2.22 (mu21p): Nr. 22 Unterredung zwischen dem Reichskanzler und dem polnischen Außenminister Zaleski in Genf. 12. September 1928, 12–12.30 Uhr

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[95] Nr. 22
Unterredung zwischen dem Reichskanzler und dem polnischen Außenminister Zaleski in Genf. 12. September 1928, 12–12.30 Uhr

R 43 I /502 , Bl. 200-203 Durchschrift

[Deutsch-polnisches Verhältnis.]

Herr Zaleski wies darauf hin, daß noch große Schwierigkeiten der normalen Ausgestaltung der Beziehungen beider Länder entgegenstünden. Es sei klar, daß diese Schwierigkeiten nicht auf einmal aus dem Wege geräumt werden könnten, sondern daß dies etappenweise geschehen müsse mit dem Ziel, wenigstens korrekte (um nicht zu viel zu sagen) Beziehungen zwischen Polen und Deutschland herzustellen.

Eins der besten Mittel, dieses Ziel zu erreichen, sei der Abschluß eines Handelsvertrages, und es sei zu hoffen, daß die gestern in Warschau wieder aufgenommenen deutsch-polnischen Handelsvertragsverhandlungen jetzt schneller vonstatten gehen und sich mehr auf rein wirtschaftlichem Gebiet halten würden, als dies früher der Fall gewesen sei1. Wenn man vielleicht auch nicht sofort einen großen Handelsvertrag abschließen könne, so wäre es doch für die Herstellung normaler Beziehungen schon sehr wichtig, einen sogenannten kleinen Vertrag abzuschließen, obwohl natürlich polnischerseits lieber gleich ein großer Vertrag abgeschlossen würde.

1

Siehe dazu Dok. Nr. 7, P. 1. – Dem dt. Gesandten Rauscher in Warschau hatte der RK am 28. 8. erklärt, daß formal nichts geschehen solle, was den Vertragsabschluß gefährden könne, sondern die sachlichen Grundlagen seien zu prüfen. Der poln. Abgeordnete Diamand habe ihm gesagt, „trotz des Zollkrieges“ sei „der Geamthandelsverkehr zwischen Deutschland und Polen immer noch günstig“. Außerdem hatte Müller gewünscht, daß man in der Niederlassungsfrage zu einem Abkommen gelange (R 43 I /1107 , Bl. 139-141).

Außer dieser Frage des Handelsvertrags sei noch die sogenannte Ausgleichsfrage zu regeln2. Polen sei bereit, dabei auch die Frage der Liquidationen mit zu berücksichtigen3. Wenn in diesen beiden Fragenkomplexen etwas erreicht werden könne, hätte man einen großen Schritt vorwärts getan.

2

Rauscher bat am 8.2.29 um die Ernennung eines Bevollmächtigten für die Ausgleichsverhandlungen (Telegramm Nr. 21; R 43 I /123 , Bl. 162 f.). Dazu vermerkte die Rkei: „Nach Mitteilungen des Auswärtigen Amts handelt es sich bei dem ‚Generalausgleich‘ um den vor etwa 2½ Jahren von Zaleski gemachten Vorschlag einer sogenannten Generalabrechnung aller Ansprüche finanzieller Art der beiden Länder, im Ausgleich durch ein ‚Clearing-Verfahren‘. Deutscherseits habe man diesen Vorschlag stets als etwas nebelhaftes angesehen und nicht daran geglaubt, daß sehr viel dabei herauskommen werde, ganz abgesehen von den Schwierigkeiten, die bei einer solchen Verrechnung von Ansprüchen, die zum Teil aus der Kriegszeit stammen, ähnlich wie bei den Verhandlungen mit Rumänien, durch die Dawes-Abmachungen entstehen würden. Politische Verhandlungspunkte sind unter den Verhandlungsgegenständen für diesen Generalausgleich nicht enthalten.“ (Vermerk vom 11. 2. auf dem Telegramm; R 43 I /123 , Bl. 164. Vgl. dazu auch RT-Drucks. Nr. 1621 , S. 90 ff., insbesondere S. 96, Bd. 439).

3

Polens Liquidationsrecht war auf Artikel 92, Abs. 4 des VV begründet. Zu den dt.-poln. Verhandlungen über die Beendigung der Liquidationen seit 1925 s. RT-Drucks. Nr. 1621 , S. 95 f., Bd. 439.

Der Herr Reichskanzler dankte Herrn Zaleski für seinen Besuch und erklärte, daß auch er selbst immer sehr dafür eingetreten sei, daß die Beziehungen[96] zwischen Polen und Deutschland korrekt gestaltet würden. Mit Rücksicht auf die großen Grenzen, die beide Länder gemeinsam hätten, und mit Rücksicht darauf, daß jedes Land dem anderen etwas zu geben hätte, ja daß sie sogar in gewissen Fragen aufeinander angewiesen seien, sei er, der Herr Reichskanzler, bereits vor seiner Amtszeit als Kanzler stets für die Regelung der deutsch-polnischen Fragen eingetreten. Er habe persönliche Beziehungen zu Polen und kenne den Abgeordneten Diamand sehr gut noch aus der Zeit, als er im österreichischen Parlament die Stadt Lemberg vertrat4. Auch er hoffe, daß der Handelsvertrag möglichst bald zu einem für beide Teile befriedigenden Abschluß kommen möge, wobei die Frage offen bleibe, ob ein kleiner oder ein großer Handelsvertrag abgeschlossen werden solle.

4

Diamand benutzte diese Bekanntschaft, um persönliche Verhandlungen mit dt. Regierungsstellen zu führen. So bemühte er sich im Dezember 1928, den RK für ein Nachgeben der dt. Regierung in der Auseinandersetzung um die oberschlesische Knappschaftskasse zu bewegen. Müller lehnte jedoch Diamands Vorschlag ab (R 43 I /123 , Bl. 143 f.).

Es gäbe jedoch noch andere Fragen, die zwischen den beiden Ländern zu regeln wären und die augenblicklich die juristische Kommission beschäftigten. Er meine damit die Frage der Grenzzonen-Verordnung, die bereits Gegenstand längerer Verhandlungen gewesen sei. Es sei zu hoffen, daß besonders auf diesem Gebiet bald eine Lösung gefunden werden könne.

Oft nähmen auch Dinge, die an und für sich vielleicht gar nicht so wichtig seien, infolge besonderer Umstände eine erhöhte Bedeutung an. [Der RK berichtet über Interpellationen im RT5 und im pr. LT wegen des von Polen beabsichtigten Abbruchs der Weichselbrücke bei Münsterwalde.]

5

RT-Drucks. Nr. 44 , 64, Bd. 430 .

Herr Zaleski erwiderte darauf, daß er die Hoffnung habe, in der Frage der Grenzzonenverordnung6 leicht mit Deutschland zu einer Einigung zu gelangen. Man habe Veränderungen in der Verordnung vorgenommen und so die Schwierigkeiten mehr auf das Gebiet der Auslegung und Durchführung der Verordnungen abgeschoben. Nach dem, was der polnische Arbeitsminister7, der übrigens auch Sozialdemokrat sei, ihm mitgeteilt habe, sei er überzeugt, daß sich nunmehr eine Einigung erzielen lassen werde.

6

Die Grenzzonen-VO verhinderte die Niederlassung von Angehörigen der dt. Minderheit im westlichen Grenzraum Polens.

7

Jesdrezej Moracewski.

[Zaleski teilt mit, Polen habe geglaubt, mit dem Brückenabbruch ostpreußischen Interessen zu dienen. Der RK spricht sich für eine Regelung der Grenzzonen-VO aus, und er weist darauf hin, daß die dt. Öffentlichkeit den Brückenabbruch als Schikane ansehe.]

Zaleski dankte dem Herrn Reichskanzler für die offene und freimütige Erklärung und unterstrich, daß er persönlich jeder Schikanisierungspolitik absolut ablehnend gegenüberstehe und daß alle Fragen betr. Ostpreußen bei ihm das allergrößte Verständnis fänden. Polen hielte es geradezu für seine Pflicht, die Verbindung Ostpreußens mit dem übrigen Deutschland zu erleichtern, und wolle alles tun, was innerhalb seiner Möglichkeit läge. Er sei natürlich kein Autokrat, und es gäbe noch andere Ministerien, die an den Entscheidungen[97] beteiligt seien8, aber die allgemeine Tendenz der polnischen Regierung stimme mit seiner eben dargelegten persönlichen Anschauung durchaus überein, und deshalb würde er jederzeit bereitwilligst jeden deutschen Vorschlag prüfen, den ihm der deutsche Gesandte in Warschau zu unterbreiten hätte.

8

Als diejenigen, gegen die er mit seiner Ansicht, daß die Liquidationen falsch seien, sich nicht mehr habe durchsetzen können, bezeichnete Zaleski gegenüber Rauscher den Innenminister Slawoj-Skladkowski und den Kriegsminister Pilsudski (Telegramm Rauschers Nr. 27 vom 12.2.29; R 43 I /123 , Bl. 165).

Sch[midt]

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