung zugeleitet werden2.

2

Die Denkschrift wurde am 20. 5. von dem bayer. Gesandten v. Preger dem RR zur Kenntnisnahme vorgelegt (RR-Drucks. 1926, Nr. 98; wiederabgedr. in: Verfassungsausschuß der Länderkonferenz, Beratungsunterlagen 1928, S. 362 ff.). Infolgedessen sah der RIM davon ab, die Denkschrift auch seinerseits dem RR zuzuleiten. Zur Vorbereitung einer einheitlichen Stellungnahme der RReg. wurden die Reichsressorts vom RIM gebeten, die bayer. Denkschrift umgehend einer Prüfung zu unterziehen und ihm ihre Stellungnahmen zugehen zu lassen (RIM an die RM, 3.6.26, R 43 I /2332 , Bl. 304). Solche Stellungnahmen gingen ein von seiten des RVM (17. 6. und 30. 6.), des RFM (30. 7.) und des RWiM (20. 9.; R 43 I /2332 , Bl. 317–320, 322–366). Eine erneute Erörterung der Denkschrift durch die RReg. erfolgte jedoch nicht. Von der Rkei wurde der Vorgang schließlich am 6.6.28 mit dem Vermerk zu den Akten geschrieben, daß die Frage einer Beantwortung der bayer. Denkschrift „schon lange nicht mehr aktuell“ sei (R 43 I /2332 , Bl. 367).

[6] Ministerbesprechung

Anwesend: Marx, Stresemann, Külz, Reinhold, Curtius, Brauns, Stingl, Haslinde; StS Kempner, MinR Doehle; Protokoll: RegR Wienstein.

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