1.98.2 (ma32p): 2. Kleinrentnerfürsorge.

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2. Kleinrentnerfürsorge.

Der Reichsarbeitsminister erläuterte den Sachstand. Er erklärte, daß durch die Annahme des Antrages der Deutschen Demokratischen Partei auf Erlaß eines Rentnerversorgungsgesetzes – Reichstagsdrucksache Nr. 3621 –7 dem Reich ein Kostenaufwand von 160 bis 200 Millionen erwachsen würde. Die Reichsregierung werde aber bei dem im Gesetzentwurf bedachten Personenkreis nicht stehen bleiben können, werde vielmehr konsequenterweise die Fürsorge[1076] auf weitere in ganz ähnlicher Weise notleidende Kreise (Sozialrentner, Kriegsbeschädigte) ausdehnen müssen. Der Kostenaufwand werde sich dadurch auf 800 bis 1 000 Millionen Mark erhöhen. Abgesehen von diesen finanziellen Bedenken äußerte der Reichsarbeitsminister starke sachliche Bedenken gegen eine reichsgesetzlich organisierte Kleinrentnerfürsorge.

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Siehe Dok. Nr. 335, P. 4, Anm. 3.

Reichsminister Hergt erklärte, daß er den demokratischen Antrag zwar in seiner vorliegenden Form ablehne, daß er indessen unbedingt auf dem Standpunkt stehe, daß für die Kleinrentner von Reichs wegen gesorgt werden müsse, und zwar in einer über die bisherigen Wohlfahrtsmaßnahmen hinausgehenden Form. Es sei unerläßlich, den Kleinrentnern einen mit gewissen Rechtsgarantien ausgestatteten öffentlich-rechtlichen Anspruch zu geben.

Das Kabinett erörterte sodann sehr eingehend die Frage, in welcher Weise die Reichsregierung dem Reichstage gegenüber zur Frage der Kleinrentnerfürsorge Stellung nehmen soll. Es beschloß, im Sozialpolitischen Ausschuß, in welchem der demokratische Antrag auf Erlaß eines Rentnerversorgungsgesetzes auf der Tagesordnung steht, eine formulierte Regierungserklärung abgeben zu lassen. Der Reichsarbeitsminister wurde beauftragt, diese Erklärung zu entwerfen. Der Entwurf soll zu Beginn der kommenden Woche dem Kabinett zur endgültigen Beschlußfassung unterbreitet werden8.

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Siehe Dok. Nr. 341.

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