1.84.1 (ma32p): [Verschuldung der Landwirtschaft.]

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Die Kabinette Marx III und IVDas Kabinett Marx IV Bild 146-2004-0143Chamberlain, Vandervelde, Briand und Stresemann Bild 102-08491Stresemann an den Völkerbund Bild 102-03141Groener und Geßler Bild 102-05351

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RTF

[Verschuldung der Landwirtschaft1.]

1

Mit Schreiben vom 14.10.27 hatte der Reichs-Landbund den RK um eine baldige Aussprache „über die notwendigen Maßnahmen zur Linderung der gegenwärtigen Kreditkrisis“ gebeten und zugleich eine Entschließung des Bundesvorstandes vom 13. 10. übermittelt. Darin wird ausgeführt, daß das fast gänzliche Stocken des Realkreditgeschäfts alle Hoffnungen auf Umwandlung der kurzfristigen in langfristige Verschuldung zunichte gemacht habe. Da auch der kurzfristige Kreditmarkt versage, seien weite Kreise der Landwirtschaft nicht in der Lage, sich die erforderlichen Mittel bis zum Fälligkeitstermin zu beschaffen. Besonders in den durch Unwetter geschädigten Reichsteilen sehe die Landwirtschaft überhaupt keine Möglichkeit, irgendwelche Kredite zurückzuzahlen. Der Reichs-Landbund schlägt daher der RReg. und dem RbkPräs. vor: Prolongation der vom RFMin. gegebenen Kredite mindestens bis zum 1.11.28; Prolongation der am 1.12.27 fälligen Rate der illiquiden Rentenbankwechsel; Prolongation der von anderen Stellen (Preuß. Seehandlung) gewährten Kredite; Aufrechterhaltung des der Landwirtschaft zur Verfügung gestellten Personal-Kreditvolumens. „Da die landwirtschaftliche Verschuldung überwiegend auf eine fehlerhafte Wirtschaftspolitik der Vergangenheit […] zurückzuführen ist, erwartet die Landwirtschaft jetzt von der Reichsregierung eine Milderung ihrer schwierigen Kreditlage durch Maßnahmen zur Senkung des Zinsfußes dieser Verschuldung auf ein erträgliches Maß. Der scharfe Druck auf Rückzahlung hat schon eingesetzt. Die Erregung in der Landwirtschaft steigt von Tag zu Tag.“ (R 43 I /2538 , Bl. 257–260). – Diese Eingabe des Reichs-Landbundes übersandte StS Pünder im Auftrag des RK an den REM, RFM, RWiM und RbkPräs. und lud zu einer gemeinsamen Besprechung mit den Landbundvertretern für den 25. 10. ein. Die Rbk antwortete darauf mit Schreiben vom 24. 10.: In den bisherigen Besprechungen zwischen den zuständigen Ressorts und Kreditinstituten habe die Rbk ständig betont, daß sie im Rahmen des Möglichen zur Überwindung der Schwierigkeiten beitragen wolle. „Bevor jedoch ihre Hilfe in Anspruch genommen werde, müsse sie nachdrücklichst darauf halten, daß zunächst die Landwirte selbst und ihre Organisationen von sich aus alles aufbieten, um die bevorstehenden Verpflichtungen zu erfüllen. Sie hat es deshalb bisher stets ablehnen müssen, ihre nur für den äußersten Notfall vorgesehene Hilfsbereitschaft in Gegenwart von Vertretern der Landwirtschaft oder durch irgendwelche Verlautbarung zu erkennen zu geben, damit hierdurch nicht etwa der unerläßliche Druck auf die Landwirtschaft, ihre letzten Kräfte anzuspannen, vermindert wird.“ Die Rbk bitte daher, von ihrer Teilnahme an der Besprechung mit den Landbundvertretern absehen zu wollen (R 43 I /2538 , Bl. 261 f.).

Abgeordneter Hepp schilderte die durch Steigerung der Gesamtverschuldung bedrängte Lage der Landwirtschaft. Es seien in diesem Jahre 700–750 Millionen Mark für Zinsen und kurzfristige Kredite aufzubringen, während 1926 die Verpflichtungen der Landwirtschaft sich nur auf 500 Millionen Reichsmark belaufen hätten. Besonders schwer lasteten die jetzt fälligen Rentenbankwechsel in Höhe von 293 Millionen Mark auf den landwirtschaftlichen Organisationen. 175 Millionen hiervon müßten getilgt werden. Es sei bei den Genossenschaften schon eine gefährliche Anspannung der Kreditlage eingetreten.

Graf Kalckreuth betonte insbesondere die Notwendigkeit schneller Hilfe.

[1023] Der Reichskanzler sagte zu, daß das Reichskabinett gemeinsam mit dem Reichsbankpräsidenten in nächster Zeit an Hand einer Vorlage des Reichsministers für Ernährung und Landwirtschaft über die für die Zinsverbilligung bei der Landwirtschaft möglichen Maßnahmen beraten werde2.

2

Bereits am 26.10.27 übersandte REM Schiele dem StSRkei als Kabinettsvorlage eine Aufzeichnung betr. „Hilfe für die Kreditnot der Landwirtschaft“ (R 43 I /2538 , Bl. 263–268), die anscheinend nicht weiterverfolgt wurde. Mit Schreiben vom 17.12.27 übermittelte Schiele dem StSRkei eine neue, umfangreiche Aufzeichnung über „Maßnahmen zur Erleichterung der Kreditnotlage der deutschen Landwirtschaft“ als Unterlage für eine Chefbesprechung. Diese Aufzeichnung behandelt in ihrem ersten Teil anhand statistischen Materials die Entstehung, die Höhe und die Auswirkungen der landwirtschaftlichen Verschuldung; der zweite Teil enthält Vorschläge zur Umwandlung der kurzfristigen Schulden in langfristige Kredite, zur Verminderung der Zinsbelastung und zur Stützung des Gütermarktes (R 43 I /2538 , Bl. 278–301).

Graf Kalckreuth trug anschließend unter nochmaligem Hinweis auf die Gesamtverschuldung der Landwirtschaft vor, wie wichtig es für die deutsche Volkswirtschaft sein würde, wenn der Landwirtschaft durch eine große Auslandsanleihe die Abdeckung ihrer kurzfristigen Kredite durch Realkredit ermöglicht würde. Die Banken seien für ein derartiges Projekt in großem Ausmaße (Graf Kalckreuth nannte 1–1½ Milliarden) zu haben, falls das Reich sich durch Zuschüsse an der Zinsverbilligung beteiligen könne.

Abgeordneter Hepp wies endlich noch auf die Bedeutung der polnischen Handelsvertragsverhandlungen für die Rentabilität der deutschen Landwirtschaft hin.

[Zum Schluß wurde eine Pressemitteilung über die Besprechung vereinbart.]

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